Kurtaxe Heringsdorf 2026: Alle Sätze, UsedomCard & Abrechnung für Gastgeber
Kurtaxe Heringsdorf 2026: Die drei gestaffelten Sätze (2,90 €, 3,70 €, 3,00 €), wann welcher gilt, was die UsedomCard enthält, Befreiungen für Schwerbehinderte und wie du sauber über Saisonwechsel abrechnest – mit Rechenbeispielen und Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Ein Gast reist am 29. März an und bleibt bis zum 3. April. Fünf Nächte, ein Aufenthalt – und trotzdem zwei verschiedene Kurabgabe-Sätze auf einer Rechnung. Wer in Heringsdorf vermietet und das übersieht, rechnet entweder zu viel ab (dann beschwert sich der Gast) oder zu wenig (dann zahlt die Kurverwaltung nicht das nach, was fehlt – du tust es). Genau hier stolpern die meisten Gastgeber der Kaiserbäder.
Heringsdorf erhebt die Kurabgabe 2026 in drei gestaffelten Sätzen: 2,90 € pro Person und Nacht in der Vorsaison (1. Januar bis 31. März), 3,70 € in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober) und 3,00 € in der Nachsaison (1. November bis 31. Dezember). Der Satz richtet sich nach dem Datum der jeweiligen Übernachtung – nicht nach dem Anreisetag. Kinder unter sechs Jahren sind befreit und bekommen trotzdem eine UsedomCard. Die Abgabe gilt für Ahlbeck, Bansin und Heringsdorf gemeinsam, weil die drei Kaiserbäder eine Gemeinde bilden.
Kurtaxe Heringsdorf 2026: Die drei Sätze im Detail und wann sie gelten
Heringsdorfs Kurtaxe-Modell ist ein Paradebeispiel für saisonale Staffelung. Während Städte wie Berlin oder Hamburg ganzjährig einen festen Betrag erheben, passt Heringsdorf die Abgabe an die tatsächliche Nutzung der touristischen Infrastruktur an. Das hat Vor- und Nachteile:
Vorteile:
- Fairness: Gäste zahlen nur für die Infrastruktur, die sie auch nutzen (z. B. beheizte Strandkörbe im Winter vs. volle Seebrücken im Sommer).
- Planungssicherheit: Die Gemeinde kann Einnahmen besser prognostizieren und Investitionen (z. B. in die Kaiserbäderlinie) gezielt steuern.
- Wettbewerbsvorteil: Im Vergleich zu ganzjährigen Modellen (z. B. 4,50 € in Binz) wirkt der Hauptsaison-Satz von 3,70 € moderat.
Nachteile:
- Komplexität: Gastgeber müssen Aufenthalte über Saisonwechsel hinweg manuell splitten – ein Fehlerrisiko.
- Buchungsverhalten: Gäste könnten bewusst um die Hauptsaison herum buchen, um Kosten zu sparen (z. B. Ende März statt Anfang April).
Die Sätze im Vergleich zu anderen Ostseebädern
Heringsdorf liegt mit seinen Sätzen im Mittelfeld der deutschen Ostseebäder. Zum Vergleich:
| Ort (2026) | Vorsaison | Hauptsaison | Nachsaison |
|---|---|---|---|
| Heringsdorf | 2,90 € | 3,70 € | 3,00 € |
| Binz (Rügen) | 3,50 € | 4,50 € | 3,50 € |
| Travemünde | 2,50 € | 3,50 € | 2,50 € |
| Kühlungsborn | 3,00 € | 4,00 € | 3,00 € |
| Zinnowitz (Usedom) | 2,80 € | 3,60 € | 2,90 € |
Quelle: Kommunale Satzungen der jeweiligen Gemeinden, Stand Juli 2026
Praktische Konsequenz: Bei einer 7-tägigen Buchung in der Hauptsaison zahlt ein Gast in Heringsdorf 25,90 € (7 × 3,70 €), in Binz dagegen 31,50 €. Für Familien mit Kindern kann das den Ausschlag geben – besonders, wenn die UsedomCard zusätzliche Einsparungen bringt (z. B. kostenlose Busfahrten).
