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Hotel MwSt-Rechner: 7 % und 19 % korrekt aufteilen
Übernachtung und Speisen unterliegen 7 % Umsatzsteuer — das Frühstück seit dem 01.01.2026 ebenfalls. Getränke, Parkplatz, Minibar oder Spa bleiben bei 19 %. Gib den Brutto-Gesamtpreis pro Nacht ein, wähle die enthaltenen Leistungen — und erhalte die korrekte Aufteilung mit Netto-, Steuer- und Bruttobeträgen.
Der Endpreis, den der Gast pro Nacht zahlt (inkl. aller Leistungen).
Enthaltene Leistungen
Wähle aus, was im Preis enthalten ist, und passe die Brutto-Einzelpreise an.
Übernachtung
Restbetrag nach Abzug der Zusatzleistungen
Alle Einzelpreise verstehen sich als Brutto pro Nacht. Die Übernachtung ergibt sich automatisch als Restbetrag.
Aufteilung
Für 2 Nächte · 2 Gäste
Übernachtung (7 %)
7 %- Netto
- 224,30 €
- MwSt
- 15,70 €
- Brutto
- 240,00 €
Nebenleistungen (19 %)
19 %- Netto
- 0,00 €
- MwSt
- 0,00 €
- Brutto
- 0,00 €
- Netto gesamt
- 224,30 €
- MwSt gesamt
- 15,70 €
- Brutto gesamt
- 240,00 €
Entspricht 60,00 € pro Gast und Nacht.
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG: kurzfristige Beherbergung wird mit dem ermäßigten Steuersatz (7 %) besteuert. Seit dem 01.01.2026 gilt derselbe Satz für Speisen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Getränke und Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, unterliegen dem Regelsteuersatz (19 %).
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Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung für die häufigsten Fälle der Beherbergung in Deutschland. Er ersetzt keine Steuerberatung. Sonderfälle (z. B. Kleinunternehmer, Aufteilungsgebot bei Pauschalarrangements, abweichende kommunale Regelungen) bitte mit deiner Steuerberatung klären.
Warum 7 % und 19 % bei einer Hotelrechnung?
Seit 2010 gilt für die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Zum 01.01.2026 ist die zweite große Position dazugekommen: Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 liegen auch Speisen dauerhaft bei 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG) — das Hotelfrühstück also ebenfalls, das vorher mit 19 % zu versteuern war. Beim Regelsteuersatz von 19 % bleiben die Getränke sowie Leistungen wie Parkplatz, Minibar, Spa oder Wäscheservice.
Wird zu einem Paketpreis verkauft, greift weiterhin das Aufteilungsgebot (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 2 UStG): Der Brutto-Gesamtpreis muss sachgerecht auf den 7-%- und den 19-%-Anteil aufgeteilt werden. Der EuGH hat diese Regel mit Urteil vom 05.03.2026 (C-409/24 bis C-411/24) als unionsrechtskonform bestätigt. Dieser Rechner nimmt dir die Aufteilung ab — du gibst den Gesamtpreis und die enthaltenen Leistungen ein, der Rest ergibt sich automatisch als Übernachtungsanteil.
Ermäßigter Steuersatz
Übernachtung / Beherbergung, Speisen inklusive Frühstück (seit 2026), WLAN als Teil der Übernachtung sowie weitere unmittelbar mit der Beherbergung verbundene Leistungen.
Regelsteuersatz
Getränke — auch die zum Frühstück —, Parkplatz, Minibar, Spa & Wellness, Wäscheservice und alle weiteren Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen.
Häufige Fragen zur MwSt bei Hotelrechnungen
Warum wird die Übernachtung mit 7 % besteuert?
Seit 2010 gilt für die kurzfristige Beherbergung der ermäßigte Steuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG. Das betrifft die reine Übernachtung in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und ähnlichen Betrieben.
Welcher Steuersatz gilt für das Frühstück?
Seit dem 01.01.2026 gilt für Speisen der ermäßigte Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, eingeführt durch das Steueränderungsgesetz 2025) — das Hotelfrühstück eingeschlossen. Davor waren es 19 %. Die Getränke zum Frühstück bleiben allerdings beim Regelsatz von 19 % und müssen herausgerechnet werden.
Was gehört zum 19-%-Anteil einer Hotelrechnung?
Getränke — auch die zum Frühstück —, Parkplatz, Minibar, Spa- und Wellnessangebote sowie Wäsche- und Reinigungsservice. Speisen dagegen nicht mehr: Frühstück, Halb- und Vollpension liegen seit 2026 bei 7 %. WLAN gilt in der Regel als Teil der Übernachtung und damit ebenfalls als 7-%-Leistung.
Muss ich die Frühstücksgetränke einzeln herausrechnen?
Sachgerecht wäre eine Aufteilung nach kalkulatorischen Kostenanteilen. Die Finanzverwaltung beanstandet es aber nicht, wenn sämtliche nicht begünstigten Leistungen pauschal mit 15 % des Übernachtungspreises angesetzt werden — darin sind die Frühstücksgetränke enthalten, nicht jedoch die Speisen, die mit 7 % begünstigt bleiben. Für die Gastronomie gibt es zusätzlich die 30-%-Pauschale für den Getränkeanteil von Kombiangeboten.
Wie automatisiere ich die MwSt-Aufteilung im Hotelalltag?
Mit zimrly wird die Aufteilung bei jeder Hotelrechnung automatisch vorgenommen — Übernachtung und Speisen mit 7 %, Getränke und übrige Nebenleistungen mit 19 %, dazu Kurtaxe und der korrekte Rechnungsversand. So sparst du dir die manuelle Rechnerei und vermeidest Fehler.
Du betreibst ein Hotel oder eine Pension? zimrly übernimmt die MwSt-Aufteilung, Kurtaxe und den Rechnungsversand vollautomatisch — über deinem bestehenden PMS.
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