Kurtaxe Baabe 2026: Sätze, Befreiungen und korrekte Abrechnung
Kurtaxe Baabe 2026 auf Rügen: Sätze nach Saison (ca. 3,00 €/1,50 €), wer befreit ist und wie Gastgeber fristgerecht abrechnen – mit kostenlosem Rechner.
Der „Rasende Roland“ hält, und aus der Schmalspurbahn steigt eine vierköpfige Reisegruppe, die für eine Woche eingebucht ist. Noch bevor die Koffer oben sind, will jemand wissen, was zusätzlich zum Zimmerpreis anfällt und ob der 15-Jährige mitgerechnet wird. Solche Momente entscheiden, ob die Kurabgabe im Betrieb ein Selbstläufer ist oder eine Fehlerquelle: Wer den Satz, die Saison und die Ausnahmen nicht parat hat, verrechnet sich über eine ausgebuchte Sommersaison hinweg um Beträge, die später der Gemeinde fehlen – oder aus der eigenen Kasse nachgeschossen werden müssen.
Der Kurzüberblick für Baabe 2026: In der Hauptsaison liegt die Kurabgabe bei etwa 3,00 € je Gast und Nacht, außerhalb der Saison bei rund 1,50 €. Minderjährige bis 18 bleiben meist außen vor, ebenso Gäste mit anerkannter Schwerbehinderung. Grundlage sind das Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern und die Kurabgabensatzung des Ostseebades. Ihre Pflichten als Beherberger: die Abgabe je zahlungspflichtigem Gast erheben, sie eigenständig auf der Rechnung zeigen und termingerecht an die Gemeinde weiterreichen. Welcher Cent-Betrag exakt gilt, steht in der Satzung – und nur die zählt im Zweifel.
Baabe auf dem Mönchgut – und wofür die Abgabe da ist
Zwischen Sellin und Göhren gelegen, eingerahmt von Ostsee, Bodden und Kiefernwald, lebt Baabe vom Tourismus. Genau den trägt die Kurabgabe: Sie fließt in Strandaufgänge, Promenadenpflege, die Bohlenstege durch die Dünen und das Kurprogramm, das den Ort über die Saison belebt. Ein anerkanntes Ostseebad muss diese Angebote bereitstellen – und darf die Kosten als Aufwandsabgabe auf seine Übernachtungsgäste umlegen. Die gesetzliche Ermächtigung dazu liefert das Kommunalabgabengesetz des Landes.
Buchhalterisch ist die Abgabe für Sie ein Nullsummenposten: Sie nehmen sie treuhänderisch ein und geben sie eins zu eins weiter – Umsatz entsteht dabei nicht. Der häufigste Anfängerfehler besteht darin, den Betrag in den Übernachtungspreis zu schieben. Dann rutscht ein durchlaufender Posten in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage, und aus einer simplen Weiterleitung wird ein Steuerthema.
Was 2026 je Nacht fällig wird
Baabe staffelt wie die übrigen Rügener Bäder nach Saison. Die folgenden Richtwerte sind für 2026 marktüblich; verbindlich bleibt allein die geltende Kurabgabensatzung des Ostseebades:
| Saison | Regelsatz je Gast/Nacht | Ermäßigt* | Wer nicht zahlt |
|---|---|---|---|
| Hochsaison (etwa 01.04.–31.10.) | ca. 3,00 € | ca. 1,50 € | Minderjährige bis 18, Schwerbehinderte (ab 70 % GdB) |
| Übrige Monate (etwa 01.11.–31.03.) | ca. 1,50 € | ca. 0,75 € | ebenso |
| Tagesbesucher | ca. 1,50 € pauschal | – | Ortsansässige, Pendler |
*Ermäßigung greift z. B. bei Azubis, Studierenden oder Freiwilligendienstleistenden – gegen Nachweis.
Zwei Dinge werden oft übersehen. Erstens rechnet die Abgabe kopfweise, nicht zimmerweise – vier Gäste in einer Ferienwohnung ergeben vier Abgaben. Zweitens zählt schon die erste Nacht voll: Wer abends anreist und morgens wieder fährt, hat eine abgabepflichtige Übernachtung. Weil sich die Grenze zwischen Hoch- und Nebensaison von Jahr zu Jahr um ein paar Tage verschieben kann, lohnt ein Blick in die Satzung zu jedem Saisonwechsel.
Diese Gäste sind ausgenommen
Befreiungen sind kein Selbstläufer – sie greifen nur mit Beleg, den Sie einsehen und festhalten. In den Bädern auf Rügen betrifft das vor allem:
- Kinder und Jugendliche unter 18 – in aller Regel vollständig befreit, häufig sogar ohne Extra-Nachweis.
- Menschen mit Schwerbehinderung ab dem in der Satzung genannten Grad – Ausweis mit passendem Merkzeichen vorlegen lassen.
- Beruflich Anwesende – wer ausschließlich zum Arbeiten übernachtet, ist raus, belegt über eine Arbeitgeberbescheinigung.
- Einwohner mit Erstwohnsitz in der Gemeinde.
- Durchreisende ohne Nächtigung – ohne Übernachtung keine Übernachtungsabgabe.
Fehlt der Nachweis, stellen Sie die volle Abgabe in Rechnung. Prüft die Gemeinde nach, haften Sie für die richtige Abführung – eine Lücke in der Dokumentation zahlen Sie. Ein abgelaufenes Dokument taugt nicht als Beleg; verlangen Sie im Zweifel ein aktuelles und weisen Sie den Gast darauf hin, dass er zu viel Gezahltes bei der Gemeinde zurückholen kann.
