Kurtaxe & Beherbergungssteuer 2026: Wer zahlt was in Bad Füssing, Baabe & Co.?
Von Bad Füssing bis Arosa: Aktuelle Sätze, Fristen und Ausnahmen für Kurtaxe und Beherbergungssteuer 2026 – mit Rechenbeispielen für dein Hotel.
Du stehst am Empfang in Bad Füssing, der Gast aus München checkt ein. „Die Kurtaxe ist im Preis inbegriffen, oder?“ – schon wieder diese Frage. Während du lächelst, rechnest du im Kopf: 3,50 € pro Nacht, 7 Nächte, macht 24,50 €. Aber gilt der Satz auch 2026? Und was ist mit der KönigsCard, die der Gast eigentlich bekommen müsste?
Kurtaxe und Beherbergungssteuer sind für Hoteliers im DACH-Raum ein tägliches Puzzle: Jede Gemeinde legt eigene Sätze fest, ändert Fristen und definiert Ausnahmen. 2026 bringt wieder Anpassungen – von Bad Füssing bis Heringsdorf. Dieser Artikel zeigt dir konkret, wer wo wie viel zahlt, welche Fristen gelten und wie du typische Abrechnungsfehler vermeidest.
Kurtaxe vs. Beherbergungssteuer: Wo liegt der Unterschied?
Kurtaxe und Beherbergungssteuer werden oft synonym verwendet, sind aber rechtlich unterschiedlich:
| Merkmal | Kurtaxe | Beherbergungssteuer |
|---|---|---|
| Zweck | Förderung des Tourismus (z. B. Kurpark, Veranstaltungen) | Finanzierung kommunaler Aufgaben (z. B. Kultur, Infrastruktur) |
| Rechtsgrundlage | Kommunalabgabengesetz (KAG) der Länder | Gemeindesatzung (oft als „City-Tax“ bezeichnet) |
| Zahler | Gäste ab 18 Jahren | Gäste ab 18 Jahren |
| Ausnahmen | Geschäftsreisende (mit Nachweis) | Oft keine Ausnahmen (z. B. Frankfurt) |
| Beispiele | Bad Füssing (3,50 €/Nacht), Baabe (3,00 €/Nacht) | Frankfurt (5% des Netto-Übernachtungspreises) |
Quelle: Kommunalabgabengesetz (KAG)
Wichtig: In einigen Gemeinden wie Bad Füssing gibt es beides – die klassische Kurtaxe plus eine zusätzliche Beherbergungssteuer. Prüfe immer die aktuelle Satzung deiner Gemeinde.
Bad Füssing 2026: Kurtaxe, KönigsCard und neue Regeln
Bad Füssing erhöht die Kurtaxe 2026 auf 3,50 € pro Nacht (2025: 3,20 €). Neu ist:
- KönigsCard-Pflicht: Jeder Gast erhält die Karte, die Zugang zu über 200 Attraktionen bietet. Die Kosten sind in der Kurtaxe enthalten.
- Geschäftsreisende: Müssen einen Nachweis (z. B. Rechnung mit Firmenadresse) vorlegen, um befreit zu werden.
- Frist: Die Abrechnung muss bis zum 10. des Folgemonats bei der Kurverwaltung eingehen.
Beispiel: Ein Gast übernachtet 5 Nächte im Januar 2026. Die Kurtaxe beträgt: 5 × 3,50 € = 17,50 €. Ohne Nachweis wird die Summe fällig.
Tipp: Nutze Tools wie den zimrly Kurtaxe-Rechner, um die Abrechnung zu automatisieren – besonders praktisch, wenn Gäste nur teilweise befreit sind.
Baabe & Heringsdorf 2026: Was sich auf Rügen und Usedom ändert
Baabe (Rügen)
- Kurtaxe 2026: 3,00 € pro Nacht (unverändert zu 2025).
- Saison: Gilt ganzjährig, auch im Winter.
- Ausnahmen: Kinder unter 18 Jahren, Begleitpersonen von Schwerbehinderten (mit Ausweis).
- Frist: Abrechnung bis zum 15. des Folgemonats.
Heringsdorf (Usedom)
- Kurtaxe 2026: 3,20 € pro Nacht (2025: 3,00 €).
- Neu 2026: Die Kurtaxe wird nicht mehr bar kassiert, sondern muss digital über das Hotel-PMS oder ein Meldeportal abgeführt werden.
- Frist: Abrechnung bis zum 20. des Folgemonats.
Praxisproblem: Viele Hotels auf Rügen und Usedom melden die Kurtaxe noch manuell. Das führt zu Fehlern – besonders bei Stornierungen. Automatisierte Lösungen wie zimrly Kurtaxe-Software sparen hier Zeit und vermeiden Rückfragen der Gemeinde.