Kurabgabe Heringsdorf 2026: So vermeidest du Abrechnungsfehler am Saisonwechsel
Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Der häufigste Fehler bei der Kurabgabe in Heringsdorf ist die falsche Zuordnung der Sätze bei Aufenthalten, die über den 31. März oder 31. Oktober hinausgehen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du sauber abrechnest:
Schritt 1: Aufenthaltsdaten prüfen
- Anreisedatum: Wann checkt der Gast ein?
- Abreisedatum: Wann checkt der Gast aus? (Die Nacht vor dem Abreisetag zählt!)
- Aufenthaltsdauer: Anzahl der Nächte = Anzahl der zu berechnenden Tage.
Beispiel: Anreise 28. Oktober, Abreise 3. November → 6 Nächte (28., 29., 30., 31. Oktober, 1. und 2. November).
Schritt 2: Saisonzeiten zuordnen
- Vorsaison: 1. Januar – 31. März
- Hauptsaison: 1. April – 31. Oktober
- Nachsaison: 1. November – 31. Dezember
Beispiel: Die Nächte vom 28.–31. Oktober fallen in die Hauptsaison, die Nächte vom 1.–2. November in die Nachsaison.
Schritt 3: Personen zählen
- Abgabepflichtig: Alle Gäste ab 6 Jahren.
- Befreit: Kinder unter 6 Jahren (auch wenn sie eine UsedomCard erhalten).
Beispiel: Familie mit 2 Erwachsenen + 1 Kind (7 J.) + 1 Kind (4 J.) → 3 abgabepflichtige Personen (das 4-jährige Kind ist befreit).
Schritt 4: Sätze pro Nacht berechnen
- Hauptsaison (28.–31.10.): 3 Personen × 4 Nächte × 3,70 € = 44,40 €
- Nachsaison (1.–2.11.): 3 Personen × 2 Nächte × 3,00 € = 18,00 €
- Gesamt: 62,40 €
Schritt 5: Auf der Rechnung ausweisen
Die Kurabgabe muss tageweise auf der Rechnung erscheinen, um Transparenz zu schaffen. Beispiel:
| Datum | Personen | Satz pro Nacht | Betrag |
|---|---|---|---|
| 28.10.2026 | 3 | 3,70 € | 11,10 € |
| 29.10.2026 | 3 | 3,70 € | 11,10 € |
| 30.10.2026 | 3 | 3,70 € | 11,10 € |
| 31.10.2026 | 3 | 3,70 € | 11,10 € |
| 01.11.2026 | 3 | 3,00 € | 9,00 € |
| 02.11.2026 | 3 | 3,00 € | 9,00 € |
| Summe Kurabgabe | 62,40 € |
Profi-Tipp: Nutze einen Kurtaxe-Rechner, der die Sätze automatisch tageweise berechnet. Das spart Zeit und vermeidet Rechenfehler – besonders bei Gruppenbuchungen oder Langzeitaufenthalten.
Kurtaxe Heringsdorf 2026 für Schwerbehinderte: Befreiungen und Ermäßigungen
Schwerbehinderte Gäste und ihre Begleitpersonen haben in Heringsdorf Anspruch auf Ermäßigungen oder vollständige Befreiungen von der Kurabgabe. Die Regelungen sind in der Kurabgabesatzung der Gemeinde Heringsdorf (§ 5) festgelegt und orientieren sich am Schwerbehindertenausweis.
Wer ist befreit?
- Vollständige Befreiung:
- Personen mit Merkzeichen "H" (hilflos) im Schwerbehindertenausweis.
- Personen mit Merkzeichen "Bl" (blind).
- Begleitpersonen von Personen mit Merkzeichen "B" (ständige Begleitung erforderlich), wenn sie im selben Haushalt leben.
- Ermäßigung (50 % des regulären Satzes):
- Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 oder höher, aber ohne die oben genannten Merkzeichen.
- Begleitpersonen von Personen mit Merkzeichen "B", wenn sie nicht im selben Haushalt leben.
Nachweispflicht
Der Gast muss vor Ort einen gültigen Schwerbehindertenausweis vorlegen. Eine Kopie oder ein Foto reicht nicht aus – die Gemeinde verlangt die Originalvorlage. Als Gastgeber bist du verpflichtet, den Ausweis zu prüfen und die Befreiung/Ermäßigung zu dokumentieren.
