City Tax Berlin, Hamburg, Köln 2026: Sätze, Befreiungen & Abrechnung für Hotels
Wie hoch ist die City Tax in Berlin, Hamburg und Köln? Wer ist befreit? So rechnest du sie korrekt ab – mit Beispielen für dein Hotel.
Mittwochmorgen, 7:30 Uhr. Dein Gast aus München checkt aus, zahlt 127 € für eine Nacht – und fragt: „Warum stehen hier 5,08 € ‚Kulturförderabgabe‘ drauf? Das ist doch diese City Tax, oder?“ Du nickst, erklärst kurz die Regelung – und hoffst, dass du die Abrechnung richtig gemacht hast. Denn während Berlin, Hamburg und Köln ähnliche Modelle haben, gibt es feine Unterschiede bei Sätzen, Befreiungen und Meldefristen. Ein Fehler kostet dich nicht nur Geld, sondern auch Nerven beim nächsten Steuerprüfer.
Die City Tax (auch Kulturförderabgabe oder Bettensteuer genannt) ist eine kommunale Abgabe auf Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Sie wird pro Person und Nacht fällig und muss vom Hotelier einbehalten, an das Finanzamt abgeführt und in der Rechnung ausgewiesen werden. Die Höhe variiert je nach Stadt – aktuell zwischen 3 % und 6 % des Netto-Übernachtungspreises, aber mit unterschiedlichen Obergrenzen und Befreiungen.
Wie hoch ist die City Tax in Berlin, Hamburg und Köln 2026?
Die Sätze für 2026 bleiben stabil – aber die Berechnungsgrundlage unterscheidet sich. Hier die aktuellen Werte im Vergleich:
| Stadt | Satz (2026) | Berechnungsgrundlage | Maximalbetrag pro Nacht | Befreiungen (Auszug) |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | 5 % | Netto-Übernachtungspreis (ohne Frühstück) | 5 € | Kinder unter 18, Geschäftsreisen* |
| Hamburg | 4 % | Netto-Übernachtungspreis | 4 € | Kinder unter 14, Geschäftsreisen* |
| Köln | 3,5 % (ab 2026) | Netto-Übernachtungspreis | 3,50 € | Kinder unter 6, Geschäftsreisen* |
*Geschäftsreisen: Nur befreit, wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt und eine Bescheinigung vorliegt. Private Übernachtungen aus beruflichen Gründen zählen nicht als Geschäftsreise.
Beispiel Berlin: Ein Gast zahlt 100 € netto für eine Nacht. Die City Tax beträgt 5 % von 100 € = 5 € (da der Maximalbetrag greift). Auf der Rechnung steht:
Übernachtung: 100,00 €
City Tax (5 %): 5,00 €
Gesamt: 105,00 €
Wer ist von der City Tax befreit – und wie weise ich das nach?
Befreiungen sind der größte Stolperstein. Kinder sind in allen drei Städten befreit – aber das Alter variiert (Berlin: 18, Hamburg: 14, Köln: 6). Bei Geschäftsreisen musst du als Hotelier eine Bescheinigung des Arbeitgebers verlangen, sonst fällt die Abgabe an. Private Übernachtungen (auch für Dienstreisen) sind nicht befreit.
Typische Fehler bei Befreiungen:
- Fehlende Bescheinigung: Ein Gast sagt: „Ich bin beruflich hier“, zeigt aber keinen Nachweis. → City Tax fällt an.
- Falsches Alter: In Köln sind Kinder unter 6 befreit – nicht unter 14 wie in Hamburg. → Prüfe die lokale Regelung.
- Gruppenbuchungen: Bei 10 Gästen (z. B. einer Schulklasse) musst du pro Person prüfen, ob eine Befreiung vorliegt.
Praxistipp: Lege ein Formular an der Rezeption aus, das Gäste bei Check-in ausfüllen:
- „Ich bin geschäftlich unterwegs und mein Arbeitgeber übernimmt die Kosten.“ (Unterschrift + Firmenstempel)
- „Ich reise mit Kindern unter [X] Jahren.“ (Namen + Geburtsdaten eintragen)
Ohne diesen Nachweis musst du die City Tax einbehalten – sonst haftest du selbst für den Betrag.
Wie buche ich die City Tax korrekt in der Rechnung?
Die City Tax muss separat ausgewiesen werden – entweder als eigener Posten oder im Fließtext. Wichtig:
- Keine Umsatzsteuer auf die City Tax (sie ist eine kommunale Abgabe, kein Entgelt).
- Netto-Preis als Basis (ohne Frühstück, Parken etc.).
- Maximalbetrag beachten (z. B. in Berlin nie mehr als 5 € pro Nacht).
