Beherbergungssteuer in Deutschland: Wo sie gilt, wer zahlt und wie du sie richtig abrechnest
Von Berlin bis Binz – welche Städte erheben die Beherbergungssteuer, wer ist befreit und wie vermeidest du teure Fehler bei der Abrechnung? Konkrete Sätze, Fristen und ein Rechenbeispiel für dein Haus.
Mittwochmorgen, 7:32 Uhr. Dein Gast aus Hamburg checkt aus. Die Rechnung liegt bereit – 127 € für eine Nacht, inklusive 5 % Beherbergungssteuer. Doch als du die Zahlung verbuchst, fällt dir ein: Gilt die Steuer hier eigentlich auch für Geschäftsreisende? Und was, wenn der Gast seine Dienstreise nachweisen will? Ein falscher Klick, und du zahlst die Steuer aus eigener Tasche – oder riskierst eine Mahnung vom Finanzamt.
Die Beherbergungssteuer ist kein bundesweites Gesetz, sondern eine kommunale Abgabe, die Städte und Gemeinden nach eigenem Ermessen erheben. Das führt zu einem Flickenteppich: In Berlin gilt sie seit 2014, in München nicht, in Hamburg nur für Privatreisende – und in einigen Orten ändern sich die Regeln jährlich. Wer hier nicht up to date ist, verliert Geld oder macht sich angreifbar.
Was ist die Beherbergungssteuer – und wer muss sie zahlen?
Die Kernpunkte des Artikels auf einen Blick.
Die Beherbergungssteuer (auch Übernachtungssteuer, Bettensteuer oder Kulturförderabgabe genannt) ist eine kommunale Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen. Sie wird zusätzlich zur Umsatzsteuer erhoben und fließt in den Haushalt der Stadt oder Gemeinde – oft mit dem Ziel, Tourismusfolgen zu finanzieren oder Kulturprojekte zu fördern.
Wer zahlt? Grundsätzlich der Gast – aber du als Beherbergungsbetrieb bist verpflichtet, die Steuer einzuziehen und an die Kommune abzuführen. Ausnahmen gibt es für:
- Geschäftsreisende (wenn sie einen Nachweis erbringen, z. B. Rechnung mit Firmenadresse)
- Kinder unter 18 Jahren
- Langzeitgäste (meist ab 28 Tagen Aufenthalt)
- Sozialhilfeempfänger oder Gäste mit Behinderung (je nach Kommune)
Wer erhebt sie? Die Steuer ist nicht bundesweit einheitlich. Jede Stadt oder Gemeinde entscheidet selbst, ob und wie sie die Abgabe einführt. Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz (KAG), das den Rahmen für kommunale Steuern vorgibt. Aktuell erheben rund 30 deutsche Städte die Beherbergungssteuer – Tendenz steigend.
Beherbergungssteuer: Welche Städte erheben sie – und wie hoch sind die Sätze?
Die Liste der steuerpflichtigen Städte ändert sich regelmäßig. Hier ein aktueller Überblick (Stand 2026) mit den wichtigsten Tourismusorten und ihren Sätzen:
| Stadt | Steuersatz | Befreiungen | Fälligkeit |
|---|---|---|---|
| Berlin | 5 % des Netto-Übernachtungspreises | Geschäftsreisende (mit Nachweis), Kinder unter 18, Langzeitgäste (>28 Tage) | Monatlich bis zum 10. |
| Hamburg | 3 € pro Nacht (Pauschale) | Geschäftsreisende, Kinder unter 14, Sozialhilfeempfänger | Vierteljährlich |
| Köln | 5 % des Netto-Übernachtungspreises | Geschäftsreisende, Kinder unter 18, Behinderte (mit Ausweis) | Monatlich bis zum 15. |
| Dresden | 2,50 € pro Nacht (Pauschale) | Geschäftsreisende, Kinder unter 18, Langzeitgäste (>30 Tage) | Monatlich bis zum 10. |
| Bremen | 4 % des Netto-Übernachtungspreises | Geschäftsreisende, Kinder unter 18, Gäste mit Behinderung | Monatlich bis zum 20. |
| Freiburg | 3 % des Netto-Übernachtungspreises | Geschäftsreisende, Kinder unter 18, Langzeitgäste (>28 Tage) | Monatlich bis zum 15. |
| Rostock | 2 € pro Nacht (Pauschale) | Geschäftsreisende, Kinder unter 18, Sozialhilfeempfänger | Vierteljährlich |
| Binz (Rügen) | 3 % des Netto-Übernachtungspreises | Geschäftsreisende, Kinder unter 18, Gäste mit Kurkarte | Monatlich bis zum 5. |
| Heringsdorf (Usedom) | 2,50 € pro Nacht (Pauschale) | Geschäftsreisende, Kinder unter 14, Inhaber der UsedomCard | Monatlich bis zum 10. |
Wichtig:
- Pauschalen vs. prozentuale Sätze: Einige Städte verlangen einen festen Betrag pro Nacht (z. B. Hamburg: 3 €), andere einen Prozentsatz des Netto-Übernachtungspreises (z. B. Berlin: 5 %).