Praktisches Beispiel: Ein Gast mit Merkzeichen "H" (hilflos) reist mit einer Begleitperson an. Beide sind von der Kurabgabe befreit. Die Familie bucht vom 10.–17. Juli (7 Nächte, Hauptsaison).
- Ohne Befreiung: 2 Personen × 7 Nächte × 3,70 € = 51,80 €
- Mit Befreiung: 0,00 € (beide sind befreit).
Achtung: Die UsedomCard erhalten auch befreite Gäste kostenlos – sie ist an die physische Anwesenheit geknüpft, nicht an die Zahlung der Kurabgabe.
So dokumentierst du Befreiungen korrekt
- Ausweis prüfen: Kontrolliere das Merkzeichen und das Gültigkeitsdatum.
- Daten erfassen: Notiere Name, Ausweisnummer und Merkzeichen des Gastes.
- Auf der Rechnung vermerken: Weise die Befreiung/Ermäßigung separat aus, z. B.:
Kurabgabe (befreit, Merkzeichen H): 0,00 € - An die Kurverwaltung melden: Bei der monatlichen Meldung der Kurabgabe musst du befreite Gäste separat aufführen. Nutze dafür das offizielle Formular der Gemeinde (erhältlich auf der Website der Kaiserbäder).
Häufiger Fehler: Viele Gastgeber vergessen, die Befreiung an die Kurverwaltung zu melden. Das kann zu Rückfragen oder Nachzahlungen führen – besonders, wenn die Gemeinde Stichproben durchführt.
Heringsdorf Kurtaxe 2026: Meldepflichten und Fristen für Gastgeber
Die Kurabgabe ist nicht nur eine Rechnungsposition – sie muss auch an die Gemeinde gemeldet und abgeführt werden. Die Meldepflichten sind in der Kurabgabesatzung Heringsdorf (§ 8) geregelt und gelten für alle Beherbergungsbetriebe, unabhängig von der Größe.
Wichtige Fristen 2026
| Zeitraum | Meldefrist | Zahlungsfrist |
|---|---|---|
| Januar – März | 10. April | 15. April |
| April – Juni | 10. Juli | 15. Juli |
| Juli – September | 10. Oktober | 15. Oktober |
| Oktober – Dezember | 10. Januar 2027 | 15. Januar 2027 |
Achtung: Die Fristen sind starr – verspätete Meldungen oder Zahlungen können Säumniszuschläge nach sich ziehen (bis zu 1 % des fälligen Betrags pro Monat).
So meldest du die Kurabgabe korrekt
- Daten sammeln:
- Anzahl der Übernachtungen pro Monat (aufgeteilt nach Saisonzeiten).
- Anzahl der abgabepflichtigen Gäste (ab 6 Jahren).
- Anzahl der befreiten Gäste (mit Begründung, z. B. "Merkzeichen H").
- Formular ausfüllen:
- Nutze das offizielle Meldeformular der Gemeinde Heringsdorf (als PDF oder Online-Formular verfügbar).
- Trage die Daten pro Monat ein, aufgeteilt nach:
- Hauptsaison (Apr–Okt)
- Vorsaison (Jan–Mär)
- Nachsaison (Nov–Dez)
- Befreiungen dokumentieren:
- Führe befreite Gäste separat auf (Name, Ausweisnummer, Merkzeichen).
- Zahlung leisten:
- Überweise den fälligen Betrag bis zum Stichtag auf das Konto der Kurverwaltung.
- Verwendungszweck: "Kurabgabe [Monat/Jahr] + Name deines Betriebs".
Beispiel für eine Monatsmeldung (Juli 2026):
- Hauptsaison (Juli): 31 Tage
- Übernachtungen: 120 (3 Einheiten × 31 Tage × 80 % Auslastung)
- Abgabepflichtige Gäste: 240 (2 Personen pro Buchung)
- Befreite Gäste: 5 (davon 3 mit Merkzeichen H, 2 mit GdB 80)
- Berechnung:
- 235 Gäste × 31 Nächte × 3,70 € = 26.909,50 €
- 5 befreite Gäste: 0,00 €
- Gesamt fällig: 26.909,50 €
Automatisierung spart Zeit
Die manuelle Meldung ist fehleranfällig – besonders bei hohen Übernachtungszahlen. Moderne PMS-Systeme (Property Management Systeme) wie zimrly bieten integrierte Kurtaxe-Lösungen, die:
- Die Sätze automatisch tageweise berechnen.
