Beherbergungssteuer: 6 % vom Brutto-Übernachtungspreis

Beherbergungssteuer Dresden 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung

Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Dresden? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Beherbergungssteuer 6 % vom Brutto-Logispreis (inkl. USt). Seit 01.07.2023 auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig.

Kurtaxe in Dresden berechnen

Wird benötigt, weil diese Gemeinde die Abgabe prozentual vom Übernachtungspreis berechnet.

Ergebnis

12,00 €

Kurtaxe für 2 Nächte in Dresden (2 Personen)

Das sind 3,00 € pro Person und Nacht.

Beherbergungssteuer (6,0 % vom Brutto) 23.06.2026–25.06.2026

1 × 12,00 € · Pauschal

12,00 €

Recherchierter Orientierungswert — Beherbergungssteuersatzung Stadt Dresden, Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für Dresden: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte. Angenommener Übernachtungspreis: 120,00 € pro Nacht.

Beherbergungssteuer (6,0 % vom Brutto) 15.07.2026–18.07.2026

1 × 21,60 € · Pauschal

21,60 €

Kurtaxe gesamt21,60 €

Quelle: Beherbergungssteuersatzung Stadt Dresden · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Dresden

Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Dresden?

Beherbergungssteuer: 6 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Beherbergungssteuer 6 % vom Brutto-Logispreis (inkl. USt). Seit 01.07.2023 auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig.

Ist die Beherbergungssteuer bei Geschäftsreisen befreit?

Nein — in Dresden sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuer-/abgabenpflichtig. Eine generelle Geschäftsreise-Befreiung gibt es hier nicht.

Wer zieht die Beherbergungssteuer in Dresden ein?

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Beherbergungssteuer mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

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