Bettensteuer in Deutschland 2026: Welche Städte sie erheben
Über 30 deutsche Städte verlangen 2026 eine Bettensteuer – von Berlin über Köln bis Dortmund. Hier die aktuellen Sätze, wer zahlt und wie du korrekt abrechnest.
Ein Gast übernachtet in Köln und zahlt 5 Prozent obendrauf. Derselbe Gast eine Woche später in München – nichts. Der Unterschied von rund 30 Euro pro Nacht hat nichts mit dem Hotel zu tun, sondern mit der Stadtgrenze.
Die Bettensteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf entgeltliche Übernachtungen – meist 5 Prozent des Netto-Logispreises. Es gibt sie nicht bundesweit, sondern als über 30 einzelne Satzungen, die sich in Name, Höhe und Berechnung unterscheiden. Große Städte wie Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt und Dortmund erheben sie, München und Stuttgart bislang nicht. Du als Beherbergungsbetrieb ziehst sie vom Gast ein, meldest sie monatlich oder vierteljährlich und führst sie an die Stadtkasse ab. Rechnest du falsch ab, drohen Nachzahlungen plus Säumniszuschläge.
Bettensteuer, Kurtaxe, City Tax – wo ist der Unterschied?
Im Alltag werden die Begriffe durcheinandergeworfen, rechtlich sind es zwei Familien.
Die Kurtaxe (auch Fremdenverkehrsbeitrag oder Gästebeitrag) gibt es in Kur-, Bäder- und Tourismusorten – auf Sylt, im Schwarzwald, am Bodensee, in Bayern. Sie wird pauschal pro Person und Nacht berechnet, etwa 4,50 Euro auf Sylt, und finanziert direkt die Tourismus-Infrastruktur vor Ort: Strandpromenade, Kurpark, Gästekarte. Sie gilt grundsätzlich für jeden Übernachtungsgast.
Die Bettensteuer – je nach Stadt „City Tax“, „Kulturförderabgabe“, „Übernachtungsteuer“ oder „Beherbergungssteuer“ genannt – ist dagegen eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz. Sie wird in Großstädten erhoben, meist als Prozentsatz des Übernachtungspreises, und fließt in den allgemeinen Stadthaushalt. Gemein ist beiden, dass du sie auf der Rechnung getrennt ausweisen und an die Kommune abführen musst.
Welche Städte erheben 2026 eine Bettensteuer?
Die Sätze stehen jeweils in der Satzung der einzelnen Kommune und können sich ändern. Diese Übersicht zeigt typische Werte mit Stand Anfang 2026 – verlässlich ist immer nur die aktuelle Satzung deiner Stadt.
| Stadt | Bezeichnung | Satz (Stand Anfang 2026) | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Berlin | City Tax / Übernachtungsteuer | 5 % | Netto-Logispreis |
| Hamburg | Kultur- & Tourismustaxe | gestaffelt (~5 %) | Netto-Übernachtungspreis |
| Köln | Kulturförderabgabe | 5 % | Netto-Logispreis |
| Frankfurt a. M. | Beherbergungsteuer | 2 € pauschal/Nacht | pro Übernachtung |
| Dortmund | Beherbergungsabgabe | 7,5 % | Netto-Logispreis |
| Dresden | Beherbergungssteuer | rund 6 % | Netto-Logispreis |
| München | – | keine | – |
Auffällig: Der 5-Prozent-Satz auf den Netto-Logispreis ist das dominierende Modell. Frankfurt geht mit einer Pauschale pro Nacht einen Sonderweg, Dortmund liegt mit 7,5 Prozent am oberen Rand. Wichtig für die Abgrenzung: Besteuert wird fast überall nur der reine Logispreis – Frühstück, Parkplatz, Minibar und die Umsatzsteuer bleiben außen vor.
Wer muss zahlen – und wer ist befreit?
Jahrelang galt: Nur privat Reisende zahlen, beruflich veranlasste Übernachtungen sind frei. Diese Trennung hat das Bundesverfassungsgericht 2022 gekippt. Seitdem dürfen Kommunen ihre Steuer auch auf Geschäftsreisende ausdehnen, und viele Städte – Berlin etwa zum 1. April 2024 – haben das getan.
Was häufig befreit bleibt:
- Aufenthalte über eine bestimmte Dauer (vielerorts werden nur die ersten 21 zusammenhängenden Nächte besteuert).
- Übernachtungen aus medizinischen Gründen, etwa Begleitpersonen im Krankenhaus.
- In einigen Satzungen Minderjährige.
Die Details unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft den genauen Wortlaut der Satzung – der rechtliche Rahmen kommunaler Aufwandsteuern liefert dafür den Hintergrund.
So rechnest du die Bettensteuer korrekt ab
Ein Rechenbeispiel macht es greifbar. Nimm ein Stadthotel in Köln mit 40 Zimmern, einem durchschnittlichen Netto-Zimmerpreis von 110 Euro und 70 Prozent Auslastung über einen 30-Tage-Monat:
40 Zimmer × 30 Tage × 70 % Auslastung = 840 verkaufte Nächte
840 Nächte × 110 € netto = 92.400 € Logisumsatz
92.400 € × 5 % Kulturförderabgabe = 4.620 € Bettensteuer/Monat
Diese 4.620 Euro hast du als Hotel bereits vom Gast eingezogen – sie sind durchlaufender Posten, kein Gewinn. Vergisst du die Abgrenzung und behandelst sie wie Umsatz, zahlst du am Jahresende auf Geld Steuer, das dir gar nicht gehört.
Auf der Gastrechnung gehört die Steuer als eigene Position, sauber getrennt vom Zimmerpreis:
Übernachtung (2 Nächte, 1 Person): 200 € netto
+ 7 % USt: 14 €
= Logis brutto: 214 €
+ 5 % Bettensteuer (auf 200 €): 10 €
Gesamtbetrag: 224 €
Meldung und Fristen: Was die Stadtkasse erwartet
Die Bettensteuer ist eine Anmeldesteuer: Du rechnest selbst aus, was angefallen ist, meldest es der Stadt und überweist den Betrag – ohne dass ein Bescheid kommt. Üblich ist ein monatlicher oder vierteljährlicher Anmeldungszeitraum mit einer Frist von 10 bis 15 Tagen danach. Welche Frist und welches Formular gelten, regelt die jeweilige Satzung.
Der Knackpunkt im Tagesgeschäft ist nicht die Rechnung, sondern die saubere Zuordnung über hunderte Buchungen pro Monat. Wer die steuerpflichtigen Nächte pro Gast automatisch aus dem Buchungssystem zieht, statt sie am Monatsende von Hand zu summieren, spart Stunden und vermeidet Meldefehler. Ein Kurtaxe-Rechner zeigt dir die Logik in Sekunden, und eine Software für Kurtaxe und Beherbergungssteuer übernimmt die Berechnung pro Buchung direkt im Hintergrund.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt keine bundesweite Bettensteuer – über 30 Städte erheben eigene Satzungen, meist 5 Prozent des Netto-Logispreises.
- Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt, Dortmund und Dresden kassieren, München und Stuttgart bislang nicht.
- Seit dem BVerfG-Urteil 2022 dürfen Kommunen die Steuer auch auf Geschäftsreisende ausweiten – viele haben das umgesetzt.
- Besteuert wird der reine Logispreis ohne Frühstück, Nebenleistungen und Umsatzsteuer.
- Die Steuer ist ein durchlaufender Posten, getrennt auf der Rechnung auszuweisen und fristgerecht bei der Stadt anzumelden – die aktuellen Stadt-Sätze im Detail helfen bei der Einordnung.