- Befreiungen dokumentieren.
- Monatsmeldungen generieren (kompatibel mit den Formularen der Gemeinde).
- Zahlungserinnerungen senden.
Mehr dazu findest du in unserer Kurtaxe-Software-Lösung.
Kurtaxe Kaiserbäder 2026: Warum Ahlbeck, Bansin und Heringsdorf eine Einheit bilden
Die drei Kaiserbäder Ahlbeck, Bansin und Heringsdorf sind nicht nur geografisch eng verbunden – sie bilden auch eine gemeinsame Gemeinde (Amt Usedom-Süd) und erheben daher eine einheitliche Kurabgabe. Das hat für Gastgeber und Gäste mehrere Konsequenzen:
1. Gültigkeit der Kurabgabe in allen drei Orten
- Ein Gast, der in Heringsdorf eincheckt und mit der UsedomCard nach Ahlbeck fährt, muss die Kurabgabe nur einmal zahlen.
- Die UsedomCard gilt inselweit – auch in Zinnowitz oder Loddin, obwohl diese Orte eigene Kurabgaben erheben (mit anderen Sätzen).
2. Abrechnung bei Aufenthalten in mehreren Kaiserbädern
- Einchecken in Ahlbeck, Auschecken in Bansin: Die Kurabgabe wird nur einmal fällig – basierend auf der Anzahl der Nächte.
- Mehrere Aufenthalte: Wenn ein Gast z. B. erst in Heringsdorf und später in Bansin übernachtet, muss er die Kurabgabe pro Aufenthalt zahlen (sofern zwischen den Aufenthalten eine Unterbrechung liegt).
Beispiel: Eine Familie bucht:
- 5 Nächte in Heringsdorf (10.–15. Juli)
- 3 Nächte in Bansin (18.–21. Juli) → Zwei separate Kurabgaben (jeweils für den entsprechenden Aufenthalt).
3. Unterschiede zu anderen Usedomer Gemeinden
Nicht alle Orte auf Usedom erheben die gleiche Kurabgabe. Zum Vergleich:
| Gemeinde (2026) | Kurabgabe-Satz (Hauptsaison) | Gültigkeitsbereich |
|---|---|---|
| Kaiserbäder (Ahlbeck, Bansin, Heringsdorf) | 3,70 € | Alle drei Orte + UsedomCard |
| Zinnowitz | 3,60 € | Nur Zinnowitz |
| Loddin | 3,20 € | Nur Loddin |
| Wolgast | 2,50 € | Nur Wolgast |
Praktische Folge: Ein Gast, der in Heringsdorf eincheckt und nach Zinnowitz fährt, muss in Zinnowitz zusätzlich die dortige Kurabgabe zahlen – es sei denn, er bleibt weniger als 24 Stunden.
UsedomCard 2026: Alle Leistungen im Detail und wie du sie korrekt ausgibst
Die UsedomCard ist mehr als nur ein Stück Plastik – sie ist der Schlüssel zu kostenlosen Mobilität und Rabatten auf der Insel. Seit 2023 ist sie vollständig digital nutzbar (per App oder QR-Code), was die Ausgabe für Gastgeber vereinfacht. Hier eine vollständige Übersicht aller Leistungen und wie du sie korrekt handhabst.
1. Kostenlose Mobilität
a) Busverkehr
- Kaiserbäderlinie (Linie 203): Ahlbeck – Heringsdorf – Bansin – Seebad Ückeritz – Zinnowitz – Wolgast.
- ILSE-Bus (Linien 211, 212, 213): Verbindungen innerhalb der Gemeinde Heringsdorf (z. B. zum Bahnhof).
- Gültigkeit: Rund um die Uhr, keine Zusatztickets nötig.
Wichtig für Gäste:
- Die UsedomCard muss vor Fahrtantritt aktiviert sein (digital oder physisch).
- Gruppenkarten (z. B. für Familien) gibt es nicht – jedes Familienmitglied ab 6 Jahren benötigt eine eigene Karte.
b) Adler-Schiffe (1. April – 31. Oktober)
- Strecke: Ahlbeck – Heringsdorf – Bansin – Świnoujście (Polen).
