Kurtaxe Berchtesgaden 2026: Kurbeitrag, Gästekarte und Abrechnung
Wie hoch ist der Kurbeitrag in Berchtesgaden 2026? Sätze, was die Gästekarte enthält, wer befreit ist und wie Gastgeber korrekt abrechnen.
Ein Wanderpaar checkt in der Frühstückspension am Hang ein, und beim Anreichen der Gästekarte fragt der Gast: „Brauchen wir die wirklich – oder ist das nur ein weiterer Aufpreis?“ Die Antwort entscheidet über die Stimmung des Aufenthalts: Wer den Kurbeitrag als reine Gebühr verkauft, erntet Murren. Wer erklärt, dass die Karte den Königssee-Bus und Eintritte enthält, macht aus der Abgabe einen Vorteil. Für Sie als Gastgeber ist beides Pflicht – einziehen und erklären.
In Berchtesgaden zahlen Übernachtungsgäste 2026 einen Kurbeitrag von rund 3,00 € pro Person und Nacht; in den Gemeinden des Berchtesgadener Landes liegt er je nach Zone zwischen etwa 2,60 € und 3,40 €. Kinder unter 6 Jahren sind frei, Jugendliche und Schwerbehinderte zahlen ermäßigt oder gar nicht. Rechtsgrundlage ist Art. 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der örtlichen Kurbeitragssatzung. Im Gegenzug erhalten Gäste die elektronische Gästekarte mit Bus- und Vergünstigungsleistungen. Als Gastgeber müssen Sie den Beitrag getrennt ausweisen, für jeden Gast erheben und an die Gemeinde abführen. Die verbindlichen Cent-Beträge nennt die jeweilige Satzung.
Warum Berchtesgaden einen Kurbeitrag erhebt – und was Gäste dafür bekommen
Anders als an manchen Küstenorten ist der Kurbeitrag im Berchtesgadener Land eng mit einer Leistung verknüpft: der Gästekarte. Sie ist in den meisten Häusern zugleich Fahrschein für die regionalen Busse, gilt für ermäßigte oder freie Eintritte und bündelt das touristische Angebot der Alpenregion. Der Beitrag finanziert genau diese Infrastruktur – Wanderweg-Pflege, Loipenspur im Winter, Kurkonzerte, den öffentlichen Nahverkehr.
Den rechtlichen Rahmen liefert in Bayern das Kommunalabgabengesetz auf Landesebene; die konkrete Höhe, die Zonen und die Befreiungen regelt jede Gemeinde in ihrer eigenen Kurbeitragssatzung. Für Sie als Gastgeber ist wichtig: Der Kurbeitrag ist kein Umsatz, sondern ein durchlaufender Posten. Sie kassieren ihn für die Gemeinde und leiten ihn weiter – er gehört nicht in die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage Ihrer Übernachtung.
Kurbeitrag Berchtesgaden 2026: Die Sätze im Überblick
Das Berchtesgadener Land staffelt den Kurbeitrag nach Gemeinde bzw. Lagezone. Die folgenden Werte sind die für 2026 typische Größenordnung – verbindlich ist die Satzung Ihrer Gemeinde:
| Zone / Gemeinde | Erwachsene (€/Nacht) | Ermäßigt* | Befreiung |
|---|---|---|---|
| Kernzone (z. B. Markt Berchtesgaden) | ca. 3,00–3,40 | ca. 1,50 | Kinder unter 6 |
| Umliegende Gemeinden | ca. 2,60–3,00 | ca. 1,30 | Kinder unter 6 |
| Tagesgäste / Parken | ortsabhängige Pauschale | – | Einheimische, Berufspendler |
*Ermäßigt = Jugendliche, Auszubildende, Studierende, teils Schwerbehinderte – je nach Satzung gegen Nachweis.
Wichtig: Der Beitrag gilt pro Person und Nacht, nicht pro Zimmer oder Ferienwohnung. Auch die erste Übernachtung löst den vollen Tagessatz aus. Weil die Zonen und Beträge zwischen den Nachbargemeinden abweichen, sollten Sie nie den Satz des Nachbarorts übernehmen – ein häufiger Fehler bei Vermietern mit Häusern in mehreren Orten.
Wer ist befreit? Diese Gäste zahlen keinen Kurbeitrag
Befreiungen gelten nur gegen Nachweis, den Sie als Gastgeber prüfen und dokumentieren. Die typischen Fälle in den bayerischen Kurorten:
- Kinder unter 6 Jahren – in der Regel komplett befreit, meist ohne gesonderten Nachweis.
- Jugendliche und Auszubildende – häufig ermäßigt, Schüler- oder Azubi-Ausweis vorlegen.
- Schwerbehinderte – je nach Grad der Behinderung befreit oder ermäßigt, Ausweis (Merkzeichen beachten) erforderlich.
- Berufstätige am Ort – wer nachweislich nur aus beruflichen Gründen übernachtet, zahlt keinen Kurbeitrag (Arbeitgeber-Bestätigung).
- Einheimische mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde.
Ohne gültigen Beleg berechnen Sie den vollen Beitrag. Ein abgelaufener Ausweis genügt nicht – bitten Sie um ein aktuelles Dokument und verweisen Sie den Gast bei Bedarf an die Gemeinde, die zu viel gezahlten Beitrag erstattet. Bei einer Prüfung trägt der Gastgeber die Beweislast für gewährte Befreiungen.
