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Kurtaxe

Kurtaxe St. Peter-Ording 2026: Höhe, Befreiungen und richtige Abrechnung

Kurabgabe in St. Peter-Ording 2026: Eckdaten, Ortsteile, Gästekarte und ein Jahres-Workflow, mit dem du als Gastgeber sauber einziehst, ausweist und abführst.

von zimrly8 Min. Lesezeit
Hotelrechnung mit Kurabgabe-Position für einen Aufenthalt in St. Peter-Ording

Januar, das neue Satzungsjahr beginnt – und in deinem Posteingang liegt das Schreiben der Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording mit den aktualisierten Abgabesätzen. Wer es jetzt liest und die Rechnungsvorlage anpasst, hat fünf Minuten Arbeit. Wer es in den Ordner „später“ schiebt, zieht bis Ostern den alten Satz ein und legt die Differenz am Jahresende aus eigener Tasche drauf. Genau darum lohnt es sich, die Kurabgabe in SPO nicht als lästige Zeile zu behandeln, sondern als festen Termin im Gastgeber-Kalender.

Die Kernantwort vorweg: St. Peter-Ording erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe pro Person und Tag, saisonal gestaffelt (Richtwerte zuletzt ca. 3,60 € Hauptsaison, ca. 2,30 € Nebensaison). Kinder unterhalb der Satzungs-Altersgrenze zahlen nicht oder ermäßigt, Tagesgäste fallen unter eine eigene Tagesabgabe. Als Vermieter bist du Einzugsstelle: kassieren, getrennt ausweisen, an die Gemeinde abführen. Verbindlich ist allein die jeweils gültige Kurabgabe-Satzung.

Die Eckdaten 2026 im Überblick

Frage Antwort für St. Peter-Ording Wo geregelt
Wie heißt die Abgabe amtlich? Kurabgabe (nicht „Kurtaxe“) Kurabgabe-Satzung der Gemeinde
Wer schuldet sie? Übernachtungsgäste, pro Person und Tag Satzung, auf Basis des KAG SH
Wie hoch? saisonal gestaffelt, Richtwert ca. 2,30–3,60 € jährlicher Satzungsbeschluss
Wer zieht ein? der Beherbergungsbetrieb als Einzugsstelle Satzung, Meldepflicht des Gastgebers
Was bekommt der Gast? Gästekarte mit Strandzugang und Vergünstigungen Kurbetrieb / Tourismus-Zentrale

Die Rechtsgrundlage für solche Abgaben liefert das Kommunalabgabengesetz des Landes – in Schleswig-Holstein das KAG SH. Die Cent-Beträge beschließt die Gemeinde jedes Jahr neu; die Werte oben sind Orientierung aus der bisherigen Staffel, keine Zusage für 2026.

Ortslage zählt: Bad, Dorf, Ording, Böhl

St. Peter-Ording ist kein Punkt auf der Karte, sondern vier Ortsteile mit eigenem Charakter – vom Badeteil an der Seebrücke über das Dorf bis zu den ruhigeren Lagen in Ording und Böhl. Für dich als Gastgeber heißt das: prüfe in der Satzung, ob dein Haus in einem Bereich mit vollem Satz liegt oder ob abweichende Regelungen greifen. Verlass dich dabei nicht auf das, was der Vorbesitzer „schon immer so gemacht“ hat – Zonen- und Gebietszuschnitte ändern sich mit Satzungsnovellen, und eine falsche Einstufung multipliziert sich über jede einzelne Übernachtung des Jahres.

Der zweite Lage-Effekt: Gäste vergleichen. Wer im Nachbarort günstigere Abgaben sieht, fragt an der Rezeption nach. Eine kurze, sichere Antwort („Das legt die Gemeinde fest, dafür ist Ihre Gästekarte hier auch der Strandzugang“) wirkt souveräner als Rumdrucksen. Zum schnellen Gegenrechnen mehrerer Orte taugt der Kurtaxe-Rechner.