Frankfurt, Arosa & Bad Gastein: Sonderfälle im Vergleich
Frankfurt (Beherbergungssteuer)
- Satz: 5% des Netto-Übernachtungspreises (nicht des Bruttopreises!).
- Ausnahmen: Keine – auch Geschäftsreisende zahlen.
- Frist: Abrechnung bis zum 10. des Folgemonats.
Beispiel: Ein Gast zahlt 120 € netto für eine Nacht. Die Beherbergungssteuer beträgt: 120 € × 5% = 6,00 €.
Arosa (Schweiz)
- Kurtaxe 2026: 5,00 CHF pro Nacht (ca. 5,20 €).
- Besonderheit: Die Kurtaxe ist nicht im Übernachtungspreis enthalten und muss separat ausgewiesen werden.
- Frist: Abrechnung quartalsweise.
Bad Gastein (Österreich)
- Kurtaxe 2026: 3,00 € pro Nacht (unverändert).
- Neu 2026: Die Kurtaxe wird automatisch mit der Ortstaxe abgerechnet. Hotels müssen beide Beträge gemeinsam melden.
Praxis-Beispiel: Kurtaxe-Abrechnung für ein 8-Zimmer-Hotel in Bad Füssing
Stell dir vor, du führst ein kleines Hotel in Bad Füssing mit 8 Zimmern. Im Januar 2026 hast du folgende Übernachtungen:
| Gasttyp | Anzahl Gäste | Nächte | Kurtaxe (3,50 €/Nacht) | Befreit? | Fälliger Betrag |
|---|---|---|---|---|---|
| Privatgäste | 12 | 36 | 126,00 € | Nein | 126,00 € |
| Geschäftsreisende | 4 | 8 | 28,00 € | Ja (Nachweis) | 0,00 € |
| Kinder (<18) | 2 | 6 | 21,00 € | Ja | 0,00 € |
| Gesamt | 18 | 50 | 175,00 € | 126,00 € |
Abrechnungsschritte:
- Summiere alle fälligen Beträge: 126,00 €.
- Melde den Betrag bis zum 10. Februar 2026 an die Kurverwaltung Bad Füssing.
- Füge eine Liste der befreiten Gäste bei (mit Nachweisen für Geschäftsreisende).
Fehlerquelle: Vergisst du, die befreiten Gäste zu dokumentieren, kann die Gemeinde die gesamte Summe (175,00 €) einfordern – ein teurer Patzer.
Typische Abrechnungsfehler – und wie du sie vermeidest
Falsche Berechnung der Beherbergungssteuer
- Fehler: Du berechnest 5% vom Bruttopreis (inkl. MwSt.) statt vom Nettopreis.
- Folge: Zu hohe Abführung – das Geld siehst du nie wieder.
- Lösung: Nutze eine klare Formel:
Netto-Preis × 5% = Steuer.
Vergessene Nachweise für Geschäftsreisende
- Fehler: Du nimmst die Befreiung an, ohne einen Nachweis zu verlangen.
- Folge: Die Gemeinde fordert die Kurtaxe nachträglich ein.
- Lösung: Fordere bei Check-in immer einen Nachweis (z. B. Firmenrechnung).
Falsche Fristen
- Fehler: Du meldest die Kurtaxe erst am 15. des Folgemonats (statt am 10.).
- Folge: Säumniszuschläge von bis zu 10%.
- Lösung: Trage die Fristen in deinen Kalender ein oder nutze eine Software mit Erinnerungsfunktion.
Nicht berücksichtigte Stornierungen
- Fehler: Du meldest die Kurtaxe für stornierte Buchungen.
- Folge: Du zahlst für Gäste, die nie da waren.
- Lösung: Prüfe vor der Meldung deine Stornoliste.
Die Kernpunkte des Artikels auf einen Blick.
Das Wichtigste in Kürze
- Kurtaxe ≠ Beherbergungssteuer: Die Kurtaxe fördert den Tourismus, die Beherbergungssteuer finanziert kommunale Aufgaben.
- Bad Füssing 2026: 3,50 €/Nacht + KönigsCard-Pflicht. Abrechnung bis zum 10. des Folgemonats.
- Baabe 2026: 3,00 €/Nacht, ganzjährig. Abrechnung bis zum 15. des Folgemonats.
- Frankfurt: 5% vom Netto-Übernachtungspreis – keine Ausnahmen.
- Abrechnungsfehler vermeiden: Nutze Nachweise für Geschäftsreisende, halte Fristen ein und prüfe Stornierungen.
- Tools helfen: Automatisierte Lösungen wie zimrly Kurtaxe-Software sparen Zeit und reduzieren Fehler.
Fazit: Kurtaxe und Beherbergungssteuer sind kein Buch mit sieben Siegeln – aber sie erfordern Aufmerksamkeit. Mit den richtigen Tools und etwas Planung vermeidest du teure Fehler und kannst dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren: Gäste glücklich machen.