Kurtaxe Heringsdorf 2026: Saison-Sätze, UsedomCard und die Falle am Übergang
Heringsdorf staffelt die Kurabgabe 2026 in drei Sätze – 2,90 €, 3,70 € und 3,00 €. Welcher wann gilt, was die UsedomCard enthält und wie du sauber abrechnest.
Ein Gast reist am 29. März an und bleibt bis zum 3. April. Fünf Nächte, ein Aufenthalt – und trotzdem zwei verschiedene Kurabgabe-Sätze auf einer Rechnung. Wer in Heringsdorf vermietet und das übersieht, rechnet entweder zu viel ab (dann beschwert sich der Gast) oder zu wenig (dann zahlt die Kurverwaltung nicht das nach, was fehlt – du tust es). Genau hier stolpern die meisten Gastgeber der Kaiserbäder.
Heringsdorf erhebt die Kurabgabe 2026 in drei gestaffelten Sätzen: 2,90 € pro Person und Nacht in der Vorsaison (1. Januar bis 31. März), 3,70 € in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober) und 3,00 € in der Nachsaison (1. November bis 31. Dezember). Der Satz richtet sich nach dem Datum der jeweiligen Übernachtung – nicht nach dem Anreisetag. Kinder unter sechs Jahren sind befreit und bekommen trotzdem eine UsedomCard. Die Abgabe gilt für Ahlbeck, Bansin und Heringsdorf gemeinsam, weil die drei Kaiserbäder eine Gemeinde bilden.
Drei Sätze, ein Jahr: die Kurabgabe-Staffel 2026
Anders als Sylt oder Norderney, die ganzjährig einen festen Betrag verlangen, arbeitet Heringsdorf mit einer Saison-Staffel. Das hat einen einfachen Grund: In der Hauptsaison ist die Infrastruktur – Strandpromenade, Seebrücke, Kaiserbäderlinie – am stärksten ausgelastet, also zahlen Gäste dann mehr.
| Zeitraum 2026 | Bezeichnung | Satz pro Person/Nacht |
|---|---|---|
| 01.01. – 31.03. | Vorsaison | 2,90 € |
| 01.04. – 31.10. | Hauptsaison | 3,70 € |
| 01.11. – 31.12. | Nachsaison | 3,00 € |
Die Hauptsaison ist mit sieben Monaten der längste Block und deckt praktisch die gesamte Reisezeit zwischen Ostern und Herbstferien ab. Für die allermeisten Buchungen gilt also der 3,70-€-Satz. Die beiden Rand-Sätze werden erst dann kniffelig, wenn ein Aufenthalt über den 31. März oder den 31. Oktober hinausreicht.
Wann welcher Satz gilt – und die Falle am Saison-Übergang
Der Satz hängt am Kalendertag der Übernachtung, nicht am Buchungs- oder Anreisedatum. Das steht so in der kommunalen Satzung, deren Rahmen das Kommunalabgabengesetz vorgibt. Praktisch heißt das: Reist jemand am 29. März an und reist am 3. April ab, fallen die Nächte vom 29., 30. und 31. März unter den Vorsaison-Satz (2,90 €) und die Nächte vom 1. und 2. April unter den Hauptsaison-Satz (3,70 €).
Der häufigste Fehler ist, für den ganzen Aufenthalt pauschal einen Satz zu nehmen – meist den, der beim Anreisedatum gilt. Bei einem Gast, der Ende Oktober anreist und in den November hineinbucht, kostet dich das im Zweifel bares Geld, weil du in der Nachsaison 3,00 € statt fälschlich 3,70 € berechnet hast, aber gegenüber der Kurverwaltung den korrekten Betrag schuldest. Ein Tourismus-Rechner wie der von zimrly für Tourismusabgaben oder der Kurtaxe-Rechner rechnet die Nächte tageweise auf – das erspart dir das Zählen über den Monatswechsel.
Die UsedomCard: was dein Gast fürs Geld bekommt
Die Kurabgabe ist keine reine Steuer, sondern ein Gegenwert. Mit der Zahlung erhält jeder Gast ab sechs Jahren eine UsedomCard – seit dem Ausbau der inselweiten Kurkarte digital nutzbar. Was drinsteckt:
- Freie Fahrt im Bus: Kaiserbäderlinie und ILSE-Bus der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald innerhalb der Gemeinde – ohne Zusatzticket.
