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Kurtaxe

Kurtaxe & Bettensteuer 2026: So berechnest du sie korrekt – mit Rechenbeispielen

Kurtaxe, Bettensteuer, Kulturförderabgabe – 2026 gelten neue Sätze. Wie du sie berechnest, wann du sie abführst und was bei Fehlern passiert.

von zimrly9 Min. Lesezeit
Hotelrechnung mit markierter Kurtaxe und Bettensteuer, daneben Taschenrechner und Kalender mit Fristen

Morgens um 6:30 Uhr. Die Kaffeemaschine läuft, der erste Gast checkt aus. Auf der Rechnung steht: „Kurtaxe: 3,50 €“. Doch im Kopf rechnest du schnell nach – stimmt das? Und warum verlangt Hamburg plötzlich 2,50 € extra für die „Bettensteuer“, während Sylt nur 4,20 € Kurtaxe nimmt? 2026 ändern sich die Sätze in über 50 Kommunen. Wer hier falsch rechnet, zahlt Strafen oder verschenkt Geld.

Kurtaxe und Bettensteuer sind keine Umsatzsteuer, sondern lokale Abgaben, die du als Hotelier einziehst und an die Kommune weiterleitest. Die Berechnung hängt von drei Faktoren ab: Ort, Saison und Gasttyp. In diesem Artikel zeigst du, wie du 2026 korrekt rechnest – mit aktuellen Sätzen, Fristen und einem durchgerechneten Beispiel für ein 12-Zimmer-Haus.


Warum gibt es Kurtaxe und Bettensteuer – und was ist der Unterschied?

Kurtaxe (auch „Tourismusabgabe“ oder „Gästebeitrag“) finanziert lokale Infrastruktur wie Strände, Wanderwege oder Kurkonzerte. Sie wird pro Übernachtung fällig und ist oft saisonabhängig. Die Bettensteuer (in einigen Städten „Kulturförderabgabe“ genannt) ist eine zusätzliche Abgabe auf den Übernachtungspreis, die Städte wie Berlin, Hamburg oder Köln erheben – unabhängig von der Saison.

Der entscheidende Unterschied:

Abgabe Basis der Berechnung Typische Sätze 2026 (Beispiele) Erhoben in
Kurtaxe Pro Person/Nacht 1,50 € – 5,00 € Kurorte, Inseln
Bettensteuer Prozentsatz des Nettopreises 1 % – 5 % (z. B. Hamburg: 2,5 %) Großstädte

Quelle: Kommunalabgabengesetz (KAG) § 3

Ausnahmen:

  • Kinder unter 14 Jahren sind oft befreit.
  • Geschäftsreisende zahlen in einigen Städten keine Bettensteuer (Nachweis per Firmenrechnung nötig).
  • In Berlin gilt die Bettensteuer nur für Hotels ab 50 Betten – für kleinere Häuser entfällt sie.

Kurtaxe berechnen 2026: Schritt für Schritt mit aktuellen Sätzen

Die Formel ist einfach: Kurtaxe = Saisontarif × Anzahl Nächte × Anzahl Personen

Doch die Sätze variieren stark. Hier die aktuellen Tarife 2026 für ausgewählte Orte:

Ort Hauptsaison (pro Nacht) Nebensaison (pro Nacht) Befreiungen
Sylt 4,20 € 3,00 € Kinder unter 14, Schwerbehinderte
Garmisch-P. 3,50 € 2,50 € Geschäftsreisende (mit Nachweis)
Binz (Rügen) 3,80 € 2,80 € Kinder unter 6
Baden-Baden 3,00 € 2,00 € Keine

Beispiel: Eine Familie (2 Erwachsene + 1 Kind, 12 Jahre) übernachtet 3 Nächte in Binz in der Hauptsaison. Berechnung: (3,80 € × 2 Erwachsene × 3 Nächte) = 22,80 € Kurtaxe.

Praxistipp: Viele Kommunen passen die Sätze jährlich an. Prüfe die aktuellen Tarife auf der Website deiner Stadt oder nutze einen Kurtaxe-Rechner, der die Sätze automatisch aktualisiert.


