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Kurtaxe

Kurtaxe automatisch berechnen: So geht's in DACH

Kurtaxe, Bettensteuer, City Tax, Tourismusabgabe – jede Gemeinde rechnet anders. Warum die Berechnung von Hand bei Skalierung scheitert und wie man sie regelbasiert automatisiert.

von zimrly6 Min. Lesezeit
Kurtaxe automatisch berechnen: So geht's in DACH

Kaum ein Posten auf der Hotelrechnung ist so unscheinbar und gleichzeitig so fehleranfällig wie die Kurtaxe. Ein paar Euro pro Person und Nacht – aber jede Gemeinde definiert sie anders, jede Saison kann andere Sätze haben, und es gibt mehr Ausnahmen, als man denkt. Wer mehrere Häuser betreibt oder Gäste aus vielen Zielgruppen empfängt, kommt mit einer Excel-Tabelle nicht weit.

Was Kurtaxe, Bettensteuer und City Tax überhaupt sind

Kurtaxe vs. Bettensteuer: fester Betrag pro Nacht oder Prozent vom Übernachtungspreis
Zwei Modelle kommunaler Übernachtungsabgaben in DACH.

Der Oberbegriff ist im deutschsprachigen Raum nicht einheitlich, und das ist Teil des Problems. Drei Dinge werden oft durcheinandergeworfen:

  • Kurtaxe / Gästebeitrag – erhoben von anerkannten Kur- und Erholungsorten. Sie finanziert touristische Infrastruktur (Kurpark, Strandpflege, Veranstaltungen). Der Gast bekommt dafür meist eine Gästekarte mit Vergünstigungen.
  • Bettensteuer / City Tax / Übernachtungssteuer – eine kommunale Aufwandsteuer, die immer mehr Städte erheben (Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt …). Sie ist keine Gegenleistung, sondern eine reine Steuer auf die entgeltliche Übernachtung.
  • Tourismusbeitrag – belastet eher das Gewerbe als den Gast, taucht aber gelegentlich in der Diskussion mit auf.

Für den Hotelier ist die Unterscheidung praktisch relevant, weil sich die Bemessungsgrundlage unterscheidet: Kurtaxe ist fast immer pro Person und Nacht, City Tax häufig prozentual auf den Übernachtungspreis.

DACH: dreimal anders

Deutschland

In Deutschland regelt jede Gemeinde ihre Kurtaxe selbst per Satzung. Das bedeutet Hunderte unterschiedliche Regelwerke. Typische Varianten:

  • Fester Betrag pro Person und Nacht, z. B. 2,50 € in der Hauptsaison, 1,50 € in der Nebensaison.
  • Saisonale Staffelung mit exakten Stichtagen, die sich jährlich verschieben können.
  • Bei der City Tax oft ein Prozentsatz (z. B. 5 % des Netto-Übernachtungspreises) mit Deckelung pro Nacht.

Österreich

In Österreich heißt das Pendant meist Ortstaxe oder Tourismusabgabe und ist auf Landes- und Gemeindeebene geregelt. Die Sätze und Modelle variieren je Bundesland erheblich – mal Pauschale pro Nächtigung, mal prozentual. In Wien etwa ist es ein Prozentsatz auf den Beherbergungsumsatz.

Schweiz

In der Schweiz dominiert die klassische Kurtaxe, ebenfalls kommunal bzw. über Tourismusorganisationen geregelt, fast durchweg als fester Betrag pro Person und Nacht (in CHF). Häufig gekoppelt an eine Gästekarte mit lokalen Leistungen.

Drei Länder, drei Begriffe, dutzende lokale Sondersätze. Es gibt schlicht keine zentrale Tabelle, die das abdeckt.

Pro-Nacht vs. Prozent – warum das Modell zählt

Die beiden Grundmodelle wirken sich unterschiedlich auf die Abrechnung aus:

  • Pro Person und Nacht (Pauschalmodell): Berechnung = Anzahl abgabepflichtiger Personen × Nächte × Satz. Klingt simpel, wird kompliziert durch Saison-Stichtage und Ausnahmen.
  • Prozentual auf den Übernachtungspreis: Hier muss zuerst der reine Beherbergungsanteil isoliert werden – Frühstück und Extras zählen meist nicht zur Bemessungsgrundlage. Wer die Prozentabgabe versehentlich auf den Gesamtpreis rechnet, kassiert systematisch zu viel.