- Schiff im Hop-on-hop-off-Prinzip: Von 1. April bis 31. Oktober ist die Fahrt der Adler-Schiffe zwischen den Seebrücken der Kaiserbäder und nach Świnoujście enthalten.
- Ermäßigungen: vergünstigter Eintritt bei zahlreichen Partnern der Insel.
Für dich als Gastgeber ist wichtig: Du bist Ausgabestelle. Der Gast erwartet die Karte von dir, nicht vom Tourismusbüro. Wer die digitale Kurkarte sauber ausstellt, spart sich Rückfragen an der Rezeption oder am Schlüsselkasten.
Wer weniger oder nichts zahlt
Nicht jeder Gast zahlt den vollen Satz. Die Befreiungen und Ermäßigungen sind in der Kurabgabesatzung geregelt und decken die typischen Fälle ab:
- Kinder unter sechs Jahren: komplett befreit, UsedomCard trotzdem kostenlos.
- Menschen mit Schwerbehinderung (Merkzeichen im Ausweis) und teils deren Begleitperson: ermäßigt oder befreit – Nachweis nötig.
- Durchreisende und Tagesgäste ohne Übernachtung: keine Kurabgabe, weil kein Aufenthalt im Sinne der Satzung vorliegt.
Wichtig für Vermieter von Monteurzimmern und Langzeitgästen: Eine berufliche Anreise befreit auf Usedom nicht automatisch von der Kurabgabe – anders als bei der Beherbergungssteuer mancher Großstädte. Prüfe die konkrete Satzung, bevor du einem Handwerker-Team die Abgabe erlässt.
Rechenbeispiel: Ferienwohnung mit 3 Einheiten über den Saisonwechsel
Nimm eine kleine Vermietung in Heringsdorf, drei Ferienwohnungen, gut gebucht rund um die Herbstferien. Eine Familie – zwei Erwachsene, ein Kind (7 Jahre), ein Kind (4 Jahre) – reist am 28. Oktober an und bleibt bis zum 3. November, also sechs Nächte.
- Personen mit Abgabepflicht: zwei Erwachsene + ein Kind (7 J.) = 3 Personen. Das 4-jährige Kind ist befreit.
- Nächte in der Hauptsaison (28.–31.10., 4 Nächte): 3 Personen × 4 Nächte × 3,70 € = 44,40 €
- Nächte in der Nachsaison (1.–2.11., 2 Nächte): 3 Personen × 2 Nächte × 3,00 € = 18,00 €
- Kurabgabe gesamt: 62,40 €
Hättest du pauschal mit dem Hauptsaison-Satz gerechnet, stünden 66,60 € auf der Rechnung – 4,20 € zu viel, die dem Gast auffallen können. Umgekehrt kostet ein pauschaler Nachsaison-Satz dich Geld. Der Aufwand, die vier plus zwei Nächte getrennt auszuweisen, ist minimal – der Ärger bei falscher Abrechnung nicht.
Wer die Abgabe direkt aus dem Buchungssystem heraus tageweise berechnen und auf der Rechnung ausweisen lässt, hat den Übergang gar nicht erst auf dem Zettel. Genau dafür lässt sich die Kurabgabe in modernen Systemen automatisieren – etwa über die Software-Integrationen oder eine Kurtaxe-Lösung, die die Sätze und Saisonzeiten hinterlegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Sätze 2026: Vorsaison 2,90 € (Jan–Mär), Hauptsaison 3,70 € (Apr–Okt), Nachsaison 3,00 € (Nov–Dez) – pro Person und Nacht.
- Satz je Übernachtung, nicht je Anreisedatum: Aufenthalte über den 31.03. oder 31.10. tageweise splitten.
- Gemeinsame Abgabe für Ahlbeck, Bansin und Heringsdorf – die Kaiserbäder sind eine Gemeinde.
- UsedomCard inklusive: freie Busfahrt, Adler-Schiffe (Apr–Okt) und Ermäßigungen; du bist Ausgabestelle.
- Befreit: Kinder unter 6 Jahren; Ermäßigungen bei Schwerbehinderung mit Nachweis.
- Meldung und Abführung laufen über die Kurverwaltung – prüfe die aktuelle Satzung für Fristen und Formulare deiner Gemeinde.