Gästebeitrag Borkum 2026: 4,80 € pro Nacht und die drei Fälle, die dich Geld kosten
Borkum erhebt 2026 ganzjährig 4,80 € Gästebeitrag pro Erwachsenem und Nacht. Was für Jugendliche, Monteure und Tagesgäste gilt – mit Rechenbeispiel.
Auf Sylt musst du beim Abrechnen aufs Kalenderblatt schauen, auf Usedom auf den Saisonwechsel. Auf Borkum nicht. Hier gilt ein Betrag, 365 Tage im Jahr. Und genau deshalb rechnen Gastgeber hier am häufigsten falsch ab: Wer keine Staffel im Kopf hat, prüft auch sonst nichts mehr.
Der Gästebeitrag auf Borkum liegt 2026 bei 4,80 € pro Person und Nacht für alle ab 18 Jahren. Jugendliche von 12 bis 17 Jahren zahlen 1,50 € je Übernachtung, Kinder unter 12 Jahren sind frei. Es gibt keine Vor- und Nachsaison, keinen Zonenzuschlag und keine Staffelung nach Aufenthaltsdauer. Wer mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B" oder einem GdB von 100 anreist, zahlt die Hälfte. Und wer ausschließlich beruflich auf der Insel ist, zahlt gar nichts – aber nur, wenn er dir das Richtige in die Hand drückt.
Die Sätze 2026: ein Tarif, das ganze Jahr
Borkum nennt die Abgabe konsequent „Gästebeitrag". Kurtaxe, Kurbeitrag und Kursteuer sind ältere Bezeichnungen für dieselbe Sache – eine zweckgebundene Kommunalabgabe nach dem Kommunalabgabengesetz, die in die touristische Infrastruktur fließt: bewachte Strandabschnitte, Promenaden, Veranstaltungen.
| Personengruppe | Satz 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Erwachsene ab 18 Jahren | 4,80 € pro Person und Nacht | Regelsatz |
| Jugendliche 12–17 Jahre | 1,50 € pro Person und Nacht | ermäßigt |
| Kinder unter 12 Jahren | 0,00 € | befreit |
| Schwerbehinderte (GdB 100 oder Merkzeichen „B") | 2,40 € pro Person und Nacht | 50 % Ermäßigung |
| Tagesgäste ab 12 Jahren | 4,00 € pro Tag | ohne Übernachtung |
| Jahreskarte Erwachsene | 144,00 € | für Dauergäste |
Die Jahreskarte ist die Zahl, die du dir merken solltest, wenn du Stammgäste hast: Ab 30 Übernachtungen im Jahr rechnet sie sich für den Gast. Bei einer Familie, die dreimal im Jahr für zehn Nächte kommt, sparen zwei Erwachsene damit 144 € – und fragen sich zu Recht, warum du ihnen das nicht gesagt hast.
Die Zwölf-Jahres-Grenze ist die häufigste Fehlerquelle
Die meisten Nordsee-Gemeinden setzen die Kindergrenze bei 6, 14 oder 16 Jahren. Borkum setzt sie bei 12 – und danach kommt keine Staffel mehr, sondern erst mit 18 der volle Satz. Drei Altersklassen also, wo Gastgeber gewohnheitsmäßig zwei erwarten.
Praktisch heißt das: Du brauchst das Geburtsjahr jedes mitreisenden Kindes, nicht nur die Anzahl. „2 Erwachsene, 2 Kinder" ist keine abrechenbare Information. Ein 13-Jähriger kostet 1,50 €, ein 11-Jähriger nichts – bei sieben Nächten sind das 10,50 € Unterschied, und die zahlst am Ende du, wenn du sie nicht auf die Rechnung gesetzt hast.
Maßgeblich ist das Alter am Tag der Anreise. Ein Kind, das während des Aufenthalts zwölf wird, bleibt für diesen Aufenthalt frei. Das ist eine kleine Regel, aber sie kommt in den Sommerferien öfter vor, als man denkt.
Beruflich auf der Insel: die Befreiung, die dir niemand von selbst vorlegt
Borkum befreit Personen, die sich ausschließlich beruflich auf der Insel aufhalten, für die Dauer der beruflichen Tätigkeit vom Gästebeitrag. Der Nachweis läuft über eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die der Gast dir als Vermieter übergibt. Diese Gäste werden nicht angemeldet und bekommen keine Gästekarte.
Das ist die Regel, die Monteurzimmer- und Handwerkervermieter auf der Insel am meisten Geld kostet – in beide Richtungen. Wer die Befreiung nicht kennt, kassiert 4,80 € pro Nacht zu viel und bekommt Diskussionen. Wer sie kennt, aber die Bescheinigung nicht einsammelt, hat bei der nächsten Prüfung kein Dokument und zahlt nach.
