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Kurtaxe

Kurtaxe Westerland 2026: Warum es Kurabgabe heißt – und was Gäste wirklich zahlen

Westerland erhebt keine Kurtaxe, sondern eine Kurabgabe – mit Saison- und Zonenstaffel. Was 2026 gilt, wer befreit ist und wie du sie richtig abrechnest.

von zimrly8 Min. Lesezeit
Hotelrechnung mit Kurabgabe-Position für einen Aufenthalt in Westerland auf Sylt

Ein Gast checkt in deiner Pension in der Strandstraße aus und stutzt: Auf der Rechnung steht nicht „Kurtaxe“, sondern „Kurabgabe“ – und der Betrag ist im Juli höher als im November. „Hab ich da was übersehen?“, fragt er. Hast du nicht. Westerland macht es nur anders als die meisten Orte. Wer das nicht sauber erklärt und ausweist, diskutiert an der Rezeption oder zahlt am Monatsende zu wenig an die Gemeinde.

In Westerland gibt es streng genommen keine Kurtaxe, sondern eine Kurabgabe der Gemeinde Sylt – und die ist nach Saison gestaffelt. Gäste zahlen pro Person und Tag einen festen Satz, der in der Hauptsaison höher liegt als in der Nebensaison. Befreit sind unter anderem Kinder unter einer festgelegten Altersgrenze und Tagesgäste ohne Übernachtung. Du als Gastgeber ziehst die Abgabe ein, weist sie getrennt auf der Rechnung aus und führst sie an die Gemeinde ab. Die verbindlichen Sätze stehen in der jährlich aktualisierten Kurabgabe-Satzung – die Logik dahinter bleibt jedes Jahr gleich.

Kurtaxe oder Kurabgabe? Warum Westerland anders heißt

„Kurtaxe“, „Kurbeitrag“, „Gästebeitrag“, „Kurabgabe“ – das meint im Kern dasselbe: eine kommunale Aufwandsteuer, mit der Tourismus-Infrastruktur finanziert wird. Die rechtliche Grundlage liefert in allen Bundesländern das jeweilige Kommunalabgabengesetz (KAG), das Gemeinden erlaubt, eine solche Abgabe von Übernachtungsgästen zu erheben.

Auf Sylt – und damit in Westerland als größtem Ort – heißt das Instrument offiziell Kurabgabe. Sie finanziert Strandpflege, Promenade, Veranstaltungen und die Sylt-Gästekarte, mit der Gäste vor Ort Vergünstigungen bekommen. Wichtig für die Suche im Netz: Gäste googeln „Kurtaxe Westerland“, das Amt schreibt „Kurabgabe“. Auf der Rechnung gilt der amtliche Begriff – sonst passt die Bezeichnung nicht zur Satzung.

Was kostet die Kurabgabe in Westerland 2026?

Die Kurabgabe wird pro Person und Übernachtung berechnet und nach Saison gestaffelt. Hauptsaison (Sommer, Feiertage) kostet mehr als die ruhigeren Monate. Die folgende Übersicht zeigt die typische Struktur – die exakten Cent-Beträge legt die Gemeinde Sylt jährlich neu fest, verbindlich ist immer die aktuelle Kurabgabe-Satzung:

Zeitraum Einordnung Satz pro Person/Tag (Richtwert) Wer zahlt
Hauptsaison Sommer, Ferien, Feiertage ca. 3,90 € Übernachtungsgäste ab 18
Nebensaison übrige Monate ca. 1,90 € Übernachtungsgäste ab 18
Ermäßigt Jugendliche je nach Satzung reduziert nach Altersstaffel
Tagesgäste ohne Übernachtung Tageskurabgabe separat nicht Beherbergungsgäste

Die Beträge oben sind Orientierungswerte aus der bisherigen Satzungs-Logik, keine amtliche Zusage für 2026. Bevor du deine Rechnungsvorlage scharf stellst, gleichst du den Satz einmal mit der gültigen Satzung ab – fünf Minuten, die dir Nachzahlungen ersparen. Eine schnelle Gegenrechnung verschiedener Orte liefert der Kurtaxe-Rechner; die Systematik hinter solchen Abgaben erklärt der Überblick zu Tourismusabgaben.

