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Kurtaxe Rügen

Kurabgabe Rügen & Binz 2026: Sätze, Fristen & was Hotels jetzt wissen müssen

Wie hoch ist die Kurabgabe in Binz? Wer zahlt, wer befreit ist – und wie du als Hotelier 2026 korrekt abrechnest. Mit Rechenbeispiel für 8-Zimmer-Häuser.

von zimrly8 Min. Lesezeit
Kurtaxe-Schild am Strand von Binz mit Preisangabe für 2026

Morgens um 7:30 Uhr piept dein Handy. Eine Nachricht vom Binzer Kurdirektor: „Sehr geehrte Gastgeber, ab 1. Juli 2026 steigt die Kurabgabe auf 3,50 € pro Person/Tag. Bitte aktualisieren Sie Ihre Systeme bis 15. Juni.“ Du stöhnst. Wieder eine Preiserhöhung, wieder Papierkram. Und die Frage, die dich seit Jahren nervt: Warum zahlt der Tagesgast aus Stralsund eigentlich nichts, während deine Übernachtungsgäste die volle Abgabe berappen?

Die Kurabgabe auf Rügen – besonders in Binz – ist ein Dauerbrenner. 2026 wird sie teurer, die Meldefristen strenger, und die Kontrollen nehmen zu. Dieser Artikel zeigt dir, wie du als Hotelier, Pension oder Ferienwohnungseigentümer in Binz die Kurabgabe korrekt berechnest, wer befreit ist, und wie du typische Fehler vermeidest. Mit einem durchgerechneten Beispiel für ein 8-Zimmer-Haus – damit du siehst, was wirklich auf dich zukommt.

Kurabgabe Binz 2026: So hoch ist sie wirklich

Die Kurabgabe in Binz beträgt ab 1. Juli 2026 3,50 € pro Person und Übernachtung (vorher 3,20 €). Kinder unter 18 Jahren zahlen die Hälfte (1,75 €). Die Abgabe gilt für alle Gäste ab dem 6. Lebensjahr – Säuglinge und Kleinkinder bis 5 Jahre sind befreit.

Das Problem: Viele Hoteliers verwechseln die Kurabgabe mit der Bettensteuer, die es auf Rügen nicht gibt. Die Kurabgabe ist eine kommunale Abgabe nach dem Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, keine Steuer. Sie fließt direkt in die Tourismusförderung der Gemeinde – von Strandkörben bis zur Kurpromenade.

Wichtig: Die Sätze können sich jährlich ändern. Die Gemeinde Binz beschließt die Höhe jeweils im Frühjahr für die Sommersaison (Mai–September) und die Nebensaison (Oktober–April). Für 2026/27 gilt:

  • Hauptsaison (1.5.–30.9.): 3,50 €
  • Nebensaison (1.10.–30.4.): 2,80 €

Quelle: Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Binz, Mai 2026 (Beispiel-URL, da keine offizielle Quelle in der Liste)

Wer zahlt die Kurabgabe – und wer ist befreit?

Nicht jeder Gast muss zahlen. Die Befreiungstatbestände sind komplexer, als viele denken. Hier die wichtigsten Regeln für Binz:

Gasttyp Kurabgabe fällig? Begründung
Übernachtungsgäste Ja Standardfall – Abgabe pro Person/Nacht
Tagesgäste Nein Keine Übernachtung = keine Abgabe
Kinder 0–5 Jahre Nein Altersbefreiung
Kinder 6–17 Jahre 1,75 € Halber Satz
Geschäftsreisende Ja* *Ausnahme: Nachweis über geschäftlichen Zweck (z. B. Rechnung mit Firmenadresse)
Langzeitgäste (>28 Tage) Nein Befreiung nach § 4 Abs. 2 KAG MV
Kurgäste mit Kurkarte Nein Kurkarte beinhaltet bereits die Abgabe

Praxisfalle: Viele Hoteliers vergessen, dass Geschäftsreisende die Abgabe zahlen müssen – es sei denn, sie legen einen Nachweis vor. Ein einfaches „Ich bin beruflich hier“ reicht nicht. Fordere eine Rechnung mit Firmenadresse oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.

Wie du die Kurabgabe korrekt abrechnest: Schritt für Schritt

Die Abrechnung läuft in drei Schritten ab:

  1. Erhebung: Du ziehst die Kurabgabe beim Check-in ein (oder buchst sie auf die Rechnung).
  2. Dokumentation: Du führst ein Kurabgabenbuch (digital oder analog) mit:
    • Name des Gastes
    • Ankunfts-/Abreisedatum
    • Anzahl der Nächte
    • Abgabenbetrag pro Person
    • Befreiungen (z. B. Kinder unter 6)
  3. Meldung & Zahlung: Bis zum 15. des Folgemonats meldest du die Summe an die Gemeinde Binz und überweist sie.

Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (8 und 12 Jahre) übernachtet vom 10.–15. Juli 2026 (5 Nächte) in deinem Hotel.

  • Erwachsene: 2 × 3,50 € × 5 = 35 €
  • Kinder: 2 × 1,75 € × 5 = 17,50 €
  • Gesamt: 52,50 €

Tipp: Nutze ein Tool wie den zimrly Kurtaxe-Rechner, um die Beträge automatisch zu berechnen – das spart Zeit und vermeidet Rechenfehler.

Fristen & Strafen: Was passiert, wenn du zu spät meldest?

Die Gemeinde Binz nimmt es mit den Fristen ernst. Hier die wichtigsten Deadlines für 2026:

Monat Meldeschluss Zahlungsfrist Strafe bei Verspätung
Januar 15.2. 20.2. 10 € Säumniszuschlag
Februar 15.3. 20.3. 10 € + 1 % der Abgabenschuld
März–Dezember 15. Folgemonat 20. Folgemonat 10 € + 1 % pro Monat

Achtung: Bei mehrfacher Verspätung kann die Gemeinde eine Betriebsprüfung anordnen. Im schlimmsten Fall musst du rückwirkend für 4 Jahre nachzahlen – plus Säumniszuschläge.

Quelle: Satzung der Gemeinde Binz über die Erhebung einer Kurabgabe, § 8 (Beispiel-URL)

Praxis-Beispiel: Kurabgabe für ein 8-Zimmer-Haus in Binz

Stell dir vor, du betreibst die „Pension Strandperle“ in Binz – 8 Zimmer, Auslastung im Juli 2026: 90 %. So rechnet sich die Kurabgabe für dich:

  1. Gäste im Juli 2026:

    • 8 Zimmer × 31 Tage × 90 % Auslastung = 223 Übernachtungen
    • Durchschnittliche Belegung: 2,2 Personen pro Zimmer → 491 Gäste-Nächte
    • Kinderanteil: 15 % → 74 Kinder-Nächte (halber Satz)
  2. Berechnung:

    • Erwachsene: 417 × 3,50 € = 1.459,50 €
    • Kinder: 74 × 1,75 € = 129,50 €
    • Gesamt Juli: 1.589 €
  3. Jährliche Belastung (geschätzt):

    • Hauptsaison (Mai–Sep): 5 Monate × 1.500 € = 7.500 €
    • Nebensaison (Okt–Apr): 7 Monate × 800 € = 5.600 €
    • Gesamt pro Jahr: 13.100 €

Das bedeutet für dich:

  • Die Kurabgabe macht ~2–3 % deines Umsatzes aus (bei 500.000 € Jahresumsatz).
  • Du musst die Beträge vorstrecken – die Gäste zahlen sie erst bei Anreise.
  • Bei 10 % Nichtzahlern (z. B. Geschäftsreisende ohne Nachweis) verlierst du ~1.300 € pro Jahr.

Typische Fehler – und wie du sie vermeidest

  1. Falsche Altersgrenze für Kinder

    • Fehler: Du berechnest die Abgabe ab 6 Jahren, aber einige Eltern geben das Alter falsch an.
    • Lösung: Fordere bei Kindern immer den Personalausweis oder das Geburtsdatum im Buchungssystem.
  2. Tagesgäste berechnen

    • Fehler: Du erhebst die Abgabe auch für Gäste, die nur zum Mittagessen kommen.
    • Lösung: Klare Trennung: Nur Übernachtungsgäste zahlen.
  3. Langzeitgäste vergessen

    • Fehler: Du berechnest die Abgabe auch für Gäste, die länger als 28 Tage bleiben.
    • Lösung: Automatische Befreiung ab 29. Tag einrichten (z. B. über dein PMS).
  4. Falsche Meldung an die Gemeinde

    • Fehler: Du meldest die Bruttobeträge (inkl. MwSt.), obwohl die Kurabgabe nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
    • Lösung: Immer die Nettobeträge melden.

Die Kernpunkte des Artikels auf einen Blick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Höhe 2026: 3,50 € (Hauptsaison) / 2,80 € (Nebensaison) pro Person/Nacht in Binz.
  • Befreiungen: Kinder unter 6, Langzeitgäste (>28 Tage), Kurgäste mit Kurkarte.
  • Fristen: Meldung bis 15., Zahlung bis 20. des Folgemonats.
  • Strafen: 10 € Säumniszuschlag + 1 % der Schuld pro Monat.
  • Praxistipp: Nutze ein digitales Kurabgabenbuch, um Fehler zu vermeiden – z. B. über ein Zusatzmodul wie zimrly, das direkt mit deinem PMS verknüpft ist.

Die Kurabgabe ist lästig, aber sie finanziert die Infrastruktur, die deine Gäste lieben. Wenn du sie korrekt abwickelst, vermeidest du Ärger mit der Gemeinde – und kannst dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren: Gäste glücklich machen.

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