Übernachtungssteuer: 5 % vom Netto-Übernachtungspreis

Übernachtungssteuer Freiburg im Breisgau 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung

Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Freiburg im Breisgau? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Freiburg erhebt keine Kurtaxe, sondern eine Übernachtungssteuer von 5 % auf den Netto-Logispreis. Beruflich veranlasste Übernachtungen befreit.

Kurtaxe in Freiburg im Breisgau berechnen

Wird benötigt, weil diese Gemeinde die Abgabe prozentual vom Übernachtungspreis berechnet.

Ergebnis

9,35 €

Kurtaxe für 2 Nächte in Freiburg im Breisgau (2 Personen)

Das sind 2,34 € pro Person und Nacht.

Übernachtungssteuer (5,0 % vom Netto) 23.06.2026–25.06.2026

1 × 9,35 € · Pauschal

9,35 €

Recherchierter Orientierungswert — Übernachtungssteuersatzung Stadt Freiburg, Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für Freiburg im Breisgau: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte. Angenommener Übernachtungspreis: 120,00 € pro Nacht.

Übernachtungssteuer (5,0 % vom Netto) 15.07.2026–18.07.2026

1 × 16,82 € · Pauschal

16,82 €

Kurtaxe gesamt16,82 €

Quelle: Übernachtungssteuersatzung Stadt Freiburg · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Freiburg im Breisgau

Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Freiburg im Breisgau?

Übernachtungssteuer: 5 % vom Netto-Übernachtungspreis. Freiburg erhebt keine Kurtaxe, sondern eine Übernachtungssteuer von 5 % auf den Netto-Logispreis. Beruflich veranlasste Übernachtungen befreit.

Ist die Übernachtungssteuer bei Geschäftsreisen befreit?

Ja — beruflich veranlasste Übernachtungen sind in Freiburg im Breisgau von der Übernachtungssteuer befreit. In der Regel ist dafür ein Nachweis (Arbeitgeber-Bescheinigung oder Selbsterklärung) nötig.

Wer zieht die Übernachtungssteuer in Freiburg im Breisgau ein?

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Übernachtungssteuer mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

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