Beispiel-Rechnung (Berlin):
Hotel Zur Alten Eiche
Rechnung Nr. 2026-06-15
Übernachtung (1 Nacht, Einzelzimmer): 90,00 €
Frühstück (optional): 12,00 €
**City Tax (5 % von 90 €, max. 5 €): 5,00 €**
Gesamtbetrag: 107,00 €
inkl. 7 % MwSt. auf 102,00 € (Übernachtung + Frühstück)
Fehler, die Steuerprüfer ankreiden:
- City Tax auf den Brutto-Preis berechnet (falsch: 5 % von 107 €).
- Frühstück in die Berechnungsgrundlage einbezogen (falsch: 5 % von 102 €).
- Kein separater Ausweis (falsch: City Tax im Gesamtpreis „versteckt“).
Wann und wie muss ich die City Tax abführen?
Die Meldefristen sind monatlich oder quartalsweise – je nach Stadt. Verspätete Abgaben ziehen Säumniszuschläge nach sich (z. B. in Berlin 1 % pro Monat).
| Stadt | Frist | Formular | Abgabestelle |
|---|---|---|---|
| Berlin | Bis 10. des Folgemonats | Formular KFA | Finanzamt für Körperschaften III |
| Hamburg | Bis 15. des Folgemonats | HamburgService | Finanzamt Hamburg-Mitte |
| Köln | Quartalsweise (15.04., 15.07., 15.10., 15.01.) | KölnService | Stadtkasse Köln |
Achtung:
- Elektronische Meldung ist in Berlin und Hamburg Pflicht (per ELSTER oder Online-Formular).
- Aufbewahrungspflicht: Belege (Rechnungen, Bescheinigungen) 10 Jahre archivieren.
Beispiel Hamburg: Du hast im Mai 2026 City Tax in Höhe von 1.240 € eingenommen. Die Meldung muss bis 15. Juni 2026 elektronisch ans Finanzamt Hamburg-Mitte gehen – sonst drohen Säumniszuschläge.
Praxis-Beispiel: 12-Zimmer-Hotel in Köln – So rechnest du durch
Dein Hotel in Köln hat 12 Zimmer, durchschnittlich 200 Übernachtungen pro Monat (Belegung: 55 %). Die durchschnittliche Netto-Rate beträgt 85 € pro Nacht. Wie viel City Tax fällt an – und was musst du melden?
Schritt 1: Berechnung der fälligen City Tax
- Satz Köln 2026: 3,5 % (max. 3,50 € pro Nacht).
- Berechnungsgrundlage: 85 € (Netto-Preis).
- City Tax pro Nacht: 3,5 % von 85 € = 2,98 € (da unter dem Maximalbetrag).
- Monatliche Übernachtungen: 200.
- Annahme: 10 % der Gäste sind befreit (Kinder/Geschäftsreisen).
- Fällige City Tax: 200 × 90 % × 2,98 € = 536,40 € pro Monat.
Schritt 2: Meldung ans Finanzamt
- Frist: Bis 15.07.2026 (für Q2 2026).
- Formular: Online-Meldung über KölnService.
- Dokumente: Rechnungen und Befreiungsnachweise 10 Jahre archivieren.
Schritt 3: Liquiditätsplanung
- Die 536,40 € sind keine Einnahme, sondern eine durchlaufende Abgabe.
- Buche sie auf ein Verbindlichkeitskonto (z. B. „Sonstige Verbindlichkeiten – City Tax“).
- Tipp: Lege das Geld sofort auf ein separates Konto, um es bei Fälligkeit parat zu haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Sätze 2026:
- Berlin: 5 % (max. 5 €/Nacht), Hamburg: 4 % (max. 4 €), Köln: 3,5 % (max. 3,50 €).
- Befreiungen:
- Kinder (Alter variiert: Berlin 18, Hamburg 14, Köln 6).
- Geschäftsreisen nur mit Bescheinigung des Arbeitgebers.
- Rechnungsausweis:
- Separater Posten, keine MwSt., Netto-Preis als Basis.
- Meldefristen:
- Berlin/Hamburg: monatlich, Köln: quartalsweise.
- Aufbewahrung:
- Rechnungen und Nachweise 10 Jahre archivieren.
Handlungsaufforderung:
- Prüfe heute, ob deine Rechnungsvorlagen die City Tax korrekt ausweisen.
- Lege ein Formular für Befreiungsnachweise an der Rezeption aus.
- Trage die nächste Meldefrist in deinen Kalender ein – oder nutze ein Tool wie den zimrly Kurtaxe-Rechner, um die Abrechnung zu automatisieren.
Die City Tax ist kein Hexenwerk – aber die Details entscheiden, ob du am Ende Geld sparst oder Strafen zahlst. Fang am besten gleich an, deine Prozesse zu checken.