Übernachtungsteuer Berlin 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung
Wie hoch ist die Übernachtungsteuer in Berlin? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. City-Tax 7,5 % vom Netto-Logispreis ohne Frühstück. Seit 01.04.2024 auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig; die 21-Nächte-Obergrenze ist seit 01.01.2025 abgeschafft.
Kurtaxe in Berlin berechnen
Wird benötigt, weil diese Gemeinde die Abgabe prozentual vom Übernachtungspreis berechnet.
Ergebnis
14,02 €
Kurtaxe für 2 Nächte in Berlin (2 Personen)
Das sind 3,51 € pro Person und Nacht.
Übernachtungsteuer (7,5 % vom Netto ohne Frühstück) 23.06.2026–25.06.2026
1 × 14,02 € · Pauschal
14,02 €
Satz aus der zimrly-Steuerbibliothek. Ohne Gewähr — bitte gegen die aktuelle Satzung abgleichen.
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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Berechnungsbeispiel
Beispiel für Berlin: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte. Angenommener Übernachtungspreis: 120,00 € pro Nacht.
Übernachtungsteuer (7,5 % vom Netto ohne Frühstück) 15.07.2026–18.07.2026
1 × 25,23 € · Pauschal
25,23 €
Quelle: zimrly-Steuerbibliothek (laufend gepflegt). Ohne Gewähr.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Berlin
Wie hoch ist die Übernachtungsteuer in Berlin?
Übernachtungsteuer: 7,5 % vom Netto-Übernachtungspreis. City-Tax 7,5 % vom Netto-Logispreis ohne Frühstück. Seit 01.04.2024 auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig; die 21-Nächte-Obergrenze ist seit 01.01.2025 abgeschafft.
Ist die Übernachtungsteuer bei Geschäftsreisen befreit?
Nein — in Berlin sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuer-/abgabenpflichtig. Eine generelle Geschäftsreise-Befreiung gibt es hier nicht.
Wer zieht die Übernachtungsteuer in Berlin ein?
Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Übernachtungsteuer mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
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