- Hop-on-hop-off: Gäste können beliebig oft ein- und aussteigen.
- Gültigkeit: Nur auf der genannten Strecke, nicht für Ausflugsfahrten (z. B. nach Peenemünde).
Achtung: Die Schiffe fahren nur in der Hauptsaison (1. April – 31. Oktober). In der Vor- und Nachsaison ist die Schifffahrt nicht in der UsedomCard enthalten.
2. Ermäßigungen bei Partnern
Die UsedomCard bietet Rabatte bei über 50 Partnern auf der Insel. Hier eine Auswahl der beliebtesten:
| Partner | Leistung mit UsedomCard | Rabatt |
|---|---|---|
| Bernsteintherme (Zinnowitz) | Tageskarte | 20 % |
| Usedomer Bäderbahn (UBB) | Einzelfahrt (z. B. Heringsdorf – Wolgast) | 10 % |
| Usedomer Musikfestival | Tickets für Konzerte | 15 % |
| Fahrradverleih (z. B. Inselrad) | Tagesmiete | 10 % |
| Seebrücken (Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin) | Eintritt | 50 % |
| Usedomer Bernsteinmuseum | Eintritt | 20 % |
Tipp für Gastgeber: Drucke eine Übersicht der Partner aus und lege sie in deinen Unterkünften aus. Viele Gäste wissen nicht, welche Rabatte sie nutzen können.
3. Digitale vs. physische UsedomCard
Seit 2023 gibt es die UsedomCard in zwei Varianten:
- Physische Karte:
- Wird bei Check-in ausgehändigt.
- Muss vom Gast mitgeführt werden (z. B. im Portemonnaie).
- Vorteil: Keine Technik nötig, ideal für ältere Gäste.
- Digitale Karte (per App):
- Wird per E-Mail oder SMS an den Gast gesendet (QR-Code).
- Muss in der UsedomCard-App (verfügbar für iOS und Android) gespeichert werden.
- Vorteil: Kein Verlustrisiko, sofort nutzbar.
Deine Aufgabe als Gastgeber:
- Frage den Gast bei der Buchung, ob er die digitale oder physische Variante bevorzugt.
- Bei digitaler Variante: Sende den QR-Code spätestens 24 Stunden vor Anreise per E-Mail.
- Bei physischer Variante: Lege die Karte im Zimmer bereit oder übergebe sie persönlich.
Häufige Fragen von Gästen:
- "Kann ich die UsedomCard auch für meine Kinder nutzen?" → Ja, jedes Kind ab 6 Jahren erhält eine eigene Karte (auch wenn es von der Kurabgabe befreit ist).
- "Gilt die Karte auch in Polen?" → Die Busse nicht, aber die Adler-Schiffe fahren bis Świnoujście (Polen).
- "Was tun, wenn ich die Karte verliere?" → Bei physischen Karten: Ersatzkarte gegen Gebühr (5 €) im Tourismusbüro. → Bei digitalen Karten: QR-Code erneut per E-Mail anfordern.
Langzeitgäste und Monteure: Wann die Kurabgabe entfällt
Nicht alle Gäste in Heringsdorf sind Touristen. Besonders bei Langzeitaufenthalten (z. B. Monteure, Saisonarbeiter, Studenten) stellt sich die Frage: Muss die Kurabgabe gezahlt werden? Die Antwort hängt vom Zweck des Aufenthalts ab.
1. Berufliche Aufenthalte
- Monteure, Handwerker, Dienstleister:
- Grundsatz: Die Kurabgabe ist nicht an den Reisezweck geknüpft – sie fällt bei jeder Übernachtung an, unabhängig davon, ob der Gast privat oder beruflich unterwegs ist.
- Ausnahme: Wenn der Arbeitgeber nachweist, dass der Aufenthalt ausschließlich beruflich ist (z. B. durch einen Vertrag mit dem Betrieb), kann die Gemeinde eine Befreiung gewähren. Das ist aber kein Automatismus – du musst den Antrag stellen.
- Praktisches Beispiel:
Ein Elektriker-Team übernachtet vom 15.–20. Mai in Heringsdorf, um ein Hotel zu renovieren.
- Ohne Antrag: 5 Nächte × 3,70 € × 4 Personen = 74,00 € Kurabgabe.
