Aufenthaltsabgabe: 3,00 € pro Person/Nacht

Aufenthaltsabgabe Achenkirch (Achensee) 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung

Wie hoch ist die Aufenthaltsabgabe in Achenkirch (Achensee)? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Aufenthaltsabgabe 3,00 € pro Person/Nacht (TVB Achensee). Jugendliche bis 15 J. frei.

Kurtaxe in Achenkirch (Achensee) berechnen

Ergebnis

12,00 €

Kurtaxe für 2 Nächte in Achenkirch (Achensee) (2 Personen)

Das sind 3,00 € pro Person und Nacht.

Aufenthaltsabgabe (Erwachsene) 07.07.2026–09.07.2026

4 × 3,00 € · Pers./Nacht

12,00 €

Recherchierter Orientierungswert — Aufenthaltsabgabe TVB Achensee, Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für Achenkirch (Achensee): 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte.

Aufenthaltsabgabe (Erwachsene) 15.07.2026–18.07.2026

6 × 3,00 € · Pers./Nacht

18,00 €

Kurtaxe gesamt18,00 €

Quelle: Aufenthaltsabgabe TVB Achensee · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Achenkirch (Achensee)

Wie hoch ist die Aufenthaltsabgabe in Achenkirch (Achensee)?

Aufenthaltsabgabe: 3,00 € pro Person/Nacht. Aufenthaltsabgabe 3,00 € pro Person/Nacht (TVB Achensee). Jugendliche bis 15 J. frei.

Zahlen Kinder die Aufenthaltsabgabe in Achenkirch (Achensee)?

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind in Achenkirch (Achensee) von der Aufenthaltsabgabe befreit.

Ist die Aufenthaltsabgabe bei Geschäftsreisen befreit?

Nein — in Achenkirch (Achensee) sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuer-/abgabenpflichtig. Eine generelle Geschäftsreise-Befreiung gibt es hier nicht.

Wer zieht die Aufenthaltsabgabe in Achenkirch (Achensee) ein?

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Aufenthaltsabgabe mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

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