- Saisonale Unterschiede: In Tourismushochburgen wie Binz oder Heringsdorf gelten teilweise unterschiedliche Sätze für Haupt- und Nebensaison. Mehr dazu in unseren Artikeln zu Kurtaxe Baabe 2026 und Kurtaxe Heringsdorf 2026.
- Neueinführungen: Städte wie Leipzig oder Lübeck prüfen aktuell die Einführung – informiere dich jährlich bei deiner IHK oder dem örtlichen Tourismusverband.
Geschäftsreise oder Privataufenthalt? So prüfst du Nachweise richtig
Die größte Fehlerquelle bei der Beherbergungssteuer ist die falsche Einstufung von Gästen. Geschäftsreisende sind in fast allen Städten befreit – aber nur, wenn sie einen gültigen Nachweis vorlegen. Doch was zählt als Nachweis, und was passiert, wenn der Gast ihn nicht hat?
Welche Nachweise akzeptiert werden:
Rechnung mit Firmenadresse
- Muss den Namen des Unternehmens und die Adresse enthalten.
- Beispiel: „Muster GmbH, Hauptstraße 1, 10115 Berlin“.
- Achtung: Eine private E-Mail-Adresse (z. B. max.mustermann@gmail.com) reicht nicht aus.
Dienstreisebestätigung des Arbeitgebers
- Muss auf Firmenpapier stehen und vom Arbeitgeber unterschrieben sein.
- Muss den Namen des Gastes, den Reisezweck und den Zeitraum enthalten.
- Beispiel: „Hiermit bestätigen wir, dass Max Mustermann vom 15.07.2026 bis 17.07.2026 eine Dienstreise nach Berlin durchführt.“
Kreditkartenabrechnung mit Firmenname
- Falls die Rechnung mit einer Firmenkreditkarte bezahlt wurde, kann die Abrechnung als Nachweis dienen.
Selbstständige und Freiberufler
- Hier reicht oft eine Kopie des Gewerbescheins oder eine Rechnung mit Steuernummer.
Was du tun musst, wenn der Nachweis fehlt:
- Steuer einbehalten und auf der Rechnung ausweisen
- Beispiel: „Beherbergungssteuer (5 %): 6,35 €“.
- Gast informieren
- Viele Gäste wissen nicht, dass sie befreit sind – ein Hinweis bei der Buchung spart Ärger.
- Dokumentation
- Speichere den Nachweis digital (z. B. als PDF) oder notiere im PMS, warum die Steuer nicht erhoben wurde.
Fallstrick: In Hamburg gilt die Beherbergungssteuer nur für Privatreisende – hier musst du aktiv nachfragen, ob der Aufenthalt privat oder geschäftlich ist. In Berlin hingegen wird die Steuer zunächst auf alle Gäste erhoben, und der Gast muss die Befreiung selbst beantragen.
So berechnest du die Beherbergungssteuer: Ein Rechenbeispiel für dein Haus
Nehmen wir an, du betreibst eine Pension mit 8 Zimmern in Köln. Ein Gast bucht für 3 Nächte zum Preis von 90 € pro Nacht (inkl. Frühstück). Wie hoch ist die Beherbergungssteuer, und wie verbuchst du sie korrekt?
Schritt 1: Netto-Übernachtungspreis ermitteln
- Bruttopreis pro Nacht: 90 €
- Umsatzsteuer (7 %): 90 € / 1,07 = 84,11 € (Netto) → 5,89 € USt
- Frühstück (pauschal 10 €): 10 € / 1,19 = 8,40 € (Netto) → 1,60 € USt
- Netto-Übernachtungspreis pro Nacht: 84,11 € – 8,40 € = 75,71 €
Schritt 2: Beherbergungssteuer berechnen
- Köln erhebt 5 % des Netto-Übernachtungspreises.
