Kurtaxe Füssen 2026: Gästebeitrag, KönigsCard und Abrechnung
Wie hoch ist der Gästebeitrag in Füssen 2026? Sätze, was die KönigsCard leistet, wer befreit ist und wie du als Gastgeber im Königswinkel korrekt abrechnest.
Ein Radlerpaar aus Nordrhein-Westfalen checkt in deiner Ferienwohnung am Lech ein, morgen wollen sie hoch nach Neuschwanstein. Beim Ausfüllen des Meldescheins fragen sie: „Der Gästebeitrag – ist das eine Extra-Gebühr oder bekommen wir dafür was?" Wie du antwortest, entscheidet über den ersten Eindruck. Wer nur „das müssen alle zahlen" sagt, erntet Stirnrunzeln. Wer die KönigsCard in die Hand drückt und erklärt, dass damit über 250 Ausflugsziele frei sind, macht aus einer Pflichtabgabe ein Willkommensgeschenk.
In Füssen zahlen Übernachtungsgäste 2026 einen Gästebeitrag (Kurbeitrag) von rund 2,50 € bis 2,90 € pro Person und Nacht in der Hauptsaison; in der Nebensaison liegt er niedriger. Kinder unter sechs Jahren sind frei, Jugendliche und Menschen mit Schwerbehinderung zahlen ermäßigt oder gar nicht. Rechtsgrundlage ist Art. 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes zusammen mit der örtlichen Kurbeitragssatzung. Verbindlich sind immer die Cent-Beträge aus der aktuellen Satzung der Stadt Füssen – die Werte hier sind Orientierung, kein Ersatz für deinen Blick ins Amtsblatt. Im Gegenzug erhalten deine Gäste die elektronische KönigsCard. Als Gastgeber musst du den Beitrag getrennt ausweisen, für jeden Gast erheben und an die Stadt abführen.
Was kostet der Gästebeitrag in Füssen 2026?
Füssen arbeitet – wie viele Allgäuer Orte – mit einer Staffelung nach Saison. In der Hauptsaison (grob April bis Oktober plus Weihnachts- und Winterferien) ist der Satz höher, in der Nebensaison niedriger. Das ist der wichtigste Unterschied zu vielen Küstenorten, die einen ganzjährig flachen Tarif fahren.
| Zeitraum | Gästebeitrag pro Person/Nacht (Orientierung) |
|---|---|
| Hauptsaison | ca. 2,50 – 2,90 € |
| Nebensaison | ca. 1,50 – 2,00 € |
| Kinder unter 6 | frei |
| Jugendliche 6–15 | ermäßigt |
Die genauen Grenzen der Saisonzeiträume und die Cent-Beträge stehen in der Kurbeitragssatzung. Prüfe sie zu Jahresbeginn: Bayerische Gemeinden passen die Sätze regelmäßig an, und eine Erhöhung, die du übersiehst, führt zu einer Unterabführung, die du am Jahresende nachzahlst. Für die eigene Kalkulation lohnt ein Blick in unseren Kurtaxe-Rechner, mit dem du pro Buchung sofort den fälligen Betrag siehst.
KönigsCard: Warum der Gästebeitrag in Füssen ein Reise-Argument ist
Anders als eine reine „Kurtaxe" ist der Füssener Gästebeitrag eng an eine echte Leistung gekoppelt: die KönigsCard. Sie ist die regionale Gästekarte im Königswinkel und deckt weit mehr als den Ort ab. Über 250 Angebote in Bayern und Tirol sind damit kostenlos nutzbar – Bergbahnen, Freibäder, Museen, geführte Wanderungen, teils der Nahverkehr.
Für dich als Gastgeber heißt das: Der Beitrag ist kein Ärgernis, sondern dein bestes Verkaufsargument. Ein Paar, das vier Nächte bleibt, zahlt rund 22 € Gästebeitrag – und spart mit zwei Bergbahnfahrten und einem Museumsbesuch schnell das Dreifache. Wer das aktiv erklärt, bekommt bessere Bewertungen und weniger Rückfragen an der Rezeption. Voraussetzung: Du musst als Betrieb bei der KönigsCard gemeldet sein und die Karten korrekt ausgeben, sonst funktioniert die Leistung nicht.
Wer ist befreit oder zahlt ermäßigt?
Die Befreiungstatbestände regelt die Satzung – aber ein paar Gruppen tauchen fast überall auf:
- Kinder unter sechs Jahren – vollständig befreit.
- Jugendliche (meist 6 bis 15 Jahre) – ermäßigter Satz.
- Menschen mit Schwerbehinderung (Merkzeichen im Ausweis) und oft eine Begleitperson.
- Berufstätige und Monteure, die nachweislich aus beruflichem Grund übernachten und nicht am touristischen Angebot teilnehmen – hier ist die Abgrenzung heikel und satzungsabhängig.
