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Kurtaxe

Kurtaxe & Beherbergungssteuer 2026: Wer zahlt was in Bad Füssing, Baabe & Co.?

Von Bad Füssing bis Arosa: Aktuelle Sätze, Fristen und Ausnahmen für Kurtaxe und Beherbergungssteuer 2026 – mit Rechenbeispielen für dein Hotel.

von zimrly8 Min. Lesezeit
Kurtaxe-Abrechnung 2026 mit Beispielrechnung für ein 8-Zimmer-Hotel in Bad Füssing

Du stehst am Empfang in Bad Füssing, der Gast aus München checkt ein. „Die Kurtaxe ist im Preis inbegriffen, oder?“ – schon wieder diese Frage. Während du lächelst, rechnest du im Kopf: 3,50 € pro Nacht, 7 Nächte, macht 24,50 €. Aber gilt der Satz auch 2026? Und was ist mit der KönigsCard, die der Gast eigentlich bekommen müsste?

Kurtaxe und Beherbergungssteuer sind für Hoteliers im DACH-Raum ein tägliches Puzzle: Jede Gemeinde legt eigene Sätze fest, ändert Fristen und definiert Ausnahmen. 2026 bringt wieder Anpassungen – von Bad Füssing bis Heringsdorf. Dieser Artikel zeigt dir konkret, wer wo wie viel zahlt, welche Fristen gelten und wie du typische Abrechnungsfehler vermeidest.

Kurtaxe vs. Beherbergungssteuer: Wo liegt der Unterschied?

Kurtaxe und Beherbergungssteuer werden oft synonym verwendet, sind aber rechtlich unterschiedlich:

Merkmal Kurtaxe Beherbergungssteuer
Zweck Förderung des Tourismus (z. B. Kurpark, Veranstaltungen) Finanzierung kommunaler Aufgaben (z. B. Kultur, Infrastruktur)
Rechtsgrundlage Kommunalabgabengesetz (KAG) der Länder Gemeindesatzung (oft als „City-Tax“ bezeichnet)
Zahler Gäste ab 18 Jahren Gäste ab 18 Jahren
Ausnahmen Geschäftsreisende (mit Nachweis) Oft keine Ausnahmen (z. B. Frankfurt)
Beispiele Bad Füssing (3,50 €/Nacht), Baabe (3,00 €/Nacht) Frankfurt (5% des Netto-Übernachtungspreises)

Quelle: Kommunalabgabengesetz (KAG)

Wichtig: In einigen Gemeinden wie Bad Füssing gibt es beides – die klassische Kurtaxe plus eine zusätzliche Beherbergungssteuer. Prüfe immer die aktuelle Satzung deiner Gemeinde.

Bad Füssing 2026: Kurtaxe, KönigsCard und neue Regeln

Bad Füssing erhöht die Kurtaxe 2026 auf 3,50 € pro Nacht (2025: 3,20 €). Neu ist:

  • KönigsCard-Pflicht: Jeder Gast erhält die Karte, die Zugang zu über 200 Attraktionen bietet. Die Kosten sind in der Kurtaxe enthalten.
  • Geschäftsreisende: Müssen einen Nachweis (z. B. Rechnung mit Firmenadresse) vorlegen, um befreit zu werden.
  • Frist: Die Abrechnung muss bis zum 10. des Folgemonats bei der Kurverwaltung eingehen.

Beispiel: Ein Gast übernachtet 5 Nächte im Januar 2026. Die Kurtaxe beträgt: 5 × 3,50 € = 17,50 €. Ohne Nachweis wird die Summe fällig.

Tipp: Nutze Tools wie den zimrly Kurtaxe-Rechner, um die Abrechnung zu automatisieren – besonders praktisch, wenn Gäste nur teilweise befreit sind.

Baabe & Heringsdorf 2026: Was sich auf Rügen und Usedom ändert

Baabe (Rügen)

  • Kurtaxe 2026: 3,00 € pro Nacht (unverändert zu 2025).
  • Saison: Gilt ganzjährig, auch im Winter.
  • Ausnahmen: Kinder unter 18 Jahren, Begleitpersonen von Schwerbehinderten (mit Ausweis).
  • Frist: Abrechnung bis zum 15. des Folgemonats.

Heringsdorf (Usedom)

  • Kurtaxe 2026: 3,20 € pro Nacht (2025: 3,00 €).
  • Neu 2026: Die Kurtaxe wird nicht mehr bar kassiert, sondern muss digital über das Hotel-PMS oder ein Meldeportal abgeführt werden.
  • Frist: Abrechnung bis zum 20. des Folgemonats.

Praxisproblem: Viele Hotels auf Rügen und Usedom melden die Kurtaxe noch manuell. Das führt zu Fehlern – besonders bei Stornierungen. Automatisierte Lösungen wie zimrly Kurtaxe-Software sparen hier Zeit und vermeiden Rückfragen der Gemeinde.

