Kurabgabe: 3,70 € pro Person/Nacht (Hauptsaison)

Kurabgabe Ahlbeck (Usedom) 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung

Wie hoch ist die Kurabgabe in Ahlbeck (Usedom)? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Kurabgabe (Kaiserbäder) Hauptsaison (Apr.–Okt.) 3,70 €, Vor-/Nachsaison 3,30 € pro Person/Nacht; bis 6 J. frei (inkl. ÖPNV-Anteil, ab 2026).

Kurtaxe in Ahlbeck (Usedom) berechnen

Diese Gemeinde hat saisonale Sätze (Sommer/Winter). Wir verwenden für die Berechnung ein typisches Anreisedatum in den nächsten Wochen.

Ergebnis

14,80 €

Kurtaxe für 2 Nächte in Ahlbeck (Usedom) (2 Personen)

Das sind 3,70 € pro Person und Nacht.

Kurabgabe (Erwachsene) 03.07.2026–05.07.2026

4 × 3,70 € · Pers./Nacht

14,80 €

Recherchierter Orientierungswert — Kurabgabesatzung Amt Usedom-Nord (Kaiserbäder) 2026, Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für Ahlbeck (Usedom): 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte.

Kurabgabe (Erwachsene) 15.07.2026–18.07.2026

6 × 3,70 € · Pers./Nacht

22,20 €

Kurtaxe gesamt22,20 €

Quelle: Kurabgabesatzung Amt Usedom-Nord (Kaiserbäder) 2026 · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Ahlbeck (Usedom)

Wie hoch ist die Kurabgabe in Ahlbeck (Usedom)?

Kurabgabe: 3,70 € pro Person/Nacht (Hauptsaison). Kurabgabe (Kaiserbäder) Hauptsaison (Apr.–Okt.) 3,70 €, Vor-/Nachsaison 3,30 € pro Person/Nacht; bis 6 J. frei (inkl. ÖPNV-Anteil, ab 2026).

Zahlen Kinder die Kurabgabe in Ahlbeck (Usedom)?

Kinder und Jugendliche unter 6 Jahren sind in Ahlbeck (Usedom) von der Kurabgabe befreit.

Ist die Kurabgabe bei Geschäftsreisen befreit?

Nein — in Ahlbeck (Usedom) sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuer-/abgabenpflichtig. Eine generelle Geschäftsreise-Befreiung gibt es hier nicht.

Wer zieht die Kurabgabe in Ahlbeck (Usedom) ein?

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Kurabgabe mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

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