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Bettensteuer

Bettensteuer Hamburg 2026: Staffel, Sätze und korrekte Berechnung

Hamburgs Kultur- und Tourismustaxe läuft nach Preis-Staffel von 0,60 € bis 8,40 € pro Person und Nacht – hier stehen alle Brackets, Fristen und ein Rechenbeispiel.

von zimrly8 Min. Lesezeit
Hotelrechnung mit Hamburger Kultur- und Tourismustaxe nach Preis-Staffel

An der Rezeption eines Drei-Sterne-Hauses in Hamburg-St. Georg rechnet die Nachtschicht jede Buchung einzeln durch: 89 € hier, 142 € dort, jeweils pro Person und Nacht – und je nach Betrag fällt ein anderer Steuersatz an. Wer das pauschal abrechnet, zahlt am Quartalsende entweder zu viel oder bekommt Post vom Finanzamt Hamburg-Mitte. Denn die Hamburger Bettensteuer kennt keinen Festbetrag, sondern eine Preis-Staffel.

Die Hamburger Bettensteuer heißt offiziell Kultur- und Tourismustaxe und wird gestaffelt nach dem Netto-Übernachtungspreis pro Person und Nacht erhoben. Sie reicht 2026 von 0,60 € (bis 25 € Netto) bis 8,40 € (ab 300 €) und steigt je weitere angefangene 50 € um 1,20 €. Rechtsgrundlage ist das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz (HmbKultTaxG). Übernachtungen bis 10 € Netto bleiben frei; Minderjährige zahlen seit der Reform mit. Gemeldet und abgeführt wird vierteljährlich an das Finanzamt Hamburg-Mitte. Maßgeblich ist der reine Logispreis – ohne Frühstück, ohne Mehrwertsteuer.

Was die Bettensteuer in Hamburg überhaupt ist

Die Taxe ist eine kommunale Aufwandsteuer und finanziert in Hamburg Kultur- und Tourismusprojekte. Anders als die pauschale Kurtaxe auf den Nordseeinseln knüpft Hamburg den Betrag an den Preis: Je teurer die Nacht, desto höher die Steuer. Der allgemeine Rahmen für solche Abgaben steckt im Kommunalabgabengesetz, die konkrete Hamburger Ausgestaltung im HmbKultTaxG.

Wichtig für die Kalkulation: Bemessungsgrundlage ist das Netto-Entgelt für die reine Übernachtung. Frühstück, Parkplatz, Minibar oder Wellness gehören nicht hinein. Wer einen Paketpreis ausweist, muss den Logisanteil herausrechnen – sonst rutscht die Buchung in ein höheres Bracket und die Steuer wird zu hoch angesetzt.

Die Staffel 2026 im Überblick

Seit dem 1. Januar 2025 liegen die Sätze rund 20 % über dem alten Niveau. Für 2026 gelten unverändert diese Brackets pro Person und Nacht:

Netto-Übernachtungspreis Bettensteuer pro Person/Nacht
bis 10,00 € 0,00 €
10,01 – 25,00 € 0,60 €
25,01 – 50,00 € 1,20 €
50,01 – 100,00 € 2,40 €
100,01 – 150,00 € 3,60 €
150,01 – 200,00 € 4,80 €
200,01 – 250,00 € 6,00 €
250,01 – 300,00 € 7,20 €
ab 300,01 € 8,40 € (+1,20 € je weitere 50 €)

Ein Doppelzimmer zählt nach Köpfen: Zwei Gäste in einem Zimmer für 140 € Netto bedeuten 70 € Logispreis pro Person – also Bracket „50,01 – 100 €" und damit 2,40 € pro Person, zusammen 4,80 € für die Nacht.

Wer befreit ist – und wer nicht

Zwei Punkte überraschen Hoteliers, die noch mit der alten Regelung im Kopf arbeiten:

  • Minderjährige zahlen mit. Die frühere Altersbefreiung für unter 18-Jährige ist entfallen. Auch Kinder lösen die Taxe aus, sofern sie ein eigenes Entgelt haben.
  • Geschäftsreisen sind befreibar – aber nur mit Nachweis. Der Gast muss die berufliche Veranlassung belegen, üblicherweise per Arbeitgeberbescheinigung oder Rechnung auf die Firma. Ohne Beleg gilt die Übernachtung als privat und ist steuerpflichtig.