Bettensteuer 2026: So rechnest du sie in Großstädten korrekt

Die Bettensteuer wird auf den Nettopreis der Übernachtung erhoben. Die Formel: Bettensteuer = Nettopreis × Steuersatz

Aktuelle Sätze 2026:

  • Hamburg: 2,5 % (ab 2026, vorher 1 %)
  • Berlin: 5 % (nur für Hotels ab 50 Betten)
  • Köln: 3,5 %
  • München: Keine Bettensteuer, aber Kurtaxe (3,50 €/Nacht)

Beispiel Hamburg: Ein Gast zahlt 120 € brutto für eine Nacht. Der Nettopreis beträgt 100,84 € (120 € ÷ 1,19 USt). Bettensteuer: 100,84 € × 2,5 % = 2,52 €.

Wichtig:

  • Die Bettensteuer wird nicht auf die Kurtaxe aufgeschlagen.
  • In Hamburg musst du sie separat auf der Rechnung ausweisen (z. B. „Kulturförderabgabe: 2,52 €“).
  • Geschäftsreisende sind in Hamburg befreit – aber nur, wenn sie eine Firmenrechnung vorlegen.

Fristen und Meldepflichten: Wann du die Abgaben abführen musst

Kurtaxe und Bettensteuer sind keine Einnahmen für dich, sondern durchlaufende Posten. Du musst sie monatlich oder quartalsweise an die Kommune melden und überweisen.

Abgabe Meldefrist Zahlungsfrist Strafe bei Verspätung
Kurtaxe Bis zum 10. des Folgemonats Bis zum 15. des Folgemonats 10 % Säumniszuschlag
Bettensteuer Bis zum 15. des Folgemonats Bis zum 20. des Folgemonats 5 % Säumniszuschlag + Mahngebühr

Beispiel: Für Übernachtungen im Mai 2026 musst du die Kurtaxe bis 10. Juni melden und bis 15. Juni überweisen.

Achtung: In einigen Städten (z. B. Berlin) musst du zusätzlich eine Beherbergungsstatistik an das Statistische Landesamt melden. Die Fristen findest du in unserem Artikel Beherbergungsstatistik melden: Fristen, Daten & Strafen für Hotels 2026.


Praxis-Beispiel: Kurtaxe und Bettensteuer für ein 12-Zimmer-Haus in Hamburg

Stell dir vor, du führst ein kleines Hotel in Hamburg mit 12 Zimmern. Im Mai 2026 hast du folgende Buchungen:

Gasttyp Anzahl Nächte Nettopreis/Nacht Kurtaxe (Hamburg: 2,00 €/Nacht) Bettensteuer (2,5 %)
Privatgast 3 90 € 6,00 € 6,75 €
Geschäftsreisender 2 110 € 4,00 € (befreit von Bettensteuer) 0 €
Familie (2 Erwachsene) 5 130 € 20,00 € 16,25 €
Summe 10 330 € 30,00 € 23,00 €

Gesamtbetrag für Mai 2026:

  • Kurtaxe: 30,00 € (bis 10. Juni melden, bis 15. Juni zahlen)
  • Bettensteuer: 23,00 € (bis 15. Juni melden, bis 20. Juni zahlen)

Fehlerquelle: Wenn du die Bettensteuer fälschlich auf die Kurtaxe aufschlägst, zahlst du zu viel. Im Beispiel wären das 0,50 € zu viel (2,5 % von 20 € Kurtaxe).


Die Kernpunkte des Artikels auf einen Blick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kurtaxe wird pro Person/Nacht berechnet, Bettensteuer als Prozentsatz des Nettopreises.
  • 2026 gelten neue Sätze – prüfe die Tarife deiner Kommune oder nutze einen Kurtaxe-Rechner.
  • Fristen einhalten: Kurtaxe bis zum 10., Bettensteuer bis zum 15. des Folgemonats melden.
  • Ausnahmen beachten: Kinder, Geschäftsreisende und Schwerbehinderte sind oft befreit.
  • Rechnung korrekt ausweisen: Bettensteuer und Kurtaxe separat aufführen, um Rückfragen zu vermeiden.

Tipp für effizientes Meldewesen: Tools wie zimrly automatisieren die Berechnung, Meldung und Überweisung – inklusive Erinnerungen an Fristen. So vermeidest du Säumniszuschläge und sparst Zeit für dein Kerngeschäft.


Foto: Hotelrechnung mit markierter Kurtaxe und Bettensteuer – so sollte es aussehen.

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