Beherbergungsstatistik melden: Fristen, Daten & Strafen für Hotels 2026
Wer muss wann welche Gästezahlen an das Statistische Bundesamt melden? Fristen, Befreiungen und ein Rechenbeispiel für dein 8-Zimmer-Haus.
Mittwochmorgen, 8:17 Uhr. Dein Front-Desk-Mitarbeiter druckt gerade die Check-out-Liste für den Tag aus, da blinkt eine Erinnerung auf dem Bildschirm: „Beherbergungsstatistik – Meldung fällig bis 12.06.“ 127 Übernachtungen im Mai, aber welche davon zählen wirklich? Und was passiert, wenn du die Frist verpasst? Im letzten Jahr haben 15 % der kleinen Hotels in Deutschland die Meldung zu spät oder falsch abgegeben – mit Bußgeldern bis 5.000 €.
Die Beherbergungsstatistik ist keine lästige Pflicht, sondern die Grundlage für Tourismusförderung, Infrastrukturplanung und sogar deine Kurtaxe-Sätze. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur Strafen, sondern auch falsche Entscheidungen der Gemeinde – etwa bei der Frage, ob dein Ort ein neues Schwimmbad braucht. Hier erfährst du, welche Daten du wann melden musst, wer befreit ist und wie du die Meldung in 15 Minuten erledigst.
Wer muss die Beherbergungsstatistik melden – und wer nicht?
Die Meldepflicht gilt für alle Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten, die Gäste gegen Entgelt beherbergen. Dazu zählen:
- Hotels, Pensionen, Gasthöfe
- Ferienwohnungen und -häuser (wenn sie gewerblich vermietet werden)
- Campingplätze mit festen Mietunterkünften (z. B. Glamping-Zelte)
- Jugendherbergen und Hostels
Ausnahmen:
- Betriebe mit weniger als zehn Schlafgelegenheiten (z. B. ein 8-Zimmer-Haus)
- Privatvermietungen (z. B. Airbnb, wenn der Eigentümer selbst nicht gewerblich handelt)
- Beherbergungen ohne Entgelt (z. B. Familienbesuche)
- Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen
Quelle: Statistisches Bundesamt – Erhebungsmerkmale der Beherbergungsstatistik
Praxis-Check: Dein 12-Zimmer-Hotel in Garmisch-Partenkirchen fällt unter die Pflicht – selbst wenn du im Mai nur 8 Zimmer belegt hattest. Entscheidend ist die maximale Kapazität, nicht die Auslastung.
Welche Daten musst du melden – und wo?
Die Meldung erfolgt monatlich über das Statistikportal des Bundes (eSTATISTIK.core). Du musst folgende Daten für jeden Gast angeben:
| Datenfeld | Beispiel | Pflicht? |
|---|---|---|
| Ankunftsdatum | 01.05.2026 | Ja |
| Abreisedatum | 03.05.2026 | Ja |
| Herkunftsland | DE, AT, US | Ja |
| Anzahl Übernachtungen | 2 | Ja |
| Zimmerkategorie | Einzel-, Doppel-, Familienzimmer | Nein (aber empfohlen) |
| Preis pro Nacht | 98,50 € | Nein |
Wichtig:
- Keine personenbezogenen Daten (Name, Adresse) – die Statistik ist anonym.
- Nur Übernachtungen mit Entgelt zählen. Kostenlose Stornierungen oder Hausgäste meldest du nicht.
- Gruppenbuchungen werden pro Person erfasst. Eine Familie mit 2 Erwachsenen und 1 Kind = 3 Übernachtungen.
Tipp: Nutze die Kurtaxe-Software von zimrly, um die Daten automatisch aus deinem PMS zu übernehmen – das spart dir manuelle Eingaben.
Fristen: Wann musst du melden – und was passiert bei Verspätung?
Die Meldung ist bis zum 15. des Folgemonats fällig. Für Mai 2026 musst du die Daten also bis 15. Juni 2026 übermitteln.