- Steuer pro Nacht: 75,71 € × 0,05 = 3,79 €
- Steuer für 3 Nächte: 3,79 € × 3 = 11,37 €
Schritt 3: Rechnung korrekt ausstellen
| Position | Betrag (€) |
|---|---|
| Übernachtung (3 Nächte) | 227,13 |
| Frühstück (3 × 10 €) | 30,00 |
| Zwischensumme | 257,13 |
| Umsatzsteuer (7 %) | 17,67 |
| Gesamtbetrag | 274,80 |
| Beherbergungssteuer (5 %) | 11,37 |
| Zu zahlen | 286,17 |
Schritt 4: Abführung an die Kommune
- In Köln musst du die Steuer monatlich bis zum 15. an das Finanzamt überweisen.
- Buchungssatz:
- Bank an Beherbergungssteuer-Verbindlichkeit 11,37 €
- Beherbergungssteuer-Verbindlichkeit an Finanzamt 11,37 €
Tipp: Nutze Tools wie unseren Kurtaxe-Rechner, um die Berechnung zu automatisieren – besonders praktisch, wenn deine Kommune mit Pauschalen arbeitet.
Fristen, Formulare und Strafen: Was passiert bei Fehlern?
Die Beherbergungssteuer ist kein Kavaliersdelikt. Wer sie falsch abrechnet oder zu spät abführt, riskiert Säumniszuschläge, Bußgelder oder sogar eine Steuerprüfung. Hier die wichtigsten Regeln:
Fristen für die Abführung
| Stadt | Fälligkeit | Formular |
|---|---|---|
| Berlin | Bis zum 10. des Folgemonats | Online-Meldung über Berlin.de |
| Hamburg | Vierteljährlich (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) | Formular „Übernachtungssteuer“ |
| Köln | Bis zum 15. des Folgemonats | Online-Portal der Stadt Köln |
| Dresden | Bis zum 10. des Folgemonats | Formular „Bettensteuer“ |
Typische Fehler und ihre Folgen
Steuer nicht ausgewiesen
- Risiko: Die Kommune kann die Steuer nachfordern – plus Säumniszuschlag (bis zu 1 % pro Monat).
- Beispiel: In Berlin beträgt der Säumniszuschlag 1 % der rückständigen Steuer pro angefangenem Monat.
Falsche Befreiung gewährt
- Risiko: Du musst die Steuer nachzahlen – der Gast kann sie zwar zurückfordern, aber du haftest zunächst.
- Beispiel: Ein Gast in Hamburg gibt an, geschäftlich unterwegs zu sein, legt aber keinen Nachweis vor. Du verzichtest auf die 3 € pro Nacht – das Finanzamt fordert die Steuer später von dir zurück.
Zu spät abgeführt
- Risiko: Säumniszuschlag (z. B. 1 % in Berlin) oder Bußgeld (bis zu 5.000 € in einigen Städten).
Praxistipp: Lege dir einen wiederkehrenden Kalendereintrag für die Fristen an – oder nutze eine Software wie zimrly, die die Meldungen automatisch an die Kommune übermittelt. So vermeidest du teure Versäumnisse.
Praxis-Beispiel: Ein 8-Zimmer-Haus in Freiburg – so viel kostet die Steuer pro Jahr
Du betreibst eine kleine Pension in Freiburg mit 8 Zimmern. Die Auslastung liegt bei 70 %, der durchschnittliche Netto-Übernachtungspreis bei 80 €. Freiburg erhebt 3 % Beherbergungssteuer.
Berechnung der jährlichen Steuerlast
- Anzahl Übernachtungen pro Jahr:
- 8 Zimmer × 365 Tage × 70 % Auslastung = 2.044 Übernachtungen
- Steuer pro Übernachtung:
- 80 € × 0,03 = 2,40 €
- Jährliche Steuerlast:
- 2.044 × 2,40 € = 4.905,60 €
Was das für dich bedeutet:
- 4.905 € pro Jahr fließen an die Stadt Freiburg – das entspricht etwa 613 € pro Zimmer.
- Geschäftsreisende reduzieren die Last: Wenn 30 % deiner Gäste geschäftlich unterwegs sind und einen Nachweis vorlegen, sparst du 1.471 € (30 % von 4.905 €