Kurabgabe Heringsdorf / Usedom 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung
Wie hoch ist die Kurabgabe in Heringsdorf / Usedom? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Ostseebad Heringsdorf (Kaiserbäder Usedom): Kurabgabe Hauptsaison (April–Okt.) 3,90 €, Vor-/Nachsaison 3,50 € pro Person/Tag. Kinder bis 5 J. frei. Inklusive UsedomCard + UBB-Bahn (RB 23/24).
Kurtaxe in Heringsdorf / Usedom berechnen
Ergebnis
15,60 €
Kurtaxe für 2 Nächte in Heringsdorf / Usedom (2 Personen)
Das sind 3,90 € pro Person und Nacht.
Kurabgabe (Erwachsene) 27.06.2026–29.06.2026
4 × 3,90 € · Pers./Nacht
15,60 €
Recherchierter Orientierungswert — Kurabgabesatzung Kaiserbäder/Ostseebad Heringsdorf 2025, Stand 2026-06. Ohne Gewähr.
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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Berechnungsbeispiel
Beispiel für Heringsdorf / Usedom: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte.
Kurabgabe (Erwachsene) 15.07.2026–18.07.2026
6 × 3,90 € · Pers./Nacht
23,40 €
Quelle: Kurabgabesatzung Kaiserbäder/Ostseebad Heringsdorf 2025 · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Heringsdorf / Usedom
Wie hoch ist die Kurabgabe in Heringsdorf / Usedom?
Kurabgabe: 3,90 € pro Person/Nacht (Hauptsaison). Ostseebad Heringsdorf (Kaiserbäder Usedom): Kurabgabe Hauptsaison (April–Okt.) 3,90 €, Vor-/Nachsaison 3,50 € pro Person/Tag. Kinder bis 5 J. frei. Inklusive UsedomCard + UBB-Bahn (RB 23/24).
Zahlen Kinder die Kurabgabe in Heringsdorf / Usedom?
Kinder und Jugendliche unter 6 Jahren sind in Heringsdorf / Usedom von der Kurabgabe befreit.
Ist die Kurabgabe bei Geschäftsreisen befreit?
Nein — in Heringsdorf / Usedom sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuer-/abgabenpflichtig. Eine generelle Geschäftsreise-Befreiung gibt es hier nicht.
Wer zieht die Kurabgabe in Heringsdorf / Usedom ein?
Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Kurabgabe mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
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