Kurabgabe: 4,00 € pro Person/Nacht (Hauptsaison)

Kurabgabe St. Peter-Ording 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung

Wie hoch ist die Kurabgabe in St. Peter-Ording? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Kurabgabe: Hauptsaison (01.04.–31.10.) 4,00 €, Nebensaison 3,00 € pro Person/Nacht. Kinder 6–18 J. in Begleitung frei. Inkl. SPO-Gästekarte (Bus/Strand/Cityshuttle frei).

Kurtaxe in St. Peter-Ording berechnen

Diese Gemeinde hat saisonale Sätze (Sommer/Winter). Wir verwenden für die Berechnung ein typisches Anreisedatum in den nächsten Wochen.

Ergebnis

16,00 €

Kurtaxe für 2 Nächte in St. Peter-Ording (2 Personen)

Das sind 4,00 € pro Person und Nacht.

Kurabgabe (Erwachsene) 24.08.2026–26.08.2026

4 × 4,00 € · Pers./Nacht

16,00 €

Recherchierter Orientierungswert — Kurabgabesatzung Gemeinde St. Peter-Ording 2025, Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für St. Peter-Ording: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte.

Kurabgabe (Erwachsene) 15.07.2026–18.07.2026

6 × 4,00 € · Pers./Nacht

24,00 €

Kurtaxe gesamt24,00 €

Quelle: Kurabgabesatzung Gemeinde St. Peter-Ording 2025 · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in St. Peter-Ording

Wie hoch ist die Kurabgabe in St. Peter-Ording?

Kurabgabe: 4,00 € pro Person/Nacht (Hauptsaison). Kurabgabe: Hauptsaison (01.04.–31.10.) 4,00 €, Nebensaison 3,00 € pro Person/Nacht. Kinder 6–18 J. in Begleitung frei. Inkl. SPO-Gästekarte (Bus/Strand/Cityshuttle frei).

Zahlen Kinder die Kurabgabe in St. Peter-Ording?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in St. Peter-Ording von der Kurabgabe befreit.

Ist die Kurabgabe bei Geschäftsreisen befreit?

Nein — in St. Peter-Ording sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuer-/abgabenpflichtig. Eine generelle Geschäftsreise-Befreiung gibt es hier nicht.

Wer zieht die Kurabgabe in St. Peter-Ording ein?

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Kurabgabe mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

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