- Mit Antrag: Die Gemeinde prüft, ob der Aufenthalt rein beruflich war → ggf. Befreiung.
2. Langzeitgäste (ab 28 Tagen)
- Regelung in Heringsdorf:
- Die Kurabgabe wird pro Nacht berechnet – auch bei Langzeitaufenthalten.
- Es gibt keine Pauschalregelung (anders als z. B. in Berlin, wo die Beherbergungssteuer nach 30 Tagen entfällt).
- Praktisches Beispiel:
Ein Student mietet eine Wohnung in Heringsdorf für 3 Monate (1. September – 30. November).
- Hauptsaison (1.–30.09.): 30 Nächte × 3,70 € = 111,00 €
- Nachsaison (1.–30.11.): 30 Nächte × 3,00 € = 90,00 €
- Gesamt: 201,00 € Kurabgabe.
Tipp für Vermieter:
- Kläre Langzeitgäste vor Vertragsabschluss über die Kurabgabe auf.
- Biete an, die Abgabe monatlich abzurechnen (z. B. per Lastschrift), um hohe Einmalzahlungen zu vermeiden.
3. Durchreisende und Tagesgäste
- Keine Kurabgabe:
- Gäste, die keine Übernachtung in Heringsdorf haben (z. B. Tagesausflügler), zahlen keine Kurabgabe.
- Achtung: Sobald eine Übernachtung stattfindet, fällt die Abgabe an – auch bei "Zufallsübernachtungen" (z. B. wenn ein Gast den letzten Bus verpasst).
Kurtaxe Heringsdorf vs. Beherbergungssteuer: Wo die Unterschiede liegen
Viele Gastgeber verwechseln die Kurtaxe mit der Beherbergungssteuer (auch "Bettensteuer" oder "Übernachtungssteuer" genannt). Beide Abgaben werden auf Übernachtungen erhoben, aber sie haben unterschiedliche Ziele, Regelungen und Empfänger. Hier ein Vergleich:
| Kriterium | Kurtaxe Heringsdorf | Beherbergungssteuer (z. B. Berlin, Hamburg) |
|---|---|---|
| Zweck | Finanzierung touristischer Infrastruktur (Strand, Busse, Kultur) | Allgemeine Haushaltsfinanzierung der Stadt |
| Empfänger | Gemeinde Heringsdorf (Kurverwaltung) | Finanzamt der jeweiligen Stadt |
| Satz 2026 | 2,90 € / 3,70 € / 3,00 € pro Person/Nacht | 5 % des Netto-Übernachtungspreises (Berlin) |
| Befreiungen | Kinder unter 6, Schwerbehinderte (mit Nachweis) | Kinder unter 18, berufliche Aufenthalte |
| Gegenleistung | UsedomCard (kostenlose Mobilität, Rabatte) | Keine direkte Gegenleistung |
| Meldepflicht | Monatliche Meldung an die Kurverwaltung | Quartalsweise Meldung an das Finanzamt |
| Beispiele | Heringsdorf, Binz, Travemünde | Berlin, Hamburg, Köln, München |
Praktische Konsequenzen für Gastgeber
Doppelte Abgabe?
- In Städten wie Berlin oder Hamburg fallen beide Abgaben an:
- Beherbergungssteuer (5 % des Netto-Preises).
- Kurtaxe (falls die Stadt eine erhebt, z. B. 3,50 € in Hamburg).
- In Heringsdorf gibt es nur die Kurtaxe – keine zusätzliche Beherbergungssteuer.
- In Städten wie Berlin oder Hamburg fallen beide Abgaben an:
Abrechnung auf der Rechnung
- Die Kurtaxe muss tageweise ausgewiesen werden (z. B. "Kurabgabe 3,70 € × 5 Nächte").
- Die Beherbergungssteuer wird als Prozentsatz des Übernachtungspreises berechnet (z. B. "Beherbergungssteuer 5 % von 500 € = 25 €").
Befreiungen
- Kurtaxe: Schwerbehinderte mit Nachweis.
- Beherbergungssteuer: Berufliche Aufenthalte (mit Nachweis, z. B. Dienstreisebestätigung).
