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Kurtaxe Berlin

Kurtaxe in Berlin 2026: Warum Hotels stattdessen City Tax zahlen

Berlin erhebt keine Kurtaxe, sondern 5 % City Tax auf jede Übernachtung – seit 2024 auch für Geschäftsreisende. Was Hotels zu Satz und Rechnung wissen müssen.

von zimrly7 Min. Lesezeit
Berliner Hotelrechnung mit ausgewiesener City Tax neben dem Brandenburger Tor

Ein neuer Gastgeber in Berlin-Mitte sucht im Buchungssystem nach dem Feld „Kurtaxe“ – und findet keins. Stattdessen liegt nach dem ersten Quartal Post vom Finanzamt im Briefkasten: 5 Prozent City Tax, fällig auf jede Übernachtung. Wer hier den falschen Begriff im Kopf hat, rechnet von Anfang an falsch.

Berlin erhebt keine Kurtaxe. Stattdessen gilt seit 2014 die Übernachtungsteuer – die „City Tax“ – in Höhe von 5 Prozent des Netto-Logispreises. Sie betrifft jedes Hotel, Hostel, Apartment und jede Ferienwohnung in der Stadt. Seit dem 1. April 2024 zahlen auch Geschäftsreisende, die vorher befreit waren. Du ziehst die Steuer vom Gast ein, weist sie getrennt auf der Rechnung aus und meldest sie selbst beim Finanzamt an. Vergisst du das, haftest du als Betrieb – mit Nachzahlung und Zinsen.

Kurtaxe oder City Tax? Was Berlin wirklich erhebt

Kurtaxe gibt es in Kur- und Tourismusorten wie Sylt oder Garmisch – als pauschalen Betrag pro Person und Nacht, der die örtliche Tourismus-Infrastruktur finanziert. Berlin ist keine Kurregion und hat deshalb nie eine Kurtaxe eingeführt.

Was Berlin hat, ist eine Übernachtungsteuer auf Grundlage des Berliner Übernachtungsteuergesetzes. Rechtlich ist das eine örtliche Aufwandsteuer, umgangssprachlich heißt sie „City Tax“. Der Unterschied ist nicht nur sprachlich: Die City Tax wird prozentual auf den Zimmerpreis berechnet, nicht pauschal pro Kopf. Wer in Berlin nach „Kurtaxe“ sucht, meint fast immer diese 5 Prozent.

Wie hoch ist die Berliner City Tax 2026?

Der Satz liegt bei 5 Prozent des Netto-Logispreises – also des reinen Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer und ohne Nebenleistungen. Das ist entscheidend für die Höhe:

  • Nicht besteuert werden Frühstück, Halb- oder Vollpension, Parkplatz, Minibar, Spa-Eintritt und sonstige Services.
  • Nicht besteuert wird die im Zimmerpreis enthaltene Umsatzsteuer (7 Prozent auf die Beherbergung).
  • Besteuert werden in der Regel nur die ersten 21 zusammenhängenden Übernachtungen – Langzeitgäste darüber hinaus fallen heraus.

Buchst du Übernachtung und Frühstück als Paketpreis, musst du den Logisanteil sauber herausrechnen, sonst besteuerst du das Frühstück mit und zahlst zu viel. Genau dieses sogenannte Aufteilungsgebot ist im Berliner Hotelalltag der häufigste Fehler.

Seit 2024 zahlen auch Geschäftsreisende

Bis 2024 galt: Wer beruflich in Berlin übernachtet, ist von der City Tax befreit – nachzuweisen über eine Arbeitgeberbescheinigung. Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 entschieden, dass Kommunen ihre Übernachtungsteuer auch auf beruflich Reisende erstrecken dürfen. Berlin hat diese Befreiung zum 1. April 2024 gestrichen.

Praktisch heißt das: Die frühere Trennung in „privat steuerpflichtig, beruflich frei“ ist weg. Du musst keine Arbeitgeberbescheinigungen mehr einsammeln und ablegen – aber du besteuerst jetzt auch jede Dienstreise. Für ein Tagungshotel mit hohem Geschäftsreise-Anteil bedeutet das spürbar mehr abzuführende Steuer als vor 2024.

So weist du die City Tax korrekt auf der Rechnung aus

Die Steuer gehört als eigene Position auf die Rechnung, klar getrennt vom Zimmerpreis. Ein Beispiel für zwei Nächte:

Übernachtung (2 Nächte, 1 Person): 200 € netto
+ 7 % USt:                          14 €
= Logis brutto:                    214 €
+ 5 % City Tax (auf 200 € netto):   10 €
Gesamtbetrag:                      224 €

Die 5 Prozent rechnest du auf die 200 Euro netto, nicht auf den Bruttobetrag von 214 Euro. Falsche Bezugsgröße ist neben dem Aufteilungsgebot der zweite typische Stolperstein. Hochgerechnet auf ein 25-Zimmer-Haus mit 75 Prozent Auslastung und 130 Euro Netto-Zimmerpreis kommen rund 3.650 Euro City Tax pro Monat zusammen – Geld, das du eingezogen hast und das eins zu eins an die Stadt durchläuft.

Anmeldung beim Finanzamt: Fristen und Formular

Die City Tax ist eine Anmeldesteuer. Du rechnest selbst aus, was angefallen ist, gibst die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt ab und überweist den Betrag – meist pro Kalendervierteljahr, mit einer kurzen Frist nach Quartalsende. Die genauen Termine und das Formular nennt die Berliner Finanzverwaltung; der rechtliche Rahmen kommunaler Aufwandsteuern liefert den Hintergrund dazu.

Der Aufwand steckt nicht im Ausfüllen des Formulars, sondern im Zusammentragen der Zahlen: steuerpflichtige Nächte pro Buchung, Logisanteil aus Paketpreisen herausgerechnet, Langzeitgäste ab Nacht 22 ausgenommen. Wer das über hunderte Buchungen von Hand macht, verliert Zeit und riskiert Meldefehler. Ein Kurtaxe- und City-Tax-Rechner zeigt die Logik pro Buchung, und eine Software für Beherbergungsabgaben summiert die fälligen Beträge automatisch übers Quartal. Wie viel das pro Monat kostet, steht transparent in der Preisübersicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Berlin hat keine Kurtaxe, sondern eine Übernachtungsteuer („City Tax“) von 5 Prozent auf den Netto-Logispreis.
  • Besteuert wird nur der reine Zimmerpreis – ohne Frühstück, Nebenleistungen und Umsatzsteuer.
  • Seit dem 1. April 2024 zahlen auch Geschäftsreisende; die frühere Befreiung ist entfallen.
  • In der Regel sind nur die ersten 21 zusammenhängenden Nächte steuerpflichtig.
  • Die Steuer ist getrennt auf der Rechnung auszuweisen und als Anmeldesteuer fristgerecht beim Finanzamt anzumelden – einen Städtevergleich der aktuellen Sätze findest du im Überblick.

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