Kurabgabe: 4,10 € pro Person/Nacht (Hauptsaison)

Kurabgabe Sylt / Westerland 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung

Wie hoch ist die Kurabgabe in Sylt / Westerland? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Sylt: Kurabgabe Hauptsaison (Mai–Okt.) 4,10 €, Nebensaison 2,05 € pro Person/Nacht. Kinder unter 18 befreit. Tagesgäste zahlen separat.

Kurtaxe in Sylt / Westerland berechnen

Diese Gemeinde hat saisonale Sätze (Sommer/Winter). Wir verwenden für die Berechnung ein typisches Anreisedatum in den nächsten Wochen.

Ergebnis

16,40 €

Kurtaxe für 2 Nächte in Sylt / Westerland (2 Personen)

Das sind 4,10 € pro Person und Nacht.

Kurabgabe (Erwachsene) 23.06.2026–25.06.2026

4 × 4,10 € · Pers./Nacht

16,40 €

Recherchierter Orientierungswert — Kurabgabesatzung Gemeinde Sylt, gültig ab 01.01.2026, Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für Sylt / Westerland: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte.

Kurabgabe (Erwachsene) 15.07.2026–18.07.2026

6 × 4,10 € · Pers./Nacht

24,60 €

Kurtaxe gesamt24,60 €

Quelle: Kurabgabesatzung Gemeinde Sylt, gültig ab 01.01.2026 · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Sylt / Westerland

Wie hoch ist die Kurabgabe in Sylt / Westerland?

Kurabgabe: 4,10 € pro Person/Nacht (Hauptsaison). Sylt: Kurabgabe Hauptsaison (Mai–Okt.) 4,10 €, Nebensaison 2,05 € pro Person/Nacht. Kinder unter 18 befreit. Tagesgäste zahlen separat.

Zahlen Kinder die Kurabgabe in Sylt / Westerland?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in Sylt / Westerland von der Kurabgabe befreit.

Ist die Kurabgabe bei Geschäftsreisen befreit?

Ja — beruflich veranlasste Übernachtungen sind in Sylt / Westerland von der Kurabgabe befreit. In der Regel ist dafür ein Nachweis (Arbeitgeber-Bescheinigung oder Selbsterklärung) nötig.

Wer zieht die Kurabgabe in Sylt / Westerland ein?

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Kurabgabe mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

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