Auf der Rechnung: sichtbar und getrennt
Die Kurabgabe gehört als eigener Posten auf den Beleg – niemals stillschweigend im Zimmerpreis versteckt. So sieht ein sauberer Auszug für eine Familie aus, drei Personen über die Abgabe (ein Kind befreit), fünf Nächte in der Hochsaison:
Übernachtung (4 Pers., 5 Nächte) 700,00 €
Kurabgabe (3 abgabepfl. × 5 × 3,00 €) 45,00 €
Gesamt 745,00 €
Woran es typischerweise scheitert:
- Verwässerter Name: „Servicepauschale“ oder „Tourismusbeitrag“ statt „Kurabgabe“ – halten Sie sich an die Bezeichnung der Satzung.
- Eingerechnet statt ausgewiesen – dann verfälscht der Posten Ihre Umsatzsteuer.
- Befreiung ohne Papier – ohne Beleg kann die Gemeinde die Abgabe nachfordern.
Wer die Rechnerei nicht jede Saison neu im Kopf machen will, überlässt sie einem Kurtaxe-Rechner, der Köpfe, Nächte und Saisonsatz automatisch kombiniert. Die bundesweite Systematik hinter den Sätzen erläutert der Beitrag Kurtaxe automatisch berechnen; wie viele Orte im Vergleich abschneiden, zeigt die Tourismusabgaben-Übersicht.
Melden und abführen: der laufende Takt
Anders als eine Jahressteuer läuft die Kurabgabe fortlaufend mit. In den Rügener Bädern ist die Abrechnung mit dem Kurbetrieb üblicherweise monatlich oder je Quartal fällig, kurz nachdem die Periode endet. Datum und Formular gibt die Satzung vor – wer zu spät meldet, riskiert Säumniszuschläge.
Im Alltag bedeutet das: Sie führen ein Verzeichnis über jede Nächtigung – Köpfe, Nächte, Saison, Befreiungen –, addieren die Abgabe pro Zeitraum und überweisen sie pünktlich. Diese Aufzeichnung deckt sich weitgehend mit dem digitalen Meldeschein; wird beides im selben System geführt, entfällt die Doppelerfassung. Den konkreten Meldeweg beschreibt der Beitrag Kurtaxe an die Gemeinde melden.
Rechenbeispiel: Vier-Betten-Fewo im August
Nehmen Sie eine Ferienwohnung mit vier Betten, im Hochsommer durchgehend belegt. Im Schnitt reisen pro Woche drei Erwachsene und ein Kind an, die Wohnung wird über die 31 August-Nächte hinweg voll genutzt:
- Erwachsene: 3 × 31 Nächte × 3,00 € = 279,00 €
- Kind unter 18: befreit = 0,00 €
- Fällige Abgabe im August: 279,00 €
Diese 279 € sind Geld der Gemeinde, das nur durch Ihre Hand läuft. Ein falsch hinterlegter Saisonsatz oder ein nicht dokumentierter Kindernachweis erzeugt schnell eine Abweichung von einigen Dutzend Euro im Monat – über die Saison summiert sich das, mal zu Ihren Gunsten, mal zu Ihren Lasten. Ein Kurtaxe-Modul in der Hotelsoftware hält Satz, Saison und Ausnahmen einmalig fest und rechnet danach von allein.
Kurz gefragt, kurz beantwortet
Kurtaxe oder Kurabgabe – was ist in Baabe korrekt?
Amtlich ist es die Kurabgabe nach dem Kommunalabgabengesetz M-V. „Kurtaxe“ ist nur die Umgangssprache; auf dem Beleg sollte „Kurabgabe“ stehen.
Zahlen Kinder in Baabe mit?
Unter 18 Jahren sind Gäste in der Regel komplett befreit, oft ohne gesonderten Nachweis. Ausschlaggebend bleibt die örtliche Satzung.
Was gilt für Geschäftsreisende?
Wer nachweislich rein beruflich übernachtet, kann befreit sein – Grundlage ist eine Arbeitgeberbescheinigung, die Sie prüfen und ablegen.
Auf einen Blick
- Baabe 2026: rund 3,00 € (Hochsaison) bzw. 1,50 € (übrige Monate) je Gast und Nacht.
- Ausgenommen: Minderjährige bis 18, Schwerbehinderte, beruflich Anwesende – stets mit Beleg.
- Grundlage: Kommunalabgabengesetz M-V samt Kurabgabensatzung; die Cent-Beträge stehen in der Satzung.
- Beleg: Abgabe eigenständig zeigen, nie in den Zimmerpreis einrechnen.
- Rhythmus: monatlich oder quartalsweise melden und zahlen – sonst Säumniszuschlag.
- Zeitsparer: Satz und Ausnahmen einmal im Buchungssystem hinterlegen statt jedes Mal neu rechnen.
Nächster Schritt: Besorgen Sie sich vor Saisonbeginn die aktuelle Kurabgabensatzung des Ostseebades Baabe, tragen Sie die Sätze 2026 ins System ein und kontrollieren Sie Ihre Rechnungsvorlage auf den getrennten Ausweis. Fragen rund um Abgaben und Meldepflichten beantwortet auch der DEHOGA Bundesverband – und im Zweifel prüft ein auf Beherbergung spezialisierter Steuerberater die Vorlage einmal gegen.