Kultur- und Tourismustaxe Hamburg 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung
Wie hoch ist die Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Kultur- und Tourismustaxe gestaffelt nach Übernachtungspreis pro Person/Nacht (Sätze seit 01.01.2025 um 20 % erhöht). Minderjährige sind NICHT befreit. Geschäftsreisen mit Nachweis befreibar.
Kurtaxe in Hamburg berechnen
Wird benötigt, weil diese Gemeinde die Abgabe prozentual vom Übernachtungspreis berechnet.
Ergebnis
4,80 €
Kurtaxe für 2 Nächte in Hamburg (2 Personen)
Das sind 1,20 € pro Person und Nacht.
Kultur- und Tourismustaxe 23.06.2026–25.06.2026
4 × 1,20 € · Pers./Nacht
4,80 €
Satz aus der zimrly-Steuerbibliothek. Ohne Gewähr — bitte gegen die aktuelle Satzung abgleichen.
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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Berechnungsbeispiel
Beispiel für Hamburg: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte. Angenommener Übernachtungspreis: 120,00 € pro Nacht.
Kultur- und Tourismustaxe 15.07.2026–18.07.2026
9 × 1,20 € · Pers./Nacht
10,80 €
Quelle: zimrly-Steuerbibliothek (laufend gepflegt). Ohne Gewähr.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Hamburg
Wie hoch ist die Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg?
Kultur- und Tourismustaxe: gestaffelt nach Übernachtungspreis. Kultur- und Tourismustaxe gestaffelt nach Übernachtungspreis pro Person/Nacht (Sätze seit 01.01.2025 um 20 % erhöht). Minderjährige sind NICHT befreit. Geschäftsreisen mit Nachweis befreibar.
Ist die Kultur- und Tourismustaxe bei Geschäftsreisen befreit?
Ja — beruflich veranlasste Übernachtungen sind in Hamburg von der Kultur- und Tourismustaxe befreit. In der Regel ist dafür ein Nachweis (Arbeitgeber-Bescheinigung oder Selbsterklärung) nötig.
Wer zieht die Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg ein?
Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Kultur- und Tourismustaxe mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
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