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Rechnungen

Hotel-Rechnungen automatisieren: §14 UStG-Splitting erklärt

Warum jede Hotelrechnung in 7 % und 19 % aufgeteilt werden muss, wo manuelles Splitten schiefgeht – und wie sich das sauber automatisieren lässt. Inklusive ZUGFeRD-/XRechnung-Ausblick.

von zimrly6 Min. Lesezeit
Hotel-Rechnungen automatisieren: §14 UStG-Splitting erklärt

Eine Hotelrechnung sieht harmlos aus: zwei Nächte, Frühstück, ein Parkplatz, fertig. Steuerlich ist sie es nicht. Spätestens wenn das Finanzamt prüft oder ein Geschäftsreisender seine Rechnung beim Steuerberater einreicht, zeigt sich, ob die Umsatzsteuer korrekt aufgeteilt wurde. Und genau hier passieren die meisten Fehler – nicht aus Böswilligkeit, sondern weil das von Hand schlicht mühsam ist.

Was §14 UStG eigentlich verlangt

Beherbergungs-Steuersätze DACH 2026: Deutschland 7 % Übernachtung / 19 % Speisen, Österreich 10 %, Schweiz 3,8 %
Umsatzsteuer auf Übernachtung & Nebenleistungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz (Stand 2026).

§14 UStG regelt die Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung: vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt – und, für uns hier entscheidend: das Entgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen.

Das letzte Wort ist der Knackpunkt. Sobald auf einer Rechnung Leistungen mit verschiedenen Steuersätzen stehen, muss jeder Satz separat ausgewiesen werden: Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag. Eine Sammelposition „Übernachtung inkl. Frühstück: 180 €" mit einem einzigen Steuersatz ist formal falsch.

Das Aufteilungsgebot: 7 % vs. 19 %

In Deutschland gilt für die reine Beherbergung der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Das ist die Übernachtung selbst – das Zimmer, die Bettwäsche, die Reinigung des Zimmers.

Alles, was nicht unmittelbar der Beherbergung dient, fällt unter den Regelsteuersatz von 19 %. Dazu gehören klassischerweise:

  • Frühstück und sonstige Verpflegung
  • Parkplatz / Garage
  • Sauna, Spa, Wellness
  • Minibar, Pay-TV, WLAN als gesondert berechnete Leistung
  • Tagungspauschalen, soweit sie Bewirtung enthalten

Diese Trennung nennt sich Aufteilungsgebot. Sie ist nicht optional. Der Bundesfinanzhof hat das mehrfach bestätigt: Auch wenn Frühstück und Übernachtung als Paket verkauft werden, muss der auf das Frühstück entfallende Anteil mit 19 % besteuert werden. Das frühere „Vereinfachungswahlrecht", einen pauschalen Frühstücksanteil anzusetzen, ist in der Praxis riskant geworden – die Finanzverwaltung erwartet eine nachvollziehbare Kalkulation.

Ein einfaches Beispiel. Eine Buchung über 200 € enthält zwei Nächte à 80 € und zweimal Frühstück à 20 €:

Position Netto Satz USt Brutto
Übernachtung 2 Nächte 149,53 € 7 % 10,47 € 160,00 €
Frühstück 2× 33,61 € 19 % 6,39 € 40,00 €
Summe 183,14 € 16,86 € 200,00 €

Das ist die Rechnung, die der Gast braucht – und die der Prüfer sehen will.

Warum Handarbeit fast immer schiefgeht

Im Tagesgeschäft sieht das anders aus. Die Reservierung kommt über drei Kanäle (eigene Website, Booking, ein Spezialportal), das Frühstück wird mal mit-, mal abgebucht, der Parkplatz steht als Notiz im Kommentarfeld. Wer das abends manuell in die Rechnungssoftware tippt, macht im Schnitt einen von drei typischen Fehlern:

  1. Pauschalsatz auf alles. Die ganze Buchung läuft mit 7 % durch, weil „ist ja ein Hotel". Frühstück und Parkplatz werden untersteuert – bei einer Prüfung wird nachversteuert, plus Zinsen.
  2. Brutto/Netto-Verwechslung. Hotelpreise sind Brutto. Wird der Bruttobetrag fälschlich als Netto behandelt, stimmt die ausgewiesene USt nicht mehr – und der Geschäftskunde zieht zu viel Vorsteuer.
  3. Rundungsdrift. Bei Cent-genauer Aufteilung pro Position summieren sich Rundungen. Wenn die Summe der Positionen nicht exakt dem Buchungsbetrag entspricht, ist die Rechnung rechnerisch fehlerhaft.

