Kurbeitrag: 3,40 € pro Person/Nacht (Hauptsaison)

Kurbeitrag Bad Füssing 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung

Wie hoch ist die Kurbeitrag in Bad Füssing? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Kurbeitrag Kurzone 1: Hauptsaison (April–Okt.) 3,40 €, Nebensaison 2,60 € pro Person/Nacht. Kinder unter 16 frei. Kurzone 2 günstiger.

Kurtaxe in Bad Füssing berechnen

Diese Gemeinde hat saisonale Sätze (Sommer/Winter). Wir verwenden für die Berechnung ein typisches Anreisedatum in den nächsten Wochen.

Ergebnis

13,60 €

Kurtaxe für 2 Nächte in Bad Füssing (2 Personen)

Das sind 3,40 € pro Person und Nacht.

Kurbeitrag (Erwachsene) 26.07.2026–28.07.2026

4 × 3,40 € · Pers./Nacht

13,60 €

Recherchierter Orientierungswert — Kurbeitragssatzung Gemeinde Bad Füssing (3. Änderung ab 01.01.2025), Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für Bad Füssing: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte.

Kurbeitrag (Erwachsene) 15.07.2026–18.07.2026

6 × 3,40 € · Pers./Nacht

20,40 €

Kurtaxe gesamt20,40 €

Quelle: Kurbeitragssatzung Gemeinde Bad Füssing (3. Änderung ab 01.01.2025) · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Bad Füssing

Wie hoch ist die Kurbeitrag in Bad Füssing?

Kurbeitrag: 3,40 € pro Person/Nacht (Hauptsaison). Kurbeitrag Kurzone 1: Hauptsaison (April–Okt.) 3,40 €, Nebensaison 2,60 € pro Person/Nacht. Kinder unter 16 frei. Kurzone 2 günstiger.

Zahlen Kinder die Kurbeitrag in Bad Füssing?

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind in Bad Füssing von der Kurbeitrag befreit.

Ist die Kurbeitrag bei Geschäftsreisen befreit?

Ja — beruflich veranlasste Übernachtungen sind in Bad Füssing von der Kurbeitrag befreit. In der Regel ist dafür ein Nachweis (Arbeitgeber-Bescheinigung oder Selbsterklärung) nötig.

Wer zieht die Kurbeitrag in Bad Füssing ein?

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Kurbeitrag mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

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