Beherbergungsabgabe: 7,5 % vom Brutto-Übernachtungspreis

Beherbergungsabgabe Dortmund 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung

Wie hoch ist die Beherbergungsabgabe in Dortmund? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Beherbergungsabgabe 7,5 % vom Gesamtentgelt inkl. USt (brutto). Ausschließlich beruflich bedingte Übernachtungen befreit.

Kurtaxe in Dortmund berechnen

Wird benötigt, weil diese Gemeinde die Abgabe prozentual vom Übernachtungspreis berechnet.

Ergebnis

15,00 €

Kurtaxe für 2 Nächte in Dortmund (2 Personen)

Das sind 3,75 € pro Person und Nacht.

Beherbergungsabgabe (7,5 % vom Brutto) 23.06.2026–25.06.2026

1 × 15,00 € · Pauschal

15,00 €

Recherchierter Orientierungswert — Beherbergungsabgabesatzung Stadt Dortmund, Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für Dortmund: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte. Angenommener Übernachtungspreis: 120,00 € pro Nacht.

Beherbergungsabgabe (7,5 % vom Brutto) 15.07.2026–18.07.2026

1 × 27,00 € · Pauschal

27,00 €

Kurtaxe gesamt27,00 €

Quelle: Beherbergungsabgabesatzung Stadt Dortmund · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Dortmund

Wie hoch ist die Beherbergungsabgabe in Dortmund?

Beherbergungsabgabe: 7,5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Beherbergungsabgabe 7,5 % vom Gesamtentgelt inkl. USt (brutto). Ausschließlich beruflich bedingte Übernachtungen befreit.

Ist die Beherbergungsabgabe bei Geschäftsreisen befreit?

Ja — beruflich veranlasste Übernachtungen sind in Dortmund von der Beherbergungsabgabe befreit. In der Regel ist dafür ein Nachweis (Arbeitgeber-Bescheinigung oder Selbsterklärung) nötig.

Wer zieht die Beherbergungsabgabe in Dortmund ein?

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Beherbergungsabgabe mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

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