Keiner dieser Fehler ist dramatisch bei einer Rechnung. Bei 80 Rechnungen im Monat über mehrere Jahre wird daraus eine systematische Abweichung, die bei einer Betriebsprüfung teuer wird.

Wie Automatisierung das löst

Der Trick ist nicht, schneller zu tippen, sondern gar nicht mehr zu tippen. Die Daten liegen alle schon im PMS: Anreise, Abreise, Zimmerrate, gebuchte Zusatzleistungen. Eine saubere Automatisierung liest diese Daten aus und wendet feste Regeln an:

  • Mapping pro Leistungsart. Jede Position bekommt einmalig ihren Steuersatz zugewiesen: Übernachtung → 7 %, Frühstück → 19 %, Parkplatz → 19 %. Das wird nie wieder von Hand entschieden.
  • Brutto-Logik konsequent. Da der Gast einen Brutto-Endpreis kennt, wird die USt aus dem Brutto herausgerechnet (Netto = Brutto / 1,07 bzw. / 1,19), nicht aufgeschlagen. So bleibt der Endbetrag exakt der gebuchte.
  • Rundung am Ende. Erst die Summe wird auf den Cent gerundet, Differenzen werden auf die größte Position verteilt. Die Positionssummen ergeben garantiert den Buchungsbetrag.

Bei zimrly läuft genau dieser Pfad: Das PMS liefert die Buchung, die Rechnung wird mit korrektem Splitting erzeugt und an den Buchhaltungs-Dienstleister (easybill, lexoffice, sevdesk) übergeben. Der Hotelier sieht die fertige Rechnung, muss aber keinen Steuersatz mehr selbst setzen. Stornos und nachträgliche Preiskorrekturen werden ebenso berücksichtigt – die häufigste Fehlerquelle bei reiner Handarbeit.

Ausblick: ZUGFeRD und XRechnung

Ab 2025 gilt in Deutschland im B2B-Bereich die E-Rechnungspflicht. Schrittweise muss jedes Unternehmen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format empfangen können, später auch ausstellen. Die zwei relevanten Formate:

  • XRechnung – ein reines XML-Format, Pflicht im Behördenkontext (B2G).
  • ZUGFeRD – ein Hybrid: ein PDF, in das die strukturierten Rechnungsdaten als XML eingebettet sind. Der Mensch sieht ein normales PDF, die Buchhaltungssoftware liest das XML.

Für Hotels heißt das: Die Rechnung an einen Geschäftsreisenden oder ein Firmenkonto muss perspektivisch maschinenlesbar sein. Und maschinenlesbar bedeutet, dass das Steuersatz-Splitting nicht mehr nur im PDF-Layout, sondern im strukturierten Datensatz korrekt stehen muss. Ein falsch gesplitteter Posten fällt im XML sofort auf – Toleranz für „passt schon" gibt es dort nicht.

Wer heute schon sauber automatisiert aufteilt, hat den E-Rechnungs-Umstieg im Grunde hinter sich. Die Datenstruktur ist dieselbe; es kommt nur ein weiteres Ausgabeformat dazu. Wer dagegen weiter pauschal mit 7 % bucht, wird die Lücke spätestens dann spüren, wenn der erste Firmenkunde eine ZUGFeRD-Rechnung verlangt und die eingebettete USt nicht aufgeht.

Fazit

Das §14-Splitting ist keine Kür, sondern Pflicht – und in der Handarbeit eine verlässliche Fehlerquelle. Die Daten für die korrekte Aufteilung liegen längst im PMS; sie müssen nur konsequent nach festen Regeln verarbeitet werden. Wer das automatisiert, spart nicht nur Zeit am Abend, sondern macht sich auch prüfungs- und E-Rechnungs-fest. Das ist genau die Art von unsichtbarer Arbeit, die ein Hotel besser einmal richtig einrichtet als jeden Abend neu von Hand erledigt.

Rechnungs-Automatisierung

Schluss mit manuellem Rechnungs-Splitting

zimrly erzeugt §-14-konforme Gästerechnungen automatisch — inklusive 7/19-%-Aufteilung und Kurtaxe — und übergibt sie an deine Buchhaltung (easybill, lexoffice, sevDesk, QuickBooks).