Kurbeitrag Garmisch-Partenkirchen 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung
Wie hoch ist die Kurbeitrag in Garmisch-Partenkirchen? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Kurbeitrag 3,00 € pro Person/Nacht. Kinder unter 6 frei, 6–15 Jahre 1,00 €, ab 16 voller Satz. Rein berufliche Aufenthalte befreit. Inklusive GaPa-Gästekarte.
Kurtaxe in Garmisch-Partenkirchen berechnen
Ergebnis
12,00 €
Kurtaxe für 2 Nächte in Garmisch-Partenkirchen (2 Personen)
Das sind 3,00 € pro Person und Nacht.
Kurbeitrag (Erwachsene) 27.06.2026–29.06.2026
4 × 3,00 € · Pers./Nacht
12,00 €
Recherchierter Orientierungswert — Kurbeitragssatzung Markt Garmisch-Partenkirchen, Stand 2026-06. Ohne Gewähr.
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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Berechnungsbeispiel
Beispiel für Garmisch-Partenkirchen: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte.
Kurbeitrag (Erwachsene) 15.07.2026–18.07.2026
6 × 3,00 € · Pers./Nacht
18,00 €
Kurbeitrag (Kinder) 15.07.2026–18.07.2026
3 × 1,00 € · Pers./Nacht
3,00 €
Quelle: Kurbeitragssatzung Markt Garmisch-Partenkirchen · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Garmisch-Partenkirchen
Wie hoch ist die Kurbeitrag in Garmisch-Partenkirchen?
Kurbeitrag: 3,00 € pro Person/Nacht. Kurbeitrag 3,00 € pro Person/Nacht. Kinder unter 6 frei, 6–15 Jahre 1,00 €, ab 16 voller Satz. Rein berufliche Aufenthalte befreit. Inklusive GaPa-Gästekarte.
Zahlen Kinder die Kurbeitrag in Garmisch-Partenkirchen?
Kinder zahlen in Garmisch-Partenkirchen einen ermäßigten Satz von 1,00 € pro Nacht (Altersgrenzen je nach Satzung).
Ist die Kurbeitrag bei Geschäftsreisen befreit?
Ja — beruflich veranlasste Übernachtungen sind in Garmisch-Partenkirchen von der Kurbeitrag befreit. In der Regel ist dafür ein Nachweis (Arbeitgeber-Bescheinigung oder Selbsterklärung) nötig.
Wer zieht die Kurbeitrag in Garmisch-Partenkirchen ein?
Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Kurbeitrag mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
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