Beide Modelle hängen direkt an Daten, die im PMS liegen: Personenzahl, An-/Abreise, Nettoübernachtungspreis. Genau deshalb ist die Berechnung prädestiniert für Automatisierung – und genau deshalb so fehleranfällig, wenn man sie von Hand macht.

Die Ausnahmen sind der eigentliche Aufwand

Würde jeder Gast den vollen Satz zahlen, wäre die Sache trivial. Die Realität ist voller Befreiungstatbestände, und die unterscheiden sich wieder je Satzung:

  • Geschäftsreisende sind in vielen Städten von der City Tax befreit – die Befreiung muss aber meist durch eine Arbeitgeberbescheinigung belegt werden. Ohne Nachweis ist die Abgabe fällig.
  • Kinder und Jugendliche sind häufig befreit oder ermäßigt, mit lokal unterschiedlichen Altersgrenzen (unter 6, unter 16, unter 18 – alles kommt vor).
  • Menschen mit Behinderung, Begleitpersonen, teilweise Schwerbehinderte ab einem bestimmten Grad.
  • Einheimische / Zweitwohnungsbesitzer, die anderweitig beitragspflichtig sind.

Jede dieser Ausnahmen muss korrekt erkannt, dokumentiert und gegenüber der Gemeinde abgerechnet werden. Das ist der Punkt, an dem die Handarbeit kippt.

Warum es per Hand bei Skalierung scheitert

Bei einem kleinen Haus in einem einzigen Kurort mit konstantem Satz funktioniert die Excel-Liste noch. Sobald aber mindestens eine der folgenden Bedingungen dazukommt, wird es unhaltbar:

  • Mehrere Standorte mit je eigener Satzung.
  • Saisonale Stichtage, die jemand jedes Jahr nachpflegen muss – und einmal vergisst.
  • Viele Befreiungen, deren Nachweise sauber dokumentiert sein müssen, sonst zahlt im Zweifel das Hotel die Differenz.
  • Monatliche Meldung an die Gemeinde, die exakt zu den ausgestellten Rechnungen passen muss.

Der typische Fehler ist nicht der eine falsche Eintrag, sondern die Inkonsistenz über die Zeit: Im Januar wurde anders gerechnet als im Juli, ein Mitarbeiter handhabte Kinder anders als der andere. Bei der Gemeindeprüfung fällt das auf, und die Nacherhebung trifft das Hotel.

Der Automatisierungsansatz

Die saubere Lösung ist regelbasiert. Pro Standort wird die Satzung einmal als Regelwerk hinterlegt:

  1. Modell und Satz definieren: pro Nacht oder prozentual, mit Betrag bzw. Prozentsatz.
  2. Saison-Stichtage als Datumsgrenzen hinterlegen, damit der richtige Satz automatisch greift.
  3. Befreiungsregeln als Bedingungen abbilden: Alter unter X → frei, Geschäftsreise mit Nachweis → frei, und so weiter.
  4. Bemessungsgrundlage korrekt wählen – bei prozentualen Modellen nur der Beherbergungsanteil.

Aus jeder Buchung im PMS – Personenzahl, Aufenthaltsdauer, Datum, Übernachtungspreis – berechnet das System dann die Abgabe automatisch, weist sie korrekt auf der Rechnung aus und liefert am Monatsende die Summen für die Gemeindemeldung. Der entscheidende Vorteil: Die Logik ist einmal hinterlegt und gilt für jede Buchung gleich. Keine Drift, keine vergessenen Stichtage, keine zwei Mitarbeiter, die Kinder unterschiedlich behandeln.

Fazit

Kurtaxe ist ein Paradebeispiel für eine Aufgabe, die einzeln trivial und in Summe zermürbend ist. Die Daten liegen im PMS, die Regeln stehen in der Satzung – dazwischen fehlt nur die konsequente, regelbasierte Verarbeitung. Wer sie automatisiert, hat nicht nur weniger Arbeit am Monatsende, sondern auch eine konsistente, prüfungsfeste Abrechnung über alle Häuser und Saisons hinweg. Genau das ist der Unterschied zwischen „funktioniert bei einem Haus" und „funktioniert auch beim zehnten".

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