Übernachtungssteuer Lübeck 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Lübeck? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. ⚠️ Lübeck erhebt derzeit (Stand 2026) keine laufende Übernachtungssteuer. Die frühere Bettensteuer (5 % vom Übernachtungspreis, 2012–2014) ist ausgesetzt; eine Wiedereinführung wird diskutiert. Orientierungswert 5 % — unbedingt gegen den aktuellen Stand der Hansestadt Lübeck prüfen.
Kurtaxe in Lübeck berechnen
Wird benötigt, weil diese Gemeinde die Abgabe prozentual vom Übernachtungspreis berechnet.
Ergebnis
10,00 €
Kurtaxe für 2 Nächte in Lübeck (2 Personen)
Das sind 2,50 € pro Person und Nacht.
Übernachtungssteuer (5,0 % vom Brutto) 23.06.2026–25.06.2026
1 × 10,00 € · Pauschal
10,00 €
Recherchierter Orientierungswert — Frühere Bettensteuer-Satzung Hansestadt Lübeck (2012–2014) + Bürgerschafts-Prüfung Wiedereinführung 2023/24, Stand 2026-06. Ohne Gewähr.
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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Berechnungsbeispiel
Beispiel für Lübeck: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte. Angenommener Übernachtungspreis: 120,00 € pro Nacht.
Übernachtungssteuer (5,0 % vom Brutto) 15.07.2026–18.07.2026
1 × 18,00 € · Pauschal
18,00 €
Quelle: Frühere Bettensteuer-Satzung Hansestadt Lübeck (2012–2014) + Bürgerschafts-Prüfung Wiedereinführung 2023/24 · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Lübeck
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Lübeck?
Übernachtungssteuer: 5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. ⚠️ Lübeck erhebt derzeit (Stand 2026) keine laufende Übernachtungssteuer. Die frühere Bettensteuer (5 % vom Übernachtungspreis, 2012–2014) ist ausgesetzt; eine Wiedereinführung wird diskutiert. Orientierungswert 5 % — unbedingt gegen den aktuellen Stand der Hansestadt Lübeck prüfen.
Ist die Übernachtungssteuer bei Geschäftsreisen befreit?
Ja — beruflich veranlasste Übernachtungen sind in Lübeck von der Übernachtungssteuer befreit. In der Regel ist dafür ein Nachweis (Arbeitgeber-Bescheinigung oder Selbsterklärung) nötig.
Wer zieht die Übernachtungssteuer in Lübeck ein?
Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Übernachtungssteuer mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
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