Der letzte Punkt ist der klassische Streitfall. Ein Handwerker, der auf der Baustelle am Forggensee arbeitet, ist kein Kurgast. Trotzdem musst du die Befreiung dokumentieren können, nicht nur behaupten. Halte einen kurzen Nachweis (Firmenbescheinigung, Auftrag) in der Akte – bei einer Prüfung durch die Stadt zählt der Beleg, nicht das Gedächtnis.
So rechnest du den Gästebeitrag korrekt ab – ein Beispiel
Nimm eine Familie: zwei Erwachsene, ein Kind (4 Jahre), ein Kind (10 Jahre), vier Nächte in der Hauptsaison. Der Satz sei 2,70 € (Erwachsene) bzw. 1,35 € (Jugendliche ermäßigt).
| Person | Nächte | Satz | Summe |
|---|---|---|---|
| Erwachsener 1 | 4 | 2,70 € | 10,80 € |
| Erwachsener 2 | 4 | 2,70 € | 10,80 € |
| Kind, 10 J. | 4 | 1,35 € | 5,40 € |
| Kind, 4 J. | 4 | 0,00 € | 0,00 € |
| Gesamt | 27,00 € |
Diese 27,00 € weist du auf der Rechnung getrennt von der Übernachtung aus. Der Gästebeitrag ist keine Beherbergungsleistung und läuft nicht über deine 7 % Umsatzsteuer – er ist ein durchlaufender Posten an die Stadt. Wenn du deine Rechnung an den Gast automatisch erstellst, sollte die Software den Beitrag als eigene, steuerfreie Position führen. Am Quartals- oder Monatsende meldest du die Summe der Nächtigungen an die Stadt Füssen und überweist den einbehaltenen Betrag.
Meldeschein und Gästebeitrag: ein Prozess, zwei Pflichten
Zwei Dinge fallen bei jeder Anreise gleichzeitig an: der Meldeschein nach Bundesmeldegesetz und die Erfassung für den Gästebeitrag. Beide brauchen dieselben Basisdaten – Name, Anreise, Abreise, Personenzahl. Wer beides getrennt auf Papier führt, tippt alles doppelt und riskiert, dass Meldedaten und Beitragsabrechnung am Monatsende nicht zusammenpassen.
Der saubere Weg ist ein digitaler Check-in, der aus einer Dateneingabe beide Prozesse bedient: Meldeschein erzeugen und die Nächtigungen für die KönigsCard-/Beitragsmeldung zählen. Das spart pro Anreise ein paar Minuten und – wichtiger – schließt die Lücke, durch die am Jahresende Beträge verschwinden. Eine Übersicht, welche DACH-Orte wie abrechnen, findest du im Beitrag Kurtaxe automatisch berechnen; die Software-Seite dazu ist unsere Kurtaxe-Lösung.
Häufige Fehler bei der Abrechnung in Füssen
- Saisonwechsel verschlafen. Wer im Oktober noch den Hauptsaison-Satz nimmt (oder umgekehrt), rechnet systematisch falsch. Trag die Umstellungstermine fest ein.
- Kinder pauschal freistellen. Nur unter sechs sind frei – die Sechs- bis 15-Jährigen zahlen ermäßigt. Das wird oft „großzügig" übersehen und summiert sich über ein Jahr.
- Beitrag in die Zimmer-USt. mischen. Der Gästebeitrag ist kein Umsatz. Landet er in der 7 %-Position, stimmt weder deine Voranmeldung noch die Beitragsmeldung.
- KönigsCard nicht ausgeben. Wer den Beitrag kassiert, aber die Karte vergisst, nimmt dem Gast die Gegenleistung – und produziert genau die schlechten Bewertungen, die man vermeiden wollte.
Wenn diese vier Punkte sitzen, ist die Kurtaxe in Füssen kein Aufwand, sondern ein stiller Service, den deine Gäste als Vorteil erleben. Mit einer sauberen digitalen Erfassung – etwa über zimrly – läuft die Beitragsmeldung nebenbei mit, statt am Monatsende Handarbeit zu sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Satz 2026: rund 2,50–2,90 € pro Person/Nacht in der Hauptsaison, weniger in der Nebensaison – verbindlich ist die Satzung der Stadt Füssen.
- Gegenleistung: die KönigsCard mit über 250 kostenlosen Angeboten in Bayern und Tirol.
- Befreit: Kinder unter sechs Jahren; ermäßigt Jugendliche und Menschen mit Schwerbehinderung; beruflich Reisende nur mit Nachweis.
- Abrechnung: getrennt von der Übernachtung ausweisen, durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer, Meldung an die Stadt.
- Prozess: Meldeschein und Beitragserfassung digital in einem Schritt – das schließt die typischen Abrechnungslücken.
Rechtsrahmen und Details: Kommunalabgabengesetz sowie die Hinweise des DEHOGA Bundesverbands für Beherbergungsbetriebe.