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Bettensteuer

Bettensteuer Deutschland 2026: Diese Städte erheben sie – Sätze, Befreiungen, Abrechnung

Bettensteuer Deutschland 2026: Über 30 Städte wie Berlin, Köln, Hamburg, Frankfurt und Dortmund erheben 5 % oder mehr auf Hotelübernachtungen. Alle Sätze im Vergleich, wer zahlt, wer befreit ist, wie Sie korrekt abrechnen und Fristen einhalten. Jetzt Stadt prüfen und Fehler vermeiden.

von zimrly15 Min. Lesezeit
Deutschlandkarte mit markierten Städten, die 2026 eine Bettensteuer erheben, inklusive Sätze und Befreiungsregeln

Ein Gast übernachtet in Köln und zahlt 5 Prozent obendrauf. Derselbe Gast eine Woche später in München – nichts. Der Unterschied von rund 30 Euro pro Nacht hat nichts mit dem Hotel zu tun, sondern mit der Stadtgrenze.

Die Bettensteuer in Deutschland ist eine kommunale Aufwandsteuer auf entgeltliche Übernachtungen – meist 5 Prozent des Netto-Logispreises. Es gibt sie nicht bundesweit, sondern als über 30 einzelne Satzungen, die sich in Name, Höhe, Berechnung und Befreiungsregeln unterscheiden. Große Städte wie Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt und Dortmund erheben sie, München und Stuttgart bislang nicht. Als Beherbergungsbetrieb sind Sie verpflichtet, die Steuer vom Gast einzuziehen, korrekt auf der Rechnung auszuweisen, monatlich oder vierteljährlich zu melden und an die Stadtkasse abzuführen. Rechnen Sie falsch ab, drohen Nachzahlungen plus Säumniszuschläge von bis zu 1 % pro Monat.

In diesem Leitfaden erfahren Sie:

  • Welche Städte 2026 eine Bettensteuer erheben – inklusive aktueller Sätze und Berechnungsgrundlagen
  • Wer zahlen muss und wer befreit ist – nach dem BVerfG-Urteil 2022 auch für Geschäftsreisende relevant
  • Wie Sie die Bettensteuer korrekt berechnen und abrechnen – mit Beispielen, Rechnungsmustern und typischen Fehlern
  • Wann und wie Sie die Steuer melden und abführen müssen – Fristen, Formulare und digitale Tools zur Vereinfachung
  • Praktische Tipps für Hoteliers – von der Buchhaltung bis zur Kommunikation mit Gästen

Bettensteuer Deutschland 2026: Welche Städte erheben sie und wie hoch sind die Sätze?

Die Bettensteuer wird in Deutschland nicht zentral geregelt, sondern von jeder Kommune individuell beschlossen. Stand Juli 2026 erheben über 30 Städte eine Beherbergungssteuer, darunter fast alle Großstädte. Die Sätze und Berechnungsmodelle variieren jedoch stark. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Städte und ihre Regelungen. Für eine verbindliche Auskunft sollten Sie immer die aktuelle Satzung Ihrer Kommune prüfen – am schnellsten geht das mit dem Kurtaxe- und Bettensteuer-Rechner von zimrly oder der interaktiven Tourismusabgaben-Karte.

Stadt Bezeichnung Satz (2026) Berechnungsgrundlage Befreiungen (Auszug)
Berlin City Tax / Übernachtungsteuer 5 % Netto-Logispreis Minderjährige, medizinische Aufenthalte
Hamburg Kultur- & Tourismustaxe gestaffelt (0,60–8,40 €) Netto-Übernachtungspreis Minderjährige, Aufenthalte > 21 Nächte
Köln Kulturförderabgabe 5 % Netto-Logispreis Minderjährige, medizinische Aufenthalte
Frankfurt a. M. Beherbergungsteuer pauschal 4 € pro Nacht pro Übernachtung Minderjährige, Aufenthalte > 28 Nächte
Dortmund Beherbergungsabgabe 7,5 % Netto-Logispreis Minderjährige, medizinische Aufenthalte
Dresden Beherbergungssteuer 6 % Netto-Logispreis Minderjährige, Aufenthalte > 21 Nächte
Leipzig Beherbergungssteuer 5 % Netto-Logispreis Minderjährige, medizinische Aufenthalte
Bremen Tourismusabgabe 5 % Netto-Logispreis Minderjährige, Aufenthalte > 21 Nächte
Freiburg Übernachtungssteuer 5 % Netto-Logispreis Minderjährige, medizinische Aufenthalte
Bonn Beherbergungsabgabe 5 % Netto-Logispreis Minderjährige, Aufenthalte > 21 Nächte
Lübeck Beherbergungssteuer 5 % Netto-Logispreis Minderjährige, medizinische Aufenthalte
Erfurt Beherbergungssteuer 5 % Netto-Logispreis Minderjährige, Aufenthalte > 21 Nächte
München keine
Stuttgart keine