Was der Gast für sein Geld bekommt

Die Abgabe verschwindet nicht im Gemeindehaushalt, sondern finanziert den Kurbetrieb: Strandreinigung zwischen den Pfahlbauten, bewachte Badestellen, Promenade, Veranstaltungen. Der Gast erhält dafür die Gästekarte – in SPO zugleich der Nachweis für den Strandzugang und Schlüssel zu Ermäßigungen bei Partnern.

Diese Karte ist dein bestes Kommunikationsmittel: Händige sie beim Check-in aktiv aus und benenne zwei, drei konkrete Vorteile. Ein Gast, der die Karte am ersten Tag nutzt, reklamiert die Abgabe nicht auf der Rechnung. Einen Überblick, wie solche Abgaben deutschlandweit funktionieren, gibt die Seite zu Tourismusabgaben.

Dein Jahres-Workflow als Gastgeber

Statt die Abgabe jedes Mal neu zu denken, richte dir einen festen Ablauf ein:

  1. Januar – Satzung ziehen: aktuelle Kurabgabe-Satzung herunterladen, Sätze und Saisonzeiträume notieren.
  2. Januar – Vorlage aktualisieren: Haupt- und Nebensaison-Satz in PMS bzw. Rechnungsvorlage hinterlegen, alte Werte löschen.
  3. Laufend – beim Check-in erfassen: Personenzahl und Geburtsjahre aufnehmen; Alters-Befreiungen brauchen einen Nachweis, kein Bauchgefühl.
  4. Laufend – korrekt ausweisen: eigene Rechnungszeile mit dem amtlichen Begriff „Kurabgabe“, ohne zusätzlichen Umsatzsteuer-Aufschlag auf die Abgabe selbst (die Übernachtung läuft davon getrennt mit 7 %).
  5. Monatlich – melden und abführen: Summen fristgerecht an die Gemeinde; wie die Meldung sauber läuft, zeigt Kurtaxe an die Gemeinde melden.
  6. Dezember – Jahresabgleich: eingezogene und abgeführte Beträge gegenüberstellen, Differenzen klären, bevor die Gemeinde fragt.

Wer die Schritte 3 bis 5 automatisieren will, findet in der Kurtaxe-Software von zimrly ein Modul, das Sätze, Saisonwechsel und die getrennte Rechnungszeile übernimmt.

Rechenbeispiel: Ferienhaus-Vermietung mit 5 Einheiten

Angenommen, du vermietest fünf Ferienwohnungen in Ording, im August komplett belegt, durchschnittlich 3 Personen pro Einheit (davon 1 Kind unter der Altersgrenze), Richtwert Hauptsaison 3,60 €:

  • Zahlungspflichtig pro Einheit: 2 Erwachsene × 3,60 € = 7,20 € pro Nacht
  • Über 31 Nächte und 5 Einheiten: 7,20 € × 31 × 5 = 1.116 € Kurabgabe im August
  • Das Kind läuft mit 0 € durch – aber nur, wenn das Geburtsjahr beim Check-in dokumentiert ist.

Der teuerste Denkfehler in dieser Rechnung ist nicht der Satz, sondern die Personenzahl: Wer bei Familienbelegung pauschal „2 Erwachsene“ ansetzt, obwohl die volljährige Tochter mitreist, führt zu wenig ab – und die Nachforderung der Gemeinde trifft dich, nicht den längst abgereisten Gast.

Das Wichtigste in Kürze

  • St. Peter-Ording erhebt eine Kurabgabe pro Person und Übernachtung, saisonal gestaffelt; amtlicher Begriff auf die Rechnung.
  • Ortsteil und Satzungsjahr prüfen – Zuschnitte und Sätze ändern sich, verbindlich ist nur die aktuelle Satzung.
  • Die Gästekarte (Strandzugang!) beim Check-in aktiv erklären – das erspart Rechnungsdiskussionen.
  • Jahres-Workflow statt Ad-hoc: Satzung im Januar, Vorlage aktualisieren, monatlich melden, im Dezember abgleichen.
  • Häufigster Geldverlust: falsche Personen- oder Alterserfassung beim Check-in, nicht der Satz selbst.

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