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Kurtaxe

Kurtaxe Timmendorfer Strand 2026: Höhe, Befreiungen und korrekte Abrechnung

Kurabgabe in Timmendorfer Strand 2026 entlang der Gastreise erklärt: bei der Buchung ankündigen, beim Check-in erfassen, sauber abrechnen – ohne Bewertungs-Ärger.

von zimrly8 Min. Lesezeit
Hotelrechnung mit Kurabgabe-Position für einen Aufenthalt in Timmendorfer Strand

„Versteckte Kosten! Vor Ort mussten wir plötzlich extra zahlen.“ – Eine solche 3-Sterne-Bewertung wegen ein paar Euro Kurabgabe ärgert mehr als der Betrag selbst. Denn der Gast hat aus seiner Sicht recht: Er hat online einen Preis gesehen und an der Rezeption einen anderen bezahlt. In Timmendorfer Strand lässt sich dieser Konflikt komplett vermeiden – wenn die Abgabe an drei Stationen der Gastreise richtig behandelt wird: bei der Buchung, beim Check-in und auf der Rechnung.

Zur Einordnung: Timmendorfer Strand erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe pro Person und Tag. Sie ist saisonal gestaffelt (Richtwerte zuletzt ca. 3,80 € im Sommer, ca. 2,00 € in den ruhigen Monaten), Kinder unterhalb der Altersgrenze der Satzung sind ausgenommen, und im Gegenzug erhält der Gast die Ostsee-Card. Maßgeblich sind allein die Beträge der aktuell gültigen Satzung der Gemeinde.

Station 1: Die Abgabe schon bei der Buchung ankündigen

Der Bewertungs-Ärger entsteht nicht an der Rezeption, sondern Wochen vorher im Buchungsprozess. Deshalb gehört die Kurabgabe überall dorthin, wo der Gast einen Preis sieht:

  • Eigene Website / Buchungsstrecke: Hinweis direkt am Zimmerpreis („zzgl. Kurabgabe pro Person/Tag, vor Ort zahlbar“).
  • OTA-Listings: In den Gebühren-Einstellungen von Booking & Co. die Abgabe als vor Ort fällige Gebühr hinterlegen – dann rechnet das Portal sie in die Preisanzeige ein oder weist sie zumindest aus.
  • Buchungsbestätigung: ein Satz mit Betrag und Zahlungsweise. Wer den Betrag schwarz auf weiß hatte, reklamiert nicht.

Rechtlich stützt sich die Abgabe – wie überall in Schleswig-Holstein – auf das Kommunalabgabengesetz; erhoben wird sie als Kurabgabe nach der Satzung der Gemeinde Timmendorfer Strand.

Station 2: Check-in – erfassen statt schätzen

An der Ostsee-Card hängt mehr als Rabatt: Sie ist der sichtbare Gegenwert der Abgabe. Gib sie beim Check-in aktiv aus und erwähne einen konkreten Nutzen („damit sind Sie beim Konzert am Kurpark dabei“). Gleichzeitig ist der Check-in der Moment, in dem die Abrechnungsgrundlage entsteht:

  1. Personenzahl je Zimmer festhalten – auch das Baby, auch der spontan mitgereiste Schwiegervater.
  2. Geburtsjahre der Kinder notieren; die Altersgrenze für Befreiung bzw. Ermäßigung steht in der Satzung, und ohne dokumentiertes Alter hält keine Befreiung einer Prüfung stand.
  3. Sonderfälle klären: Schwerbehinderung mit Begleitperson je nach Satzungslage, längere Aufenthalte von Monteuren oder Projektteams. Die Kurabgabe knüpft an die Übernachtung an, nicht an den Reisezweck – Gewerbegäste sind also nicht automatisch raus. Details zur Belegung mit dieser Zielgruppe: Monteurzimmer vermieten.

Wie sich Timmendorf zu den Nachbarorten verhält, lohnt einen Blick: Entlang der Lübecker Bucht erhebt praktisch jede Gemeinde eine eigene Abgabe mit eigener Staffel. Für Häuser, die auch in Scharbeutz oder Niendorf Einheiten betreiben, führt an ortsgenauen Sätzen kein Weg vorbei – ein Überblick über die Systematik steht unter Tourismusabgaben, die Beträge einzelner Orte vergleicht der Kurtaxe-Rechner.

Station 3: Rechnung und Meldung ohne Stolperfallen

Auf der Rechnung braucht die Abgabe ihre eigene Zeile unter dem amtlichen Namen „Kurabgabe“ – getrennt vom Logispreis, und ohne dass auf die Abgabe selbst Umsatzsteuer aufgeschlagen wird (die Übernachtung selbst bleibt davon unberührt bei ihren 7 %). Danach folgt die Meldung an die Gemeinde: Summe der eingezogenen Beträge, fristgerecht überwiesen. Den kompletten Meldeprozess beschreibt der Beitrag Kurtaxe an die Gemeinde melden.

Zwei Konstellationen verdienen besondere Aufmerksamkeit:

Sonderfall Sauberer Umgang
Saisonwechsel mitten im Aufenthalt Nächte tagesgenau der jeweiligen Saison zuordnen, nicht pauschal dem Anreisetag
No-Show / Stornierung keine Übernachtung = keine Kurabgabe; eine dennoch berechnete Abgabe erstatten
Zusatzperson nach Anreise Nachtrag erfassen, sonst fehlt der Betrag bei der Monatsmeldung
Gast verweigert Zahlung Abgabe ist Pflicht des Gastes, Einzug deine Pflicht – freundlich auf die Satzung verweisen

Ein Wochenende, einmal durchgerechnet

Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (9 und 16), drei Nächte im Juli, Richtwert Hauptsaison 3,80 €. Angenommen, die Satzung befreit Kinder unter 12 und ermäßigt Jugendliche auf die Hälfte:

  • Erwachsene: 2 × 3,80 € × 3 Nächte = 22,80 €
  • Jugendliche (16): 1,90 € × 3 Nächte = 5,70 €
  • Kind (9): 0 €
  • Gesamt: 28,50 € Kurabgabe – auf der Rechnung als eigene Position, in der Buchungsbestätigung bereits angekündigt.

Wer diese 28,50 € erst beim Auschecken zum ersten Mal erwähnt, riskiert die eingangs zitierte Bewertung. Wer sie dreimal sauber kommuniziert hat, bekommt sie kommentarlos bezahlt. Betriebe, die Erfassung, Saisonstaffel und die getrennte Rechnungsposition nicht händisch pflegen wollen, können das der Kurtaxe-Software von zimrly überlassen – inklusive Meldeliste für die Gemeinde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Timmendorfer Strand erhebt eine Kurabgabe pro Person und Übernachtung mit Saisonstaffel; verbindlich ist die aktuelle Gemeindesatzung.
  • Dreimal kommunizieren: Preisanzeige, Buchungsbestätigung, Rechnung – so entsteht kein „versteckte Kosten“-Gefühl.
  • Check-in ist Abrechnungsbasis: Personen und Geburtsjahre dokumentieren, Ostsee-Card aktiv ausgeben.
  • Eigene Rechnungszeile unter dem amtlichen Begriff, ohne USt-Aufschlag auf die Abgabe.
  • Sonderfälle (Saisonwechsel, Storno, Nachzügler) tagesgenau erfassen – hier entstehen die Differenzen zur Monatsmeldung.

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