Nächtigungsabgabe: 2,40 € pro Person/Nacht

Nächtigungsabgabe Bad Hofgastein 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung

Wie hoch ist die Nächtigungsabgabe in Bad Hofgastein? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Nächtigungsabgabe ab 2,40 € pro Person/Nacht (lage-gestaffelt), zzgl. 0,50 € Mobilitätsabgabe. Kinder unter 15 J. frei.

Kurtaxe in Bad Hofgastein berechnen

Ergebnis

9,60 €

Kurtaxe für 2 Nächte in Bad Hofgastein (2 Personen)

Das sind 2,40 € pro Person und Nacht.

Nächtigungsabgabe (Erwachsene) 01.08.2026–03.08.2026

4 × 2,40 € · Pers./Nacht

9,60 €

Recherchierter Orientierungswert — Kurtaxe/Nächtigungsabgabe Gemeinde Bad Hofgastein, Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für Bad Hofgastein: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte.

Nächtigungsabgabe (Erwachsene) 15.07.2026–18.07.2026

6 × 2,40 € · Pers./Nacht

14,40 €

Kurtaxe gesamt14,40 €

Quelle: Kurtaxe/Nächtigungsabgabe Gemeinde Bad Hofgastein · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Bad Hofgastein

Wie hoch ist die Nächtigungsabgabe in Bad Hofgastein?

Nächtigungsabgabe: 2,40 € pro Person/Nacht. Nächtigungsabgabe ab 2,40 € pro Person/Nacht (lage-gestaffelt), zzgl. 0,50 € Mobilitätsabgabe. Kinder unter 15 J. frei.

Zahlen Kinder die Nächtigungsabgabe in Bad Hofgastein?

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind in Bad Hofgastein von der Nächtigungsabgabe befreit.

Ist die Nächtigungsabgabe bei Geschäftsreisen befreit?

Nein — in Bad Hofgastein sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuer-/abgabenpflichtig. Eine generelle Geschäftsreise-Befreiung gibt es hier nicht.

Wer zieht die Nächtigungsabgabe in Bad Hofgastein ein?

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Nächtigungsabgabe mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

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