Gästebeitrag: 3,25 € pro Person/Nacht

Gästebeitrag Bad Sachsa 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung

Wie hoch ist die Gästebeitrag in Bad Sachsa? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Gästebeitrag 3,25 € pro Person/Nacht (ab 18 J.). Kinder ab 6 J. 1,95 €, unter 6 frei. Schwerbehinderte ermäßigt/befreit. Inkl. Harzer Gästekarte.

Kurtaxe in Bad Sachsa berechnen

Ergebnis

13,00 €

Kurtaxe für 2 Nächte in Bad Sachsa (2 Personen)

Das sind 3,25 € pro Person und Nacht.

Gästebeitrag (Erwachsene) 18.08.2026–20.08.2026

4 × 3,25 € · Pers./Nacht

13,00 €

Recherchierter Orientierungswert — Gästebeitragssatzung Stadt Bad Sachsa 2026–2028, Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für Bad Sachsa: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte.

Gästebeitrag (Erwachsene) 15.07.2026–18.07.2026

6 × 3,25 € · Pers./Nacht

19,50 €

Gästebeitrag (Kinder) 15.07.2026–18.07.2026

3 × 1,95 € · Pers./Nacht

5,85 €

Kurtaxe gesamt25,35 €

Quelle: Gästebeitragssatzung Stadt Bad Sachsa 2026–2028 · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Bad Sachsa

Wie hoch ist die Gästebeitrag in Bad Sachsa?

Gästebeitrag: 3,25 € pro Person/Nacht. Gästebeitrag 3,25 € pro Person/Nacht (ab 18 J.). Kinder ab 6 J. 1,95 €, unter 6 frei. Schwerbehinderte ermäßigt/befreit. Inkl. Harzer Gästekarte.

Zahlen Kinder die Gästebeitrag in Bad Sachsa?

Kinder zahlen in Bad Sachsa einen ermäßigten Satz von 1,95 € pro Nacht (Altersgrenzen je nach Satzung).

Ist die Gästebeitrag bei Geschäftsreisen befreit?

Nein — in Bad Sachsa sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuer-/abgabenpflichtig. Eine generelle Geschäftsreise-Befreiung gibt es hier nicht.

Wer zieht die Gästebeitrag in Bad Sachsa ein?

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Gästebeitrag mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

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