Kulturförderabgabe: 5 % vom Brutto-Übernachtungspreis

Kulturförderabgabe Köln 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung

Wie hoch ist die Kulturförderabgabe in Köln? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Kölner Kulturförderabgabe: 5 % vom Übernachtungspreis (brutto, inkl. USt). Seit 01.07.2024 auch für beruflich veranlasste Übernachtungen — keine generelle Geschäftsreise-Befreiung mehr.

Kurtaxe in Köln berechnen

Wird benötigt, weil diese Gemeinde die Abgabe prozentual vom Übernachtungspreis berechnet.

Ergebnis

10,00 €

Kurtaxe für 2 Nächte in Köln (2 Personen)

Das sind 2,50 € pro Person und Nacht.

Kulturförderabgabe (5,0 % vom Brutto) 23.06.2026–25.06.2026

1 × 10,00 € · Pauschal

10,00 €

Recherchierter Orientierungswert — Kulturförderabgabe-Satzung Stadt Köln (Fassung 2024), Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für Köln: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte. Angenommener Übernachtungspreis: 120,00 € pro Nacht.

Kulturförderabgabe (5,0 % vom Brutto) 15.07.2026–18.07.2026

1 × 18,00 € · Pauschal

18,00 €

Kurtaxe gesamt18,00 €

Quelle: Kulturförderabgabe-Satzung Stadt Köln (Fassung 2024) · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Köln

Wie hoch ist die Kulturförderabgabe in Köln?

Kulturförderabgabe: 5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Kölner Kulturförderabgabe: 5 % vom Übernachtungspreis (brutto, inkl. USt). Seit 01.07.2024 auch für beruflich veranlasste Übernachtungen — keine generelle Geschäftsreise-Befreiung mehr.

Ist die Kulturförderabgabe bei Geschäftsreisen befreit?

Nein — in Köln sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuer-/abgabenpflichtig. Eine generelle Geschäftsreise-Befreiung gibt es hier nicht.

Wer zieht die Kulturförderabgabe in Köln ein?

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Kulturförderabgabe mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

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