Kulturförderabgabe Weimar 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung
Wie hoch ist die Kulturförderabgabe in Weimar? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Kulturförderabgabe pro Person/Nacht, gestaffelt nach Zimmertyp + Betriebsgröße (1,10–3,00 €; hier 2,25 € als gängiger Mittelwert). Kinder/Jugendliche unter 18 befreit, beruflich veranlasste Übernachtungen befreit, max. 7 aufeinanderfolgende Nächte.
Kurtaxe in Weimar berechnen
Ergebnis
9,00 €
Kurtaxe für 2 Nächte in Weimar (2 Personen)
Das sind 2,25 € pro Person und Nacht.
Kulturförderabgabe (Erwachsene) 23.06.2026–25.06.2026
4 × 2,25 € · Pers./Nacht
9,00 €
Recherchierter Orientierungswert — Kulturförderabgabe-Satzung Stadt Weimar (Weimarer Ortsrecht 22.9), Stand 2026-06. Ohne Gewähr.
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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Berechnungsbeispiel
Beispiel für Weimar: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte.
Kulturförderabgabe (Erwachsene) 15.07.2026–18.07.2026
6 × 2,25 € · Pers./Nacht
13,50 €
Quelle: Kulturförderabgabe-Satzung Stadt Weimar (Weimarer Ortsrecht 22.9) · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Weimar
Wie hoch ist die Kulturförderabgabe in Weimar?
Kulturförderabgabe: 2,25 € pro Person/Nacht. Kulturförderabgabe pro Person/Nacht, gestaffelt nach Zimmertyp + Betriebsgröße (1,10–3,00 €; hier 2,25 € als gängiger Mittelwert). Kinder/Jugendliche unter 18 befreit, beruflich veranlasste Übernachtungen befreit, max. 7 aufeinanderfolgende Nächte.
Zahlen Kinder die Kulturförderabgabe in Weimar?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in Weimar von der Kulturförderabgabe befreit.
Ist die Kulturförderabgabe bei Geschäftsreisen befreit?
Ja — beruflich veranlasste Übernachtungen sind in Weimar von der Kulturförderabgabe befreit. In der Regel ist dafür ein Nachweis (Arbeitgeber-Bescheinigung oder Selbsterklärung) nötig.
Wer zieht die Kulturförderabgabe in Weimar ein?
Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Kulturförderabgabe mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
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