Strafen bei Verspätung oder Falschmeldung:
- Verzögerungsgeld: Bis zu 2.500 € (abhängig von der Betriebsgröße)
- Bußgeld: Bis zu 5.000 € bei vorsätzlicher Falschmeldung
- Wiederholungstäter: Höhere Strafen und mögliche Prüfungen durch das Statistische Landesamt
Quelle: Kommunalabgabengesetz (KAG) – § 14
Praxis-Tipp: Trage dir die Fristen in deinen Kalender ein – oder nutze Tools wie den zimrly Kurtaxe-Rechner, der dich automatisch an die Meldetermine erinnert.
Wie meldest du die Daten – Schritt für Schritt?
Registrierung im eSTATISTIK.core-Portal
- Gehe auf https://www.statistikportal.de und wähle „Beherbergungsstatistik“.
- Registriere deinen Betrieb mit deiner Betriebsnummer (die findest du auf deinem Gewerbeschein).
Daten erfassen
- Exportiere die Übernachtungsdaten aus deinem Property Management System (PMS) (z. B. als CSV-Datei).
- Falls du kein PMS nutzt: Trage die Daten manuell in die Maske ein.
Daten prüfen
- Das System zeigt dir Warnungen an, wenn Felder fehlen oder Werte unrealistisch sind (z. B. 50 Übernachtungen bei 10 Zimmern).
- Korrigiere die Fehler direkt im Portal.
Meldung abschicken
- Klicke auf „Daten übermitteln“. Du erhältst eine Bestätigungsmail mit einer Meldungs-ID – diese musst du 3 Jahre aufbewahren.
Beispiel: Dein 15-Zimmer-Hotel in Baden-Baden hatte im Mai 2026 folgende Übernachtungen:
- 127 Übernachtungen (davon 89 aus Deutschland, 25 aus Österreich, 13 aus der Schweiz)
- Durchschnittlicher Preis: 112 € pro Nacht
- Zimmerkategorien: 5 Einzelzimmer, 8 Doppelzimmer, 2 Familienzimmer
Im eSTATISTIK.core-Portal trägst du ein:
- Ankunftsdatum: 01.05.2026 bis 31.05.2026 (pro Gast)
- Herkunftsland: DE, AT, CH
- Übernachtungen: 127
- Zimmerkategorie: (optional, aber hilfreich für Auswertungen)
Praxis-Beispiel: So berechnest du die Meldung für dein 8-Zimmer-Haus
Du betreibst eine Pension mit 8 Doppelzimmern in Oberstdorf. Im Mai 2026 hattest du folgende Buchungen:
- 5 Zimmer für 3 Nächte (15.–18.05.) – Gäste aus Deutschland
- 3 Zimmer für 2 Nächte (20.–22.05.) – Gäste aus Österreich
Schritt 1: Übernachtungen zählen
- 5 Zimmer × 3 Nächte × 2 Personen = 30 Übernachtungen
- 3 Zimmer × 2 Nächte × 2 Personen = 12 Übernachtungen
- Gesamt: 42 Übernachtungen
Schritt 2: Daten für die Meldung aufbereiten
| Ankunft | Abreise | Herkunftsland | Übernachtungen |
|---|---|---|---|
| 15.05. | 18.05. | DE | 30 |
| 20.05. | 22.05. | AT | 12 |
Schritt 3: Meldung im Portal
- Trage die Daten in eSTATISTIK.core ein.
- Da dein Betrieb unter 10 Schlafgelegenheiten hat, bist du befreit – aber freiwillige Meldungen sind möglich und helfen deiner Region!
Das Wichtigste in Kürze
- Wer muss melden? Alle Betriebe mit mindestens 10 Schlafgelegenheiten (auch bei Leerstand).
- Was wird gemeldet? Ankunfts-/Abreisedatum, Herkunftsland, Übernachtungen – keine personenbezogenen Daten.
- Frist: Bis zum 15. des Folgemonats (z. B. Mai-Daten bis 15. Juni).
- Strafen: Bis zu 5.000 € bei Falschmeldung oder Verspätung.
- Tools: Nutze dein PMS oder eine Kurtaxe-Software für automatische Datenübertragung.
Die Beherbergungsstatistik ist kein bürokratisches Monster – sie ist dein Hebel, um deine Region mitzugestalten. Wenn du die Daten korrekt meldest, hilfst du deiner Gemeinde, bessere Entscheidungen zu treffen – etwa bei der Planung von Radwegen oder der Höhe der Kurtaxe. Und mit den richtigen Tools dauert die Meldung weniger als eine Kaffeepause.