Kurbeitrag: 2,00 € pro Person/Nacht

Kurbeitrag Aschau im Chiemgau 2026 — Höhe, Befreiungen, Berechnung

Wie hoch ist die Kurbeitrag in Aschau im Chiemgau? Diese Seite zeigt den aktuellen Satz, wer befreit ist und wie sich der Betrag berechnet — mit kostenlosem Rechner zum sofort Ausprobieren. Kurbeitrag 2,00 € pro Person/Nacht ab 16 J., Kinder 7–15 J. 1,80 €, unter 7 frei (ab 2025; zzgl. 0,50 € Fremdenverkehrsbeitrag).

Kurtaxe in Aschau im Chiemgau berechnen

Ergebnis

8,00 €

Kurtaxe für 2 Nächte in Aschau im Chiemgau (2 Personen)

Das sind 2,00 € pro Person und Nacht.

Kurbeitrag (Erwachsene) 07.07.2026–09.07.2026

4 × 2,00 € · Pers./Nacht

8,00 €

Recherchierter Orientierungswert — Kurbeitragssatzung der Gemeinde Aschau im Chiemgau, Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

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Hinweis: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Berechnungsbeispiel

Beispiel für Aschau im Chiemgau: 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 3 Nächte.

Kurbeitrag (Erwachsene) 15.07.2026–18.07.2026

6 × 2,00 € · Pers./Nacht

12,00 €

Kurbeitrag (Kinder) 15.07.2026–18.07.2026

3 × 1,80 € · Pers./Nacht

5,40 €

Kurtaxe gesamt17,40 €

Quelle: Kurbeitragssatzung der Gemeinde Aschau im Chiemgau · Stand 2026-06. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Aschau im Chiemgau

Wie hoch ist die Kurbeitrag in Aschau im Chiemgau?

Kurbeitrag: 2,00 € pro Person/Nacht. Kurbeitrag 2,00 € pro Person/Nacht ab 16 J., Kinder 7–15 J. 1,80 €, unter 7 frei (ab 2025; zzgl. 0,50 € Fremdenverkehrsbeitrag).

Zahlen Kinder die Kurbeitrag in Aschau im Chiemgau?

Kinder zahlen in Aschau im Chiemgau einen ermäßigten Satz von 1,80 € pro Nacht (Altersgrenzen je nach Satzung).

Ist die Kurbeitrag bei Geschäftsreisen befreit?

Nein — in Aschau im Chiemgau sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuer-/abgabenpflichtig. Eine generelle Geschäftsreise-Befreiung gibt es hier nicht.

Wer zieht die Kurbeitrag in Aschau im Chiemgau ein?

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) ziehen die Kurbeitrag mit der Übernachtung ein und führen sie an die Gemeinde ab. Auf der Gästerechnung wird sie als separate Position ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

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