Frankfurt, Arosa & Bad Gastein: Sonderfälle im Vergleich

Frankfurt (Beherbergungssteuer)

  • Satz: 5% des Netto-Übernachtungspreises (nicht des Bruttopreises!).
  • Ausnahmen: Keine – auch Geschäftsreisende zahlen.
  • Frist: Abrechnung bis zum 10. des Folgemonats.

Beispiel: Ein Gast zahlt 120 € netto für eine Nacht. Die Beherbergungssteuer beträgt: 120 € × 5% = 6,00 €.

Arosa (Schweiz)

  • Kurtaxe 2026: 5,00 CHF pro Nacht (ca. 5,20 €).
  • Besonderheit: Die Kurtaxe ist nicht im Übernachtungspreis enthalten und muss separat ausgewiesen werden.
  • Frist: Abrechnung quartalsweise.

Bad Gastein (Österreich)

  • Kurtaxe 2026: 3,00 € pro Nacht (unverändert).
  • Neu 2026: Die Kurtaxe wird automatisch mit der Ortstaxe abgerechnet. Hotels müssen beide Beträge gemeinsam melden.

Praxis-Beispiel: Kurtaxe-Abrechnung für ein 8-Zimmer-Hotel in Bad Füssing

Stell dir vor, du führst ein kleines Hotel in Bad Füssing mit 8 Zimmern. Im Januar 2026 hast du folgende Übernachtungen:

Gasttyp Anzahl Gäste Nächte Kurtaxe (3,50 €/Nacht) Befreit? Fälliger Betrag
Privatgäste 12 36 126,00 € Nein 126,00 €
Geschäftsreisende 4 8 28,00 € Ja (Nachweis) 0,00 €
Kinder (<18) 2 6 21,00 € Ja 0,00 €
Gesamt 18 50 175,00 € 126,00 €

Abrechnungsschritte:

  1. Summiere alle fälligen Beträge: 126,00 €.
  2. Melde den Betrag bis zum 10. Februar 2026 an die Kurverwaltung Bad Füssing.
  3. Füge eine Liste der befreiten Gäste bei (mit Nachweisen für Geschäftsreisende).

Fehlerquelle: Vergisst du, die befreiten Gäste zu dokumentieren, kann die Gemeinde die gesamte Summe (175,00 €) einfordern – ein teurer Patzer.

Typische Abrechnungsfehler – und wie du sie vermeidest

  1. Falsche Berechnung der Beherbergungssteuer

    • Fehler: Du berechnest 5% vom Bruttopreis (inkl. MwSt.) statt vom Nettopreis.
    • Folge: Zu hohe Abführung – das Geld siehst du nie wieder.
    • Lösung: Nutze eine klare Formel: Netto-Preis × 5% = Steuer.
  2. Vergessene Nachweise für Geschäftsreisende

    • Fehler: Du nimmst die Befreiung an, ohne einen Nachweis zu verlangen.
    • Folge: Die Gemeinde fordert die Kurtaxe nachträglich ein.
    • Lösung: Fordere bei Check-in immer einen Nachweis (z. B. Firmenrechnung).
  3. Falsche Fristen

    • Fehler: Du meldest die Kurtaxe erst am 15. des Folgemonats (statt am 10.).
    • Folge: Säumniszuschläge von bis zu 10%.
    • Lösung: Trage die Fristen in deinen Kalender ein oder nutze eine Software mit Erinnerungsfunktion.
  4. Nicht berücksichtigte Stornierungen

    • Fehler: Du meldest die Kurtaxe für stornierte Buchungen.
    • Folge: Du zahlst für Gäste, die nie da waren.
    • Lösung: Prüfe vor der Meldung deine Stornoliste.

Die Kernpunkte des Artikels auf einen Blick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kurtaxe ≠ Beherbergungssteuer: Die Kurtaxe fördert den Tourismus, die Beherbergungssteuer finanziert kommunale Aufgaben.
  • Bad Füssing 2026: 3,50 €/Nacht + KönigsCard-Pflicht. Abrechnung bis zum 10. des Folgemonats.
  • Baabe 2026: 3,00 €/Nacht, ganzjährig. Abrechnung bis zum 15. des Folgemonats.
  • Frankfurt: 5% vom Netto-Übernachtungspreis – keine Ausnahmen.
  • Abrechnungsfehler vermeiden: Nutze Nachweise für Geschäftsreisende, halte Fristen ein und prüfe Stornierungen.
  • Tools helfen: Automatisierte Lösungen wie zimrly Kurtaxe-Software sparen Zeit und reduzieren Fehler.

Fazit: Kurtaxe und Beherbergungssteuer sind kein Buch mit sieben Siegeln – aber sie erfordern Aufmerksamkeit. Mit den richtigen Tools und etwas Planung vermeidest du teure Fehler und kannst dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren: Gäste glücklich machen.

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