Beispiel Berlin vs. Heringsdorf:
- Berlin:
- Übernachtungspreis: 100 € (netto)
- Beherbergungssteuer: 5 € (5 %)
- Kurtaxe: 3,50 € (falls erhoben)
- Gesamt pro Nacht: 108,50 €
- Heringsdorf:
- Übernachtungspreis: 100 € (netto)
- Kurtaxe: 3,70 € (Hauptsaison)
- Gesamt pro Nacht: 103,70 €
Fazit: In Heringsdorf ist die Abgabenlast für Gäste deutlich niedriger als in Großstädten mit Beherbergungssteuer. Das kann ein Wettbewerbsvorteil sein – besonders für Geschäftsreisende oder Familien.
Schritt-für-Schritt: Kurtaxe in dein Buchungssystem integrieren
Die manuelle Berechnung der Kurtaxe ist fehleranfällig und zeitaufwendig. Moderne Buchungssysteme (PMS) bieten automatisierte Lösungen, die:
- Die Sätze tageweise berechnen.
- Befreiungen dokumentieren.
- Monatsmeldungen generieren.
- Die UsedomCard digital ausgeben.
Hier eine Anleitung, wie du die Kurtaxe in dein System integrierst – am Beispiel von zimrly:
1. Sätze hinterlegen
- Gehe in dein PMS zu "Einstellungen" → "Steuern & Abgaben".
- Lege die drei Sätze für Heringsdorf an:
- Vorsaison (1.1.–31.3.): 2,90 €
- Hauptsaison (1.4.–31.10.): 3,70 €
- Nachsaison (1.11.–31.12.): 3,00 €
- Markiere die Sätze als "pro Person und Nacht".
2. Befreiungen einrichten
- Erstelle eine Liste der Befreiungsgründe (z. B. "Kind unter 6", "Merkzeichen H").
- Hinterlege, ob die Befreiung vollständig oder teilweise (z. B. 50 % Ermäßigung) gilt.
3. UsedomCard-Ausgabe automatisieren
- Aktiviere die Option "Digitale Kurkarte ausgeben".
- Wähle, ob die Karte automatisch per E-Mail (24 Stunden vor Anreise) oder manuell (bei Check-in) versendet wird.
- Füge eine Anleitung für Gäste bei (z. B. "So nutzen Sie die UsedomCard-App").
4. Monatsmeldungen generieren
- Nutze die Exportfunktion deines PMS, um die Kurabgabe-Daten für die Gemeinde aufzubereiten.
- zimrly bietet z. B. einen automatischen Export im Format der Heringsdorfer Kurverwaltung.
- Lade das Formular herunter und sende es bis zum Stichtag an die Gemeinde.
5. Rechnungen korrekt ausweisen
- Stelle sicher, dass die Kurtaxe auf der Rechnung tageweise erscheint (nicht pauschal).
- Beispiel:
Kurabgabe (28.10.–31.10.2026, 3 Pers. × 3,70 €): 44,40 € Kurabgabe (01.11.–02.11.2026, 3 Pers. × 3,00 €): 18,00 €
Vorteile der Automatisierung: ✅ Zeitersparnis: Kein manuelles Zählen der Nächte. ✅ Fehlervermeidung: Keine falschen Sätze oder vergessene Befreiungen. ✅ Compliance: Meldungen entsprechen den Vorgaben der Gemeinde. ✅ Gästekomfort: Digitale UsedomCard wird automatisch zugestellt.
Tipp: Teste die Integration mit einer Beispielbuchung, um sicherzustellen, dass die Berechnung korrekt ist. Nutze dafür unseren kostenlosen Kurtaxe-Rechner als Referenz.
Häufige Fragen von Gastgebern – und die Antworten
1. "Muss ich die Kurabgabe auch für meine eigenen Übernachtungen zahlen?"
- Ja, wenn du in deiner eigenen Ferienwohnung übernachtest.
- Ausnahme: Wenn du dauerhaft in der Wohnung lebst (Hauptwohnsitz), fällt keine Kurabgabe an.
- Praktisch: Buche deine eigenen Aufenthalte wie eine normale Reservierung und weise die Kurabgabe aus.
2. "Was passiert, wenn ich die Kurabgabe nicht abführe?"
- Die Gemeinde führt Stichproben durch (z. B. durch Abgleich mit Buchungsdaten).