Wer ist befreit – und was gilt für Geschäfts- und Monteurgäste

Nicht jeder zahlt. Die meisten Satzungen kennen feste Ausnahmen:

  • Kinder und Jugendliche bis zu einer in der Satzung genannten Altersgrenze.
  • Tagesgäste, die nicht übernachten (für sie greift gegebenenfalls eine separate Tageskurabgabe, nicht die Beherbergungs-Kurabgabe).
  • Menschen mit Schwerbehinderung und Begleitpersonen, je nach Satzung.

Ein häufiger Irrtum betrifft Geschäftsreisende und Monteure: Anders als bei der städtischen Beherbergungssteuer (etwa in Hamburg oder Bremen), die beruflich veranlasste Übernachtungen ausnimmt, ist die klassische Kurabgabe auf Sylt grundsätzlich aufenthaltsbezogen – sie knüpft an die Übernachtung, nicht an den Reisezweck. Wer regelmäßig Handwerker oder Projektteams beherbergt, prüft das vor dem ersten Beleg in der Satzung, statt es zu raten. Hintergrund zur Belegung mit Gewerbegästen liefert der Beitrag Monteurzimmer vermieten.

Kurabgabe korrekt auf der Rechnung ausweisen

Die Kurabgabe ist ein durchlaufender Posten: Du ziehst sie vom Gast ein und reichst sie an die Gemeinde weiter. Drei Dinge müssen stimmen:

  1. Richtige Bezeichnung – „Kurabgabe“, nicht „Kurtaxe“ oder „Tourismusabgabe“.
  2. Getrennter Ausweis – eigene Zeile, klar vom Übernachtungspreis abgegrenzt.
  3. Korrekte Menge – Satz × Personen × Nächte, mit der richtigen Saison.

Weil die Kurabgabe ein durchlaufender Posten ist, fällt auf sie selbst keine zusätzliche Umsatzsteuer an – anders als auf die Übernachtung, die mit 7 % läuft. Wer beides vermischt, produziert falsche Rechnungen. Wie sich Beherbergung, Nebenleistungen und Abgaben sauber trennen lassen, zeigt der Überblick zur Hotel-Rechnungssoftware.

Praxis-Beispiel: 8-Zimmer-Pension in Westerland

Nimm die „Strandgut“-Pension: 8 Zimmer, im Juli 75 % Auslastung über 31 Tage, im Schnitt 2 Gäste pro Zimmer. Angenommener Hauptsaison-Satz: 3,90 € pro Person und Tag.

  • Berechnung: 8 Zimmer × 31 Tage × 75 % × 2 Gäste × 3,90 € = 1.451 € Kurabgabe im Monat.
  • Einzug: Jeder Gast zahlt pro Nacht 3,90 € zusätzlich zum Zimmerpreis.
  • Abführung: Summe bis zur in der Satzung genannten Frist an die Gemeinde Sylt überweisen, meist bis Mitte des Folgemonats.

Rechnest du versehentlich mit dem Nebensaison-Satz (1,90 €) im Juli, ziehst du nur rund 707 € ein – über 740 € Differenz, die du am Monatsende trotzdem an die Gemeinde abführen musst. Den Verlust trägst dann du, nicht der Gast. Genau dieser Saison-Dreher ist der häufigste Fehler. Eine korrekte monatliche Meldung an die Gemeinde – Thema im Beitrag Kurtaxe an die Gemeinde melden – schließt diese Lücke.

Das Wichtigste in Kürze

  • Begriff: Westerland erhebt eine Kurabgabe (Gemeinde Sylt), keine „Kurtaxe“ – amtlicher Begriff gehört auf die Rechnung.
  • Höhe 2026: nach Saison gestaffelt, Hauptsaison deutlich höher als Nebensaison; verbindlich ist die aktuelle Satzung.
  • Befreiungen: Kinder/Jugendliche nach Altersstaffel, Tagesgäste; Geschäfts- und Monteurgäste sind in der Regel nicht automatisch befreit.
  • Rechnung: getrennte Zeile, richtige Saison, kein zusätzlicher USt-Aufschlag auf die Abgabe.
  • Fehlerquelle Nr. 1: falscher Saison-Satz – schnell ein paar Hundert Euro Differenz im Monat.

Handlungsempfehlung: Hol dir einmal pro Jahr die aktuelle Kurabgabe-Satzung, trag den richtigen Hauptsaison- und Nebensaison-Satz in deine Rechnungsvorlage ein und prüfe die Saison-Zuordnung. Wer das automatisiert ins PMS einbinden will, findet bei zimrly ein Modul, das Abgabe und Übernachtung sauber getrennt auf die Rechnung schreibt.

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