Der praktikable Weg: Frag den Nachweis bei der Buchung ab, nicht beim Check-in. Ein Satz in der Buchungsbestätigung („Bei rein beruflichem Aufenthalt bitte die Arbeitgeberbescheinigung vorab senden – dann entfällt der Gästebeitrag von 4,80 € pro Nacht") erledigt 90 % der Fälle, bevor jemand vor der Tür steht. Wie du solche Nachweise sauber dokumentierst und an die Gemeinde weitergibst, steht in unserem Artikel zur Kurtaxe-Meldung an die Gemeinde.
Rechenbeispiel: eine Familie, sieben Nächte
Familie Kruse bucht vom 4. bis 11. Juli, sieben Nächte. Zwei Erwachsene, ein Sohn (14), eine Tochter (9). Der Großvater reist mit, GdB 100.
| Person | Satz | Nächte | Summe |
|---|---|---|---|
| Erwachsener 1 | 4,80 € | 7 | 33,60 € |
| Erwachsener 2 | 4,80 € | 7 | 33,60 € |
| Sohn, 14 Jahre | 1,50 € | 7 | 10,50 € |
| Tochter, 9 Jahre | 0,00 € | 7 | 0,00 € |
| Großvater, GdB 100 | 2,40 € | 7 | 16,80 € |
| Gästebeitrag gesamt | 94,50 € |
Wer hier stumpf „5 Personen × 7 Nächte × 4,80 €" rechnet, landet bei 168,00 € – 73,50 € zu viel. Wer umgekehrt alle Kinder pauschal freistellt und die Ermäßigung des Großvaters vergisst, meldet 27,30 € zu wenig und legt sie drauf. Beide Fehler passieren mit derselben Ursache: Der Satz ist so simpel, dass niemand mehr nachschaut. Ein Kurtaxe-Rechner macht daraus dreißig Sekunden statt einer Diskussion an der Rezeption.
Auf der Rechnung: eigene Position, ohne Umsatzsteuer
Der Gästebeitrag ist ein durchlaufender Posten. Du ziehst ihn für die Stadt ein und leitest ihn weiter – er gehört nicht in deine Bemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 1 UStG) und trägt deshalb weder 7 % noch 19 %. Die Übernachtung selbst liegt bei 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG).
So sieht die saubere Trennung aus:
Übernachtung 04.07.–11.07.2026, 7 Nächte 1.190,00 € (7 % USt enthalten)
Gästebeitrag Borkum, 7 Nächte, 5 Personen 94,50 € (durchlaufender Posten)
Der häufigste Fehler in der Praxis ist nicht der falsche Steuersatz, sondern das Verschwinden: Der Gästebeitrag wird in den Zimmerpreis eingerechnet und taucht nirgends auf. Dann ist er kein durchlaufender Posten mehr, sondern Teil deines Entgelts – und wird steuerpflichtig. Nicht zu verwechseln ist der Gästebeitrag mit der kommunalen Übernachtungssteuer der Großstädte; den Unterschied haben wir in der Übersicht zur Bettensteuer in Deutschland auseinandergezogen.
Wo bei acht Einheiten wirklich Zeit verloren geht
Nicht beim Rechnen. Bei fünf Buchungen die Woche ist die Kalkulation in zwei Minuten erledigt. Teuer wird die Rückrichtung: Geburtsjahre nachträglich erfragen, Arbeitgeberbescheinigungen suchen, am Monatsende drei Zahlen aus dem Buchungskalender in das Meldeformular übertragen und feststellen, dass bei zwei Buchungen die Personenzahl nachträglich geändert wurde.
Das ist der Punkt, an dem sich eine Automatisierung rechnet – bei uns läuft die Altersstaffel als Regel im System mit, sodass die Positionen bei der Rechnungsstellung schon stehen. Aber auch ohne Software gilt: Erfasse Geburtsjahr und Befreiungsgrund beim Buchungseingang, nicht bei der Abrechnung. Alles andere ist Nacharbeit an Daten, die du beim ersten Kontakt kostenlos bekommen hättest. Für Häuser, die das dauerhaft sauber halten wollen, haben wir das in der Kurtaxe-Software abgebildet; Grundsätze zur Belegführung für Beherbergungsbetriebe sammelt außerdem der DEHOGA Bundesverband.
Das Wichtigste in Kürze
- 4,80 € pro Erwachsenem und Nacht, ganzjährig – Borkum hat keine Saisonstaffel.
- Drei Altersklassen statt zwei: unter 12 frei, 12–17 Jahre 1,50 €, ab 18 voller Satz. Maßgeblich ist das Alter bei Anreise.
- Schwerbehinderte mit GdB 100 oder Merkzeichen „B" zahlen 2,40 €, also die Hälfte.
- Rein berufliche Aufenthalte sind befreit – gegen Arbeitgeberbescheinigung, die du einsammeln und aufbewahren musst.
- Tagesgäste ab 12 Jahren zahlen 4,00 €, die Jahreskarte für Erwachsene kostet 144,00 € und lohnt ab rund 30 Nächten.
- Auf der Rechnung immer separat ausweisen – als durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer, nie im Zimmerpreis versteckt.