- Bei Nichtmeldung drohen:
- Nachzahlung der fälligen Beträge.
- Säumniszuschläge (bis zu 1 % pro Monat).
- Bußgelder (in schweren Fällen bis zu 5.000 €).
- Tipp: Nutze ein PMS mit Erinnerungsfunktion für Meldungen.
3. "Kann ich die Kurabgabe auf den Gast umlegen?"
- Ja, die Kurabgabe ist keine Steuer, sondern eine Abgabe, die auf den Gast umgelegt werden darf.
- Empfehlung: Weise sie separat auf der Rechnung aus (nicht im Übernachtungspreis versteckt), um Transparenz zu schaffen.
4. "Gilt die UsedomCard auch für meine Mitarbeiter?"
- Ja, wenn sie in deiner Unterkunft übernachten und die Kurabgabe zahlen.
- Nein, wenn sie nur tagsüber arbeiten (ohne Übernachtung).
5. "Wie verhalte ich mich bei Stornierungen?"
- Die Kurabgabe wird nur für tatsächlich geleistete Übernachtungen fällig.
- Bei Stornierung:
- Vor Anreise: Keine Kurabgabe fällig.
- Nach Anreise: Kurabgabe nur für die bereits genutzten Nächte.
6. "Darf ich die Kurabgabe pauschal berechnen?"
- Nein, die Satzung verlangt eine tageweise Berechnung.
- Ausnahme: Wenn alle Nächte eines Aufenthalts in dieselbe Saison fallen (z. B. 7 Nächte im Juli → nur Hauptsaison).
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Sätze 2026: Vorsaison 2,90 € (Jan–Mär), Hauptsaison 3,70 € (Apr–Okt), Nachsaison 3,00 € (Nov–Dez) – pro Person und Nacht.
- Satz je Übernachtung, nicht je Anreisedatum: Aufenthalte über den 31.03. oder 31.10. tageweise splitten.
- Gemeinsame Abgabe für Ahlbeck, Bansin und Heringsdorf – die Kaiserbäder sind eine Gemeinde.
- UsedomCard inklusive: freie Busfahrt, Adler-Schiffe (Apr–Okt) und Ermäßigungen; du bist Ausgabestelle.
- Befreit: Kinder unter 6 Jahren; Ermäßigungen bei Schwerbehinderung (mit Nachweis).
- Meldung und Abführung laufen über die Kurverwaltung – halte die Fristen (10. des Folgemonats) ein.
- Automatisierung spart Zeit: Nutze ein PMS mit Kurtaxe-Integration oder einen Kurtaxe-Rechner.
- Unterschied zur Beherbergungssteuer: Die Kurtaxe finanziert touristische Infrastruktur, die Beherbergungssteuer fließt in den städtischen Haushalt.
Fazit: So meisterst du die Kurtaxe in Heringsdorf 2026
Die Kurtaxe in Heringsdorf ist kein Buch mit sieben Siegeln – aber sie erfordert Sorgfalt, besonders an den Saisonübergängen. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren für Gastgeber sind:
- Tageweise Berechnung: Nutze Tools wie den Kurtaxe-Rechner, um Fehler zu vermeiden.
- Befreiungen dokumentieren: Prüfe Schwerbehindertenausweise und melde befreite Gäste an die Kurverwaltung.
- UsedomCard korrekt ausgeben: Biete digitale und physische Karten an und informiere Gäste über die Leistungen.
- Fristen einhalten: Meldungen und Zahlungen müssen pünktlich erfolgen, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
- Automatisierung nutzen: Integriere die Kurtaxe in dein Buchungssystem, um Zeit zu sparen und Compliance sicherzustellen.
Mit diesen Schritten vermeidest du nicht nur Ärger mit Gästen oder der Gemeinde, sondern schaffst auch Transparenz und Vertrauen – ein wichtiger Faktor für positive Bewertungen und Wiederholungsbuchungen.
Nächste Schritte:
- Teste die tageweise Berechnung mit unserem kostenlosen Kurtaxe-Rechner.
- Informiere dich über die Kurtaxe-Software-Lösung von zimrly, um die Abrechnung zu automatisieren.
- Lies unseren Artikel zur Beherbergungssteuer in Deutschland, um die Unterschiede zu verstehen.