Tourismus- und Klimaschutzabgabe: 5,6 % vom Brutto-Übernachtungspreis

Tourismus- und Klimaschutzabgabe Konstanz 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung

Wie hoch ist die Tourismus- und Klimaschutzabgabe in Konstanz? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Konstanz erhebt seit 01.04.2023 eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe von 5,6 % des Brutto-Übernachtungspreises (Kurtaxe wurde dafür abgeschafft). Beruflich veranlasste Übernachtungen befreit.

Kurtaxe in Konstanz berechnen

Wird benötigt, weil diese Gemeinde die Abgabe prozentual vom Übernachtungspreis berechnet.

Ergebnis

11,20 €

Kurtaxe für 2 Nächte in Konstanz (2 Personen)

Das sind 2,80 € pro Person und Nacht.

Tourismus- und Klimaschutzabgabe (5,6 % vom Brutto) 23.06.2026–25.06.2026

1 × 11,20 € · Pauschal

11,20 €

Recherchierter Orientierungswert — Satzung Tourismus- und Klimaschutzabgabe Stadt Konstanz (ab 01.04.2023), Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für Konstanz: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte. Angenommener Übernachtungspreis: 120,00 € pro Nacht.

Tourismus- und Klimaschutzabgabe (5,6 % vom Brutto) 15.07.2026–18.07.2026

1 × 20,16 € · Pauschal

20,16 €

Kurtaxe gesamt20,16 €

Quelle: Satzung Tourismus- und Klimaschutzabgabe Stadt Konstanz (ab 01.04.2023) · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Konstanz

Wie hoch ist die Tourismus- und Klimaschutzabgabe in Konstanz?

Tourismus- und Klimaschutzabgabe: 5,6 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Konstanz erhebt seit 01.04.2023 eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe von 5,6 % des Brutto-Übernachtungspreises (Kurtaxe wurde dafür abgeschafft). Beruflich veranlasste Übernachtungen befreit.

Ist die Tourismus- und Klimaschutzabgabe bei Geschäftsreisen befreit?

Ja — beruflich veranlasste Übernachtungen sind in Konstanz von der Tourismus- und Klimaschutzabgabe befreit. In der Regel ist dafür ein Nachweis (Arbeitgeber-Bescheinigung oder Selbsterklärung) nötig.

Wer zieht die Tourismus- und Klimaschutzabgabe in Konstanz ein?

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Tourismus- und Klimaschutzabgabe mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

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