Das macht die saubere Dokumentation zum eigentlichen Aufwand: Jede befreite Buchung braucht einen abgelegten Nachweis, sonst hält die Befreiung einer Prüfung nicht stand.

Anmeldung, Fristen und Rechnungsausweis

Die Kultur- und Tourismustaxe wird quartalsweise beim Finanzamt Hamburg-Mitte angemeldet. Anders als die monatliche Logik vieler Kurorte gibt Hamburg also etwas mehr Luft – dafür summieren sich die Einzelbuchungen über drei Monate.

Auf der Gästerechnung gehört die Taxe separat und korrekt benannt ausgewiesen: „Kultur- und Tourismustaxe", nicht „Kurtaxe" und nicht „Servicepauschale". Die Steuer selbst ist nicht umsatzsteuerpflichtig – sie wird also nicht zusätzlich mit 7 % belegt. Praktisch heißt das: erst den Netto-Logispreis bestimmen, dann das passende Bracket ziehen, dann den Festbetrag als eigene Position aufführen.

Wer die Brackets nicht manuell durchgehen will, kann den Kurtaxe-Rechner für die Schnellkontrolle nutzen oder sich auf der Tourismusabgaben-Karte anzeigen lassen, wie Hamburg im Vergleich zu anderen Städten steht.

Praxis-Beispiel: 8-Zimmer-Hotel in Hamburg

Nehmen wir das fiktive „Hafenkontor", 8 Zimmer, gemischte Belegung im September:

  1. Buchung A – Einzelzimmer, 95 € Netto, eine Person. Bracket 50,01 – 100 € → 2,40 € pro Nacht.
  2. Buchung B – Doppelzimmer, 180 € Netto, zwei Personen → 90 € pro Kopf. Bracket 50,01 – 100 € → 2,40 € × 2 = 4,80 € pro Nacht.
  3. Buchung C – Suite, 320 € Netto, zwei Personen → 160 € pro Kopf. Bracket 150,01 – 200 € → 4,80 € × 2 = 9,60 € pro Nacht.
  4. Buchung D – Geschäftsreisender mit Firmenbeleg, 110 € Netto → 0 € (befreit, Nachweis abgelegt).

Bei rund 70 % Auslastung über ein Quartal kommen so schnell vierstellige Beträge zusammen, die korrekt gemeldet werden müssen. Der typische Fehler: ein Pauschalsatz „pro Übernachtung" statt der preisabhängigen Staffel. Damit zahlt das Haus bei günstigen Zimmern zu viel und bei Suiten zu wenig – und Letzteres holt sich das Finanzamt mit Säumniszuschlag zurück.

Hamburg im Vergleich zu anderen Städten

Hamburg ist mit der Preis-Staffel ein Sonderfall. Viele Kommunen arbeiten mit Pauschalbeträgen oder einem festen Prozentsatz. Wer mehrere Häuser in verschiedenen Bundesländern betreibt, sollte die Modelle nicht vermischen – ein Überblick über die bundesweiten Sätze findet sich im Beitrag zur Bettensteuer in Deutschland. Für die laufende Abwicklung lässt sich die Berechnung auch direkt ans PMS koppeln, etwa über die Kurtaxe-Software, damit jede Buchung automatisch das richtige Bracket zieht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Modell: Preis-Staffel pro Person und Nacht, nicht pauschal.
  • Sätze 2026: 0,60 € (ab 10,01 € Netto) bis 8,40 € (ab 300 €), +1,20 € je weitere 50 €.
  • Bemessung: reiner Netto-Logispreis, ohne Frühstück und ohne MwSt.
  • Befreiung: Geschäftsreisen mit Nachweis; Minderjährige zahlen mit.
  • Meldung: vierteljährlich an das Finanzamt Hamburg-Mitte, separater Rechnungsausweis als „Kultur- und Tourismustaxe".

Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre Rechnungsvorlage darauf, ob sie den Netto-Logispreis sauber isoliert und das richtige Bracket zieht. Bei gemischten Paketpreisen lohnt eine automatisierte Zuordnung – manuell ist die Staffel über ein Quartal kaum fehlerfrei zu halten.

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