Zurück zum Blog
Kurtaxe

Kurtaxe Ahrenshoop 2026: Sätze, Befreiungen und korrekte Abrechnung

Wie hoch ist die Kurabgabe in Ahrenshoop 2026? Sätze nach Saison, wer befreit ist und wie Gastgeber fristgerecht und fehlerfrei abrechnen.

von zimrly8 Min. Lesezeit
Kurtaxe Ahrenshoop 2026: Sätze, Befreiungen und Abrechnung für Gastgeber

Die Pension am Dorfteich hat im Juli ausgebucht, und am Empfang fragt eine Familie aus Sachsen, warum auf der Rechnung neben dem Zimmerpreis noch ein zweiter Posten steht. „Das ist die Kurabgabe“, erklärt die Gastgeberin – und merkt im selben Moment, dass sie die neuen Sätze für 2026 noch gar nicht im Buchungssystem hinterlegt hat. Bei 8 Betten und vier Monaten Hauptsaison summiert sich schon ein Cent-Fehler pro Nacht zu dreistelligen Beträgen, die am Jahresende fehlen – oder nachzuzahlen sind.

In Ahrenshoop zahlen Übernachtungsgäste 2026 in der Hauptsaison rund 3,00 € pro Person und Nacht, in der Nebensaison etwa 1,50 €. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der Regel befreit, ebenso nachweislich Schwerbehinderte. Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der örtlichen Kurabgabensatzung. Als Gastgeber müssen Sie die Abgabe getrennt auf der Rechnung ausweisen, sie für jeden Gast erheben und die Einnahmen fristgerecht an die Gemeinde abführen. Die exakten Cent-Beträge legt die Satzung des Ostseebades fest – sie ist im Streitfall die verbindliche Quelle.

Warum Ahrenshoop überhaupt eine Kurabgabe erhebt

Die Kurabgabe – oft umgangssprachlich „Kurtaxe“ genannt – finanziert die Dinge, die Ihre Gäste auf dem Fischland täglich nutzen, ohne darüber nachzudenken: die gepflegten Strandzugänge, die Reinigung der Promenade, den Erhalt der Bohlenwege durch die Dünen und das Veranstaltungsprogramm des Kurbetriebs. Als anerkanntes Ostseebad ist Ahrenshoop verpflichtet, diese Infrastruktur vorzuhalten – und darf die Kosten über eine Aufwandsabgabe auf die Gäste umlegen. Den rechtlichen Rahmen liefert das Kommunalabgabengesetz, das die Bundesländer und Kommunen zur Erhebung von Kur- und Fremdenverkehrsabgaben ermächtigt.

Für Sie als Gastgeber heißt das: Die Kurabgabe ist kein Umsatz, sondern ein durchlaufender Posten. Sie ziehen das Geld für die Gemeinde ein und leiten es weiter. Wer das verwechselt und die Abgabe in den Zimmerpreis einrechnet, bekommt schnell ein Problem mit der Umsatzsteuer.

Kurabgabe Ahrenshoop 2026: Die Sätze nach Saison

Wie die meisten Ostseebäder staffelt Ahrenshoop die Kurabgabe nach Saison. Hier die für 2026 typischen Werte – die verbindlichen Cent-Beträge entnehmen Sie der aktuellen Kurabgabensatzung:

Zeitraum Erwachsene (€/Nacht) Ermäßigt* Befreiung
Hauptsaison (ca. 01.04.–31.10.) 3,00 1,50 Kinder/Jugendliche unter 18, Schwerbehinderte (ab 70 % GdB)
Nebensaison (ca. 01.11.–31.03.) 1,50 0,75 dto.
Tagesgäste 1,50 (Pauschale) Einheimische, Berufspendler

*Ermäßigt = z. B. Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende gegen Nachweis.

Wichtig: Die Abgabe gilt pro Person und Nacht, nicht pro Zimmer. Auch eine einzelne Übernachtung löst die volle Tagesabgabe aus. Wer um 22 Uhr eincheckt und am nächsten Morgen abreist, zahlt für eine Nacht. Die genaue Abgrenzung von Haupt- und Nebensaison kann jahresweise um wenige Tage abweichen – ein weiterer Grund, die Satzung einmal pro Saison zu prüfen.

Wer ist befreit? Diese Gäste zahlen keine Kurabgabe

Nicht jeder Gast zahlt – aber Befreiungen gelten nur gegen Nachweis, den Sie als Gastgeber prüfen und dokumentieren müssen. Die häufigsten Fälle in den M-V-Ostseebädern:

  1. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren – meist komplett befreit, oft ohne gesonderten Nachweis.
  2. Schwerbehinderte ab einem bestimmten Grad der Behinderung – Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen beachten) vorlegen.
  3. Berufstätige am Ort – wer nachweislich nur aus beruflichen Gründen übernachtet, zahlt keine Kurabgabe (Bestätigung des Arbeitgebers).
  4. Einheimische mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde.
  5. Durchreisende ohne Übernachtung – die reine Anwesenheit löst keine Übernachtungsabgabe aus.

Ohne gültigen Beleg berechnen Sie die volle Abgabe. Bei einer Prüfung verlangt die Gemeinde die korrekte Abführung – fehlende Nachweise gehen zu Ihren Lasten. Ein abgelaufener Ausweis reicht nicht: Bitten Sie im Zweifel um ein aktuelles Dokument und weisen Sie den Gast darauf hin, dass er zu viel gezahlte Abgabe bei der Gemeinde zurückfordern kann.