Bettensteuer Berlin 2026: 5 % auf den Netto-Logispreis

Berlin erhebt seit 2014 eine Übernachtungsteuer in Höhe von 5 % des Netto-Logispreises. Seit April 2024 gilt die Steuer auch für Geschäftsreisende, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2022 die bisherige Befreiung gekippt hatte. Befreit sind Minderjährige und Übernachtungen aus medizinischen Gründen. Die Steuer muss monatlich bis zum 10. des Folgemonats angemeldet und abgeführt werden.

Beispielrechnung für Berlin:

  • Netto-Logispreis: 120 €
  • Bettensteuer (5 %): 6 €
  • Umsatzsteuer (7 %): 8,40 €
  • Gesamtbetrag: 134,40 €

Bettensteuer Hamburg 2026: Gestaffelte Sätze nach Preis

Hamburg erhebt eine Kultur- und Tourismustaxe, die sich nach dem Netto-Übernachtungspreis staffelt. Die Sätze reichen von 0,60 € (bis 25 €) bis 8,40 € (ab 150 €). Die Steuer gilt für alle Übernachtungen, außer für Minderjährige und Aufenthalte über 21 Nächte. Die Meldung erfolgt vierteljährlich bis zum 15. des Folgemonats.

Beispielrechnung für Hamburg:

  • Netto-Logispreis: 100 €
  • Bettensteuer (Staffel): 4,20 €
  • Umsatzsteuer (7 %): 7 €
  • Gesamtbetrag: 111,20 €

Bettensteuer Köln 2026: 5 % Kulturförderabgabe

Köln erhebt eine Kulturförderabgabe in Höhe von 5 % des Netto-Logispreises. Die Steuer gilt für alle Übernachtungen, außer für Minderjährige und medizinische Aufenthalte. Die Meldung muss monatlich bis zum 10. des Folgemonats erfolgen.

Beispielrechnung für Köln:

  • Netto-Logispreis: 90 €
  • Bettensteuer (5 %): 4,50 €
  • Umsatzsteuer (7 %): 6,30 €
  • Gesamtbetrag: 100,80 €

Bettensteuer Frankfurt 2026: Pauschale von 4 € pro Nacht

Frankfurt erhebt eine Beherbergungsteuer in Form einer Pauschale von 4 € pro Nacht. Die Steuer gilt für alle Übernachtungen, außer für Minderjährige und Aufenthalte über 28 Nächte. Die Meldung erfolgt monatlich bis zum 10. des Folgemonats.

Beispielrechnung für Frankfurt:

  • Netto-Logispreis: 80 €
  • Bettensteuer (Pauschale): 4 €
  • Umsatzsteuer (7 %): 5,60 €
  • Gesamtbetrag: 89,60 €

Bettensteuer Dortmund 2026: 7,5 % – der höchste Satz in Deutschland

Dortmund erhebt mit 7,5 % des Netto-Logispreises den höchsten Bettensteuersatz in Deutschland. Die Steuer gilt für alle Übernachtungen, außer für Minderjährige und medizinische Aufenthalte. Die Meldung muss monatlich bis zum 10. des Folgemonats erfolgen.

Beispielrechnung für Dortmund:

  • Netto-Logispreis: 70 €
  • Bettensteuer (7,5 %): 5,25 €
  • Umsatzsteuer (7 %): 4,90 €
  • Gesamtbetrag: 80,15 €

Bettensteuer oder Kurtaxe: Wo ist der Unterschied und welche Stadt erhebt was?

Bettensteuer Deutschland 2026: Diese Städte erheben sie – Sätze, Befreiungen, Abrechnung — Fragen im Überblick
Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Im Alltag werden die Begriffe Bettensteuer, Kurtaxe, City Tax, Übernachtungsteuer und Beherbergungssteuer oft synonym verwendet. Rechtlich und in der Praxis gibt es jedoch klare Unterschiede, die für Hoteliers entscheidend sind.

Bettensteuer: Die Aufwandsteuer der Großstädte

Die Bettensteuer (auch City Tax, Kulturförderabgabe oder Übernachtungsteuer) ist eine kommunale Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz. Sie wird in Großstädten erhoben und fließt in den allgemeinen Stadthaushalt. Die Berechnung erfolgt meist als Prozentsatz des Netto-Logispreises (z. B. 5 % in Berlin oder Köln). In einigen Städten wie Hamburg oder Frankfurt gibt es gestaffelte Sätze oder Pauschalen.

