Kurabgabe: 2,20 € pro Person/Nacht (Hauptsaison)

Kurabgabe Ahrenshoop 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung

Wie hoch ist die Kurabgabe in Ahrenshoop? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Kurabgabe: Hauptsaison (April–Okt.) 2,90 €, Nebensaison 2,20 € pro Person/Nacht. Kinder unter 18 frei. Inkl. Gästekarte Fischland-Darß-Zingst.

Kurtaxe in Ahrenshoop berechnen

Diese Gemeinde hat saisonale Sätze (Sommer/Winter). Wir verwenden für die Berechnung ein typisches Anreisedatum in den nächsten Wochen.

Ergebnis

11,60 €

Kurtaxe für 2 Nächte in Ahrenshoop (2 Personen)

Das sind 2,90 € pro Person und Nacht.

Kurabgabe (Erwachsene) 03.07.2026–05.07.2026

4 × 2,90 € · Pers./Nacht

11,60 €

Recherchierter Orientierungswert — Kurabgabesatzung Ostseebad Ahrenshoop, Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für Ahrenshoop: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte.

Kurabgabe (Erwachsene) 15.07.2026–18.07.2026

6 × 2,90 € · Pers./Nacht

17,40 €

Kurtaxe gesamt17,40 €

Quelle: Kurabgabesatzung Ostseebad Ahrenshoop · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Ahrenshoop

Wie hoch ist die Kurabgabe in Ahrenshoop?

Kurabgabe: 2,20 € pro Person/Nacht (Hauptsaison). Kurabgabe: Hauptsaison (April–Okt.) 2,90 €, Nebensaison 2,20 € pro Person/Nacht. Kinder unter 18 frei. Inkl. Gästekarte Fischland-Darß-Zingst.

Zahlen Kinder die Kurabgabe in Ahrenshoop?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in Ahrenshoop von der Kurabgabe befreit.

Ist die Kurabgabe bei Geschäftsreisen befreit?

Nein — in Ahrenshoop sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuer-/abgabenpflichtig. Eine generelle Geschäftsreise-Befreiung gibt es hier nicht.

Wer zieht die Kurabgabe in Ahrenshoop ein?

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Kurabgabe mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

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