So weisen Sie die Kurabgabe korrekt auf der Rechnung aus

Die Kurabgabe muss separat auf der Rechnung stehen – nicht versteckt im Übernachtungspreis. Ein sauberer Rechnungsauszug für zwei Personen, drei Nächte in der Hauptsaison:

Übernachtung (2 Pers., 3 Nächte)     270,00 €
Kurabgabe (2 × 3 × 3,00 €)            18,00 €
Gesamt                              288,00 €

Die drei häufigsten Fehler:

  • Falsche Bezeichnung: „Tourismusabgabe“ oder „Servicepauschale“ statt „Kurabgabe“. Bleiben Sie beim Begriff der Satzung.
  • Abgabe in den Zimmerpreis eingerechnet – dann taucht sie fälschlich in der Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage auf.
  • Befreiungen nicht dokumentiert – ohne Beleg kann die Gemeinde die Abgabe nachfordern.

Wer die Berechnung nicht jede Saison neu im Kopf machen will, nutzt einen Kurtaxe-Rechner, der Personen, Nächte und Saisonsatz automatisch verknüpft. Tiefer in die Mechanik der bundesweiten Sätze geht der Überblick Kurtaxe automatisch berechnen.

Fristen und Meldepflicht: Wann Sie abführen müssen

Die Kurabgabe ist keine Jahres-, sondern eine laufende Abgabe. Üblich in den M-V-Bädern ist die monatliche oder quartalsweise Meldung an den Kurbetrieb bzw. die Gemeinde, jeweils kurz nach Periodenende. Die genauen Termine und das Meldeformular nennt die Kurabgabensatzung – verpasste Fristen ziehen Säumniszuschläge nach sich.

Praktisch heißt das: Sie führen ein Verzeichnis aller Übernachtungen (Personen, Nächte, Saison, Befreiungen), summieren die fällige Abgabe je Periode und überweisen den Betrag fristgerecht. Diese Aufzeichnungspflicht überschneidet sich ohnehin mit dem digitalen Meldeschein – wer beides in einem System führt, spart sich die doppelte Erfassung.

Praxis-Beispiel: 8-Betten-Pension auf dem Fischland

Rechnen wir eine typische Ahrenshooper Pension mit 8 Betten durch:

  • Hauptsaison (214 Tage): 75 % Auslastung, im Schnitt 6 Gäste belegt pro Nacht
    • 6 Gäste × 3,00 € × 214 Tage × 75 % = 2.889 €
  • Nebensaison (151 Tage): 35 % Auslastung, im Schnitt 6 Gäste belegt
    • 6 Gäste × 1,50 € × 151 Tage × 35 % = 476 €

Jahressumme: rund 3.365 € Kurabgabe, die Sie für die Gemeinde einziehen und weiterleiten. Das sind grob 280 € pro Monat – Geld, das nie Ihres war, dessen korrekte Erfassung aber an Ihnen hängt. Verschätzen Sie sich bei der Saison-Abgrenzung oder bei den Befreiungen um nur 10 %, geht es bereits um über 300 € im Jahr, die Sie entweder zu viel kassieren oder nachzahlen müssen.

Wer die Erhebung an das Buchungssystem koppelt, nimmt diesen Posten aus dem Kopf: Saisonsatz und Befreiungslogik laufen automatisch mit. Module wie zimrly Kurtaxe hängen die korrekte Abgabe direkt an jede Buchung – inklusive Ausweis auf der Rechnung. Wie das im Tarif eingebettet ist, zeigt die Preisübersicht.

Die Kernpunkte des Artikels auf einen Blick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ahrenshoop 2026: ca. 3,00 € (Hauptsaison) bzw. 1,50 € (Nebensaison) pro Person und Nacht.
  • Befreit: Kinder/Jugendliche unter 18, Schwerbehinderte und Berufstätige am Ort – jeweils gegen Nachweis.
  • Rechtsgrundlage: Kommunalabgabengesetz M-V plus örtliche Kurabgabensatzung – die Satzung nennt die verbindlichen Cent-Beträge.
  • Rechnung: Kurabgabe immer separat ausweisen, nie in den Zimmerpreis einrechnen.
  • Fristen: Monatlich oder quartalsweise melden und abführen – Säumniszuschläge bei Verspätung.
  • Tipp: Saisonsatz und Befreiungen im Buchungssystem hinterlegen statt händisch rechnen.

Handlungsempfehlung: Holen Sie sich vor dem Saisonstart die aktuelle Kurabgabensatzung des Ostseebades, hinterlegen Sie die Sätze 2026 im System und prüfen Sie Ihre Rechnungsvorlage auf den korrekten, separaten Ausweis. Branchenfragen rund um Abgaben und Meldepflichten beantwortet auch der DEHOGA Bundesverband. Wer unsicher ist, lässt die Vorlage einmal von einem Steuerberater mit Hotelfokus prüfen.

Kurtaxe automatisch

Kurtaxe ohne Nachrechnen

zimrly berechnet Kurtaxe und kommunale Beherbergungssteuer pro Aufenthalt korrekt, weist sie auf der Rechnung aus und übergibt alles an deine Buchhaltung — ohne manuelles Nachrechnen.

Kurtaxe-Rechner — Sätze für 650+ Orte kostenlos nachschlagen