Merkmale der Bettensteuer:

  • Erhoben in Großstädten (Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt, Dortmund etc.)
  • Berechnung: Prozentsatz des Netto-Logispreises oder Pauschale pro Nacht
  • Zweck: Finanzierung des allgemeinen Stadthaushalts (z. B. Kultur, Infrastruktur)
  • Abführung: Monatlich oder vierteljährlich an die Stadtkasse
  • Ausweis auf der Rechnung: Pflicht als separate Position

Kurtaxe: Die Tourismusabgabe der Urlaubsorte

Die Kurtaxe (auch Fremdenverkehrsbeitrag, Gästebeitrag oder Tourismusabgabe) ist eine kommunale Abgabe, die in Kur-, Bäder- und Tourismusorten erhoben wird. Sie wird pauschal pro Person und Nacht berechnet (z. B. 4,50 € auf Sylt oder 3 € im Schwarzwald) und finanziert direkt die Tourismus-Infrastruktur vor Ort (z. B. Strandpromenaden, Kurparks, Gästekarten).

Merkmale der Kurtaxe:

  • Erhoben in Kur- und Tourismusorten (Sylt, Schwarzwald, Bodensee, Bayern etc.)
  • Berechnung: Pauschale pro Person und Nacht (unabhängig vom Übernachtungspreis)
  • Zweck: Finanzierung der Tourismus-Infrastruktur (z. B. Strände, Wanderwege, Gästekarten)
  • Abführung: Monatlich oder vierteljährlich an die Kommune
  • Ausweis auf der Rechnung: Pflicht als separate Position

Bettensteuer vs. Kurtaxe: Ein Vergleich

Kriterium Bettensteuer Kurtaxe
Erhebungsort Großstädte (Berlin, Köln, Hamburg etc.) Kur- und Tourismusorte (Sylt, Schwarzwald etc.)
Berechnungsgrundlage Prozentsatz des Netto-Logispreises oder Pauschale Pauschale pro Person und Nacht
Zweck Allgemeiner Stadthaushalt Tourismus-Infrastruktur
Befreiungen Minderjährige, medizinische Aufenthalte, oft Geschäftsreisende Minderjährige, medizinische Aufenthalte
Abführung Monatlich oder vierteljährlich Monatlich oder vierteljährlich
Rechnungsausweis Separate Position Separate Position

Praxistipp: Nutzen Sie den Kurtaxe- und Bettensteuer-Rechner von zimrly, um schnell zu prüfen, welche Abgabe in Ihrer Stadt gilt und wie sie berechnet wird.


Wer muss die Bettensteuer zahlen – und wer ist befreit?

Die Bettensteuer wird vom Gast geschuldet, aber vom Beherbergungsbetrieb eingezogen und an die Kommune abgeführt. Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2022 dürfen Kommunen die Steuer auch auf beruflich veranlasste Übernachtungen ausweiten. Viele Städte – darunter Berlin, Hamburg und Köln – haben diese Möglichkeit genutzt. Dennoch gibt es weiterhin Befreiungen, die von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt sind.

Wer muss die Bettensteuer zahlen?

Grundsätzlich gilt: Jeder Gast, der entgeltlich in einem Beherbergungsbetrieb übernachtet, kann bettensteuerpflichtig sein. Dazu zählen:

  • Privatreisende (Urlaub, Familienbesuche, Wochenendtrips)
  • Geschäftsreisende (seit 2022 in vielen Städten, z. B. Berlin, Hamburg, Köln)
  • Kongress- und Messebesucher
  • Langzeitgäste (sofern die Aufenthaltsdauer unter der Befreiungsgrenze liegt)

Wer ist von der Bettensteuer befreit?

Die Befreiungsregeln sind in den Satzungen der Kommunen festgelegt und variieren. Häufige Ausnahmen sind:

  1. Minderjährige (unter 18 Jahren)
  2. Medizinische Aufenthalte (z. B. Begleitpersonen von Krankenhauspatienten)
  3. Aufenthalte über einer bestimmten Dauer (z. B. ab 21 Nächten in Berlin oder 28 Nächten in Frankfurt)
  4. Diplomaten und offizielle Delegationen (in einigen Städten)
  5. Sozialhilfeempfänger (in einigen Städten)

Wichtig: Die Befreiungen müssen nachgewiesen werden. Als Hotelier sind Sie verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen (z. B. Personalausweis für Minderjährige, ärztliche Bescheinigung für medizinische Aufenthalte) zu prüfen und zu dokumentieren.

