Kostenloses Tool · §14 UStG & GoBD
Ist deine Hotelrechnung GoBD-konform?
Prüfe in unter einer Minute, ob deine Rechnung alle Pflichtangaben nach §14 UStG und den GoBD erfüllt — inklusive 7/19-%-Steuersplit, Kurtaxe als durchlaufender Posten und Reverse-Charge-Hinweis. Jede Regel mit Gesetzesreferenz.
Beteiligte
Steuerliche Angaben
Leistung
Beträge
Hotel-spezifisch
Die Prüfung läuft vollständig in deinem Browser. Es werden keine Rechnungsdaten an zimrly übertragen oder gespeichert.
Dieser Check ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Er dient der Orientierung nach §14 UStG und den GoBD. Für die verbindliche Beurteilung deiner konkreten Rechnungen wende dich an deinen Steuerberater.
Was der Check prüft
Hotelrechnungen sind steuerlich anspruchsvoller als in fast jeder anderen Branche: zwei Steuersätze auf einem Beleg, ein durchlaufender Posten namens Kurtaxe und internationale Geschäftsreisende mit Reverse-Charge-Fragen. Genau dort passieren die meisten Fehler — und genau die prüft dieses Tool.
Der Check bewertet jede Regel einzeln und nennt die Rechtsgrundlage dazu. Er rechnet dabei auf dem Stand ab 01.01.2026: Speisen liegen seit dem Steueränderungsgesetz 2025 bei 7 %, nicht mehr bei 19 %. Liegt der Bruttobetrag bei maximal 250 €, erkennt er zusätzlich eine Kleinbetragsrechnung nach §33 UStDV und stuft die dort nicht zwingenden Angaben von „Pflicht“ auf „Empfehlung“ herab.
Pflichtangaben der Beteiligten
§14 Abs. 4 Nr. 1 UStGVollständiger Name und vollständige Anschrift von Hotel und Gast. Ein Nachname ohne Straße und Ort genügt nicht.
Steuernummer oder USt-IdNr.
§14 Abs. 4 Nr. 2 UStGEine der beiden Nummern des Hotels ist Pflicht. Welche, darfst du wählen — fehlen beide, ist die Rechnung formal nicht ordnungsgemäß.
7 % Übernachtung und Speisen, 19 % Getränke und Extras
§12 Abs. 2 Nr. 11 u. Nr. 15 UStGSeit 01.01.2026 liegen Speisen — auch das Frühstück — bei 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Bei 19 % bleiben Getränke sowie Leistungen wie Spa, Parkplatz oder Wäscheservice. Beide Sätze brauchen einen eigenen Netto- und Steuerbetrag; das Aufteilungsgebot gilt weiter.
Kurtaxe als durchlaufender Posten
§10 Abs. 1 S. 6 UStGDie Kurtaxe ziehst du nur für die Gemeinde ein. Sie gehört separat und ohne Umsatzsteuer auf die Rechnung, nicht in die Bemessungsgrundlage.
Reverse-Charge-Hinweis
§14a Abs. 5 UStGGeht die Steuerschuldnerschaft auf einen ausländischen unternehmerischen Empfänger über, braucht die Rechnung den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und weist keine deutsche USt aus.
Rechnerische Konsistenz und GoBD
GoBD (BMF 28.11.2019)Netto plus ausgewiesene Umsatzsteuer muss den Bruttobetrag ergeben. Zusätzlich verlangen die GoBD, dass Rechnungen unveränderbar, vollständig und nachvollziehbar aufbewahrt werden.
Häufige Fragen
Welche Pflichtangaben muss eine Hotelrechnung enthalten?
Nach §14 Abs. 4 UStG: vollständiger Name und Anschrift von Hotel und Gast, Steuernummer oder USt-IdNr. des Hotels, Ausstellungsdatum, fortlaufende und einmalige Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung, Zeitpunkt beziehungsweise Zeitraum der Leistung sowie das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt mit Steuersatz und Steuerbetrag.
Welcher Steuersatz gilt seit 2026 für das Frühstück?
Seit dem 01.01.2026 unterliegen Speisen dem ermäßigten Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, eingeführt durch das Steueränderungsgesetz 2025) — das gilt auch für das Hotelfrühstück, das vorher mit 19 % zu versteuern war. Getränke bleiben bei 19 %, ebenso Leistungen wie Spa, Parkplatz oder Wäscheservice. Das Aufteilungsgebot nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 2 UStG bleibt bestehen: Eine Pauschalzeile „Übernachtung inklusive Frühstück“ genügt weiterhin nicht.
Wie wird die Kurtaxe auf der Rechnung behandelt?
Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die das Hotel nur für die Gemeinde einzieht. Umsatzsteuerlich ist sie ein durchlaufender Posten nach §10 Abs. 1 S. 6 UStG und wird separat sowie ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Wer sie versehentlich mit 7 % oder 19 % besteuert, zahlt Umsatzsteuer auf Geld, das ihm nicht gehört.
Was gilt bei Rechnungen bis 250 Euro?
Bleibt der Bruttobetrag bei maximal 250 €, greift die Kleinbetragsrechnung nach §33 UStDV. Dann genügen Name und Anschrift des Hotels, das Ausstellungsdatum, die Art der Leistung sowie der Bruttobetrag mit Steuersatz. Empfängeranschrift, Rechnungsnummer, Steuernummer und ein getrennter Steuerbetrag sind nicht zwingend — für den Vorsteuerabzug des Gasts aber weiterhin sinnvoll.
Muss ich die Getränke im Frühstück einzeln herausrechnen?
Rechnerisch sauber wäre eine Aufteilung nach kalkulatorischen Kostenanteilen. Die Finanzverwaltung beanstandet es aber nicht, wenn du sämtliche nicht begünstigten Leistungen pauschal mit 15 % des Übernachtungspreises ansetzt — darin sind die Frühstücksgetränke enthalten, nicht jedoch die Speisen, die mit 7 % begünstigt bleiben.
Werden meine Rechnungsdaten übertragen oder gespeichert?
Nein. Die Prüfung läuft vollständig in deinem Browser, es gibt keinen Server-Aufruf mit deinen Rechnungsdaten. Nur wenn du die Checkliste per E-Mail anforderst, wird deine E-Mail-Adresse übermittelt.
Du willst nur den 7/19-%-Split rechnen, statt eine ganze Rechnung zu prüfen?
Zum Hotel-MwSt-RechnerAutomatische Rechnungen mit USt-Splitting.
30 Tage kostenlos testen. Keine Kreditkarte nötig. Kein PMS-Wechsel. Jederzeit kündbar.