So weisen Sie den Kurbeitrag korrekt auf der Rechnung aus
Der Kurbeitrag gehört separat auf die Rechnung – nicht in den Übernachtungspreis. Ein sauberer Auszug für zwei Personen, vier Nächte in der Kernzone:
Übernachtung (2 Pers., 4 Nächte) 440,00 €
Kurbeitrag (2 × 4 × 3,00 €) 24,00 €
Gesamt 464,00 €
Die drei häufigsten Fehler:
- Falsche Bezeichnung: „Servicepauschale“ oder „Gästekarte“ als Position statt „Kurbeitrag“. Bleiben Sie beim Begriff der Satzung.
- Beitrag in den Zimmerpreis eingerechnet – dann landet er fälschlich in der Umsatzsteuer.
- Falsche Zone – der Satz des Nachbarorts statt des eigenen.
Wer Personen, Nächte und Zonensatz nicht jedes Mal von Hand multiplizieren will, nutzt einen Kurtaxe-Rechner. Den bundesweiten Mechanismus hinter den Sätzen erklärt der Überblick Kurtaxe automatisch berechnen; ein Vergleich mit einem Küstenort liefert der Beitrag Kurtaxe Norderney 2026.
Fristen, Meldepflicht und Gästekarten-Ausgabe
Der Kurbeitrag ist eine laufende Abgabe. Üblich ist die monatliche Meldung der Übernachtungen an den Kurbetrieb bzw. die Gemeinde, kurz nach Monatsende. Parallel geben Sie die elektronische Gästekarte aus – häufig direkt aus dem Meldesystem, das die Übernachtungsdaten ohnehin erfasst. Die konkreten Termine, das Meldeformular und die Kartenausgabe regelt die Satzung; verpasste Fristen ziehen Säumniszuschläge nach sich.
Praktisch heißt das: Sie führen ein Verzeichnis aller Gäste (Personen, Nächte, Zone, Befreiungen), erstellen pro Person die Gästekarte und summieren den fälligen Beitrag je Monat. Weil sich diese Erfassung mit dem digitalen Meldeschein überschneidet, lohnt es sich, beides in einem System zu führen statt doppelt zu tippen.
Praxis-Beispiel: 10-Betten-Frühstückspension in der Kernzone
Rechnen wir eine typische Berchtesgadener Pension mit 10 Betten durch, Kernzonen-Satz 3,00 €:
- Sommersaison (Mai–Oktober, 184 Tage): 70 % Auslastung, im Schnitt 7 Gäste belegt
- 7 Gäste × 3,00 € × 184 Tage × 70 % = 2.704 €
- Wintersaison (Dezember–März, 121 Tage): 55 % Auslastung, im Schnitt 7 Gäste belegt
- 7 Gäste × 3,00 € × 121 Tage × 55 % = 1.398 €
Jahressumme: rund 4.100 € Kurbeitrag, den Sie für die Gemeinde einziehen und weiterleiten – etwa 340 € pro Monat. Das Geld war nie Ihres, doch die korrekte Erfassung und der fristgerechte Ausweis liegen bei Ihnen. Eine falsche Zone oder eine um 10 % zu hoch angesetzte Auslastung verschiebt die Summe schnell um mehrere hundert Euro im Jahr.
Wer die Erhebung an das Buchungssystem koppelt, nimmt diesen Posten aus dem Kopf: Zonensatz, Befreiungslogik und Gästekarten-Ausgabe laufen automatisch mit. Module wie zimrly Kurtaxe hängen den korrekten Beitrag an jede Buchung und weisen ihn sauber auf der Rechnung aus; wie das im Tarif steckt, zeigt die Preisübersicht.
Die Kernpunkte des Artikels auf einen Blick.
Das Wichtigste in Kürze
- Berchtesgaden 2026: Kurbeitrag rund 3,00 € pro Person und Nacht, je nach Gemeinde/Zone ca. 2,60–3,40 €.
- Gegenleistung: elektronische Gästekarte mit Bus- und Vergünstigungsleistungen.
- Befreit: Kinder unter 6, Berufstätige am Ort, je nach Satzung Schwerbehinderte – gegen Nachweis.
- Rechtsgrundlage: Art. 7 Bayerisches KAG plus örtliche Kurbeitragssatzung – sie nennt die verbindlichen Beträge.
- Rechnung: Kurbeitrag immer separat ausweisen, nie in den Zimmerpreis einrechnen, richtige Zone wählen.
- Fristen: Monatlich melden und abführen, Gästekarte direkt ausgeben – Säumniszuschläge bei Verspätung.
Handlungsempfehlung: Prüfen Sie vor der Saison die Kurbeitragssatzung Ihrer Gemeinde, hinterlegen Sie den richtigen Zonensatz 2026 im System und stellen Sie sicher, dass Rechnung und Gästekarten-Ausgabe zusammenpassen. Branchenfragen zu Abgaben und Meldepflichten beantwortet auch der DEHOGA Bundesverband. Im Zweifel lassen Sie die Rechnungsvorlage einmal von einem Steuerberater mit Hotelfokus gegenprüfen.