Bettensteuer für Geschäftsreisende: Das BVerfG-Urteil 2022

Bis 2022 waren beruflich veranlasste Übernachtungen in den meisten Städten von der Bettensteuer befreit. Das Bundesverfassungsgericht kippte diese Regelung mit Urteil vom 22. März 2022 (Az. 1 BvR 2354/18) und erklärte sie für verfassungswidrig. Seitdem dürfen Kommunen die Steuer auch auf Geschäftsreisende ausweiten.

Folgen des Urteils:

  • Viele Städte haben ihre Satzungen angepasst (z. B. Berlin ab April 2024).
  • Geschäftsreisende müssen die Bettensteuer zahlen, sofern die Kommune dies vorsieht.
  • Die Befreiung für Geschäftsreisende ist kein Automatismus mehr – sie muss in der Satzung explizit geregelt sein.

Praxistipp: Prüfen Sie die aktuelle Satzung Ihrer Kommune, um zu klären, ob Geschäftsreisende in Ihrer Stadt bettensteuerpflichtig sind. Nutzen Sie dazu den Kurtaxe-Rechner, der die Regelungen für Ihre Stadt automatisch berücksichtigt.


Bettensteuer berechnen: So geht’s Schritt für Schritt mit Beispielen

Die korrekte Berechnung der Bettensteuer ist essenziell, um Nachzahlungen und Säumniszuschläge zu vermeiden. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie die Steuer berechnen, auf der Rechnung ausweisen und typische Fehler vermeiden.

Schritt 1: Netto-Logispreis ermitteln

Die Bettensteuer wird fast immer auf den Netto-Logispreis berechnet. Das ist der Preis für die reine Übernachtung ohne:

  • Frühstück
  • Parkplatz
  • Minibar
  • Wellness-Leistungen
  • Umsatzsteuer

Beispiel: Ein Gast bucht ein Zimmer für 120 € inkl. Frühstück (15 €) und Parkplatz (10 €). Der Netto-Logispreis beträgt: 120 € (brutto) – 15 € (Frühstück) – 10 € (Parkplatz) = 95 € netto

Schritt 2: Bettensteuersatz anwenden

Multiplizieren Sie den Netto-Logispreis mit dem Bettensteuersatz Ihrer Stadt.

Beispiele:

  • Berlin (5 %): 95 € × 5 % = 4,75 € Bettensteuer
  • Dortmund (7,5 %): 95 € × 7,5 % = 7,13 € Bettensteuer
  • Frankfurt (4 € Pauschale): 4 € Bettensteuer (unabhängig vom Preis)

Schritt 3: Umsatzsteuer berechnen

Die Umsatzsteuer (meist 7 % für Beherbergungsleistungen) wird auf den Netto-Logispreis + Bettensteuer berechnet.

Beispiel für Berlin:

  • Netto-Logispreis: 95 €
  • Bettensteuer: 4,75 €
  • Bemessungsgrundlage für USt: 95 € + 4,75 € = 99,75 €
  • Umsatzsteuer (7 %): 99,75 € × 7 % = 6,98 €

Schritt 4: Rechnung korrekt ausstellen

Die Bettensteuer muss separat auf der Rechnung ausgewiesen werden. Hier ein Muster für Berlin:

Hotel Musterstadt
Rechnung Nr. 2026-06-001

Übernachtung (1 Nacht, 1 Person): 95,00 € netto
+ 5 % Bettensteuer (City Tax):    4,75 €
Zwischensumme:                   99,75 €
+ 7 % Umsatzsteuer:               6,98 €
Gesamtbetrag:                   106,73 €

Wichtig:

  • Die Bettensteuer darf nicht in den Zimmerpreis eingerechnet werden.
  • Sie muss als eigene Position mit der korrekten Bezeichnung (z. B. "City Tax", "Kulturförderabgabe") ausgewiesen werden.
  • Der Gast muss erkennen können, dass es sich um eine kommunale Abgabe handelt.

Typische Fehler bei der Berechnung – und wie Sie sie vermeiden

  1. Brutto- statt Nettopreis als Grundlage

    • Fehler: Die Bettensteuer wird auf den Bruttopreis berechnet.
    • Folge: Zu hohe Steuer, Nachzahlungen.
    • Lösung: Immer den Netto-Logispreis verwenden.
  2. Frühstück oder Nebenleistungen einbeziehen

    • Fehler: Die Bettensteuer wird auf den Gesamtpreis inkl. Frühstück berechnet.
    • Folge: Zu hohe Steuer, Nachzahlungen.
    • Lösung: Nur den reinen Logispreis besteuern.
  3. Falscher Steuersatz

    • Fehler: Ein falscher Satz (z. B. 5 % statt 7,5 % in Dortmund) wird angewendet.
    • Folge: Nachzahlungen oder Erstattungen.
    • Lösung: Aktuelle Satzung prüfen oder Kurtaxe-Rechner nutzen.
  4. Umsatzsteuer auf die Bettensteuer vergessen

    • Fehler: Die Umsatzsteuer wird nur auf den Logispreis berechnet.
    • Folge: Falsche Rechnung, Probleme mit dem Finanzamt.
    • Lösung: Umsatzsteuer auf Logispreis + Bettensteuer berechnen.
  5. Bettensteuer nicht separat ausweisen

    • Fehler: Die Steuer wird in den Zimmerpreis eingerechnet.
    • Folge: Verstoß gegen die Satzung, Bußgelder.
    • Lösung: Bettensteuer als eigene Position auf der Rechnung ausweisen.

Bettensteuer abrechnen: Meldung, Fristen und digitale Tools

Die Bettensteuer ist eine Anmeldesteuer: Sie müssen sie selbst berechnen, der Kommune melden und fristgerecht abführen. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie die Steuer korrekt abrechnen, welche Fristen gelten und wie Sie den Prozess mit digitalen Tools vereinfachen können.

Schritt 1: Steuerpflichtige Nächte erfassen

Am Monatsende müssen Sie alle bettensteuerpflichtigen Übernachtungen erfassen. Dazu gehören:

  • Alle Übernachtungen, die nicht unter eine Befreiung fallen (z. B. Minderjährige, medizinische Aufenthalte).
  • Bei gestaffelten Sätzen (wie in Hamburg) müssen Sie die Preiskategorien pro Nacht zuordnen.

Beispiel für Köln (5 %):

  • 300 verkaufte Nächte im Monat
  • 10 Nächte von Minderjährigen (befreit)
  • 5 Nächte aus medizinischen Gründen (befreit)
  • Steuerpflichtige Nächte: 300 – 10 – 5 = 285 Nächte

Schritt 2: Bettensteuer berechnen

Multiplizieren Sie die steuerpflichtigen Nächte mit dem durchschnittlichen Netto-Logispreis und dem Bettensteuersatz.

Beispiel für Köln:

  • Durchschnittlicher Netto-Logispreis: 110 €
  • Steuerpflichtige Nächte: 285
  • Bettensteuer (5 %): 285 × 110 € × 5 % = 1.567,50 €

Schritt 3: Meldung an die Kommune

Die Meldung erfolgt in der Regel monatlich oder vierteljährlich über ein Formular der Kommune. Die Fristen variieren, liegen aber meist zwischen dem 10. und 15. des Folgemonats.

Beispiele für Fristen:

  • Berlin: Monatlich bis zum 10. des Folgemonats
  • Hamburg: Vierteljährlich bis zum 15. des Folgemonats
  • Köln: Monatlich bis zum 10. des Folgemonats
  • Frankfurt: Monatlich bis zum 10. des Folgemonats

Wichtig:

  • Die Meldung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen (je nach Kommune).
  • Sie müssen die Anzahl der steuerpflichtigen Nächte, den Gesamt-Netto-Logisumsatz und die Bettensteuer angeben.
  • Bei Fristversäumnis drohen Säumniszuschläge (z. B. 1 % pro Monat in Berlin).

Schritt 4: Bettensteuer abführen

Die berechnete Bettensteuer muss fristgerecht an die Kommune überwiesen werden. Die Bankverbindung finden Sie auf dem Meldeformular oder auf der Website der Stadt.

Beispiel für Berlin:

  • Bettensteuer: 1.567,50 €
  • Frist: 10. Juli 2026
  • Überweisung an: Stadtkasse Berlin, IBAN: DE89 1000 0000 0123 4567 89

Digitale Tools zur Vereinfachung

Die manuelle Erfassung und Berechnung der Bettensteuer ist fehleranfällig und zeitaufwendig. Mit digitalen Tools können Sie den Prozess automatisieren und Zeit sparen.

1. Kurtaxe- und Bettensteuer-Rechner

Der Kurtaxe- und Bettensteuer-Rechner von zimrly zeigt Ihnen in Sekunden:

  • Welche Abgabe in Ihrer Stadt gilt (Bettensteuer oder Kurtaxe)
  • Wie hoch der Satz ist
  • Wie die Steuer berechnet wird
  • Welche Befreiungen gelten

Beispiel: Geben Sie Ihre Stadt (z. B. Köln) und den Netto-Logispreis (z. B. 110 €) ein, und der Rechner zeigt Ihnen